Drucksache 17 / 17 964 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort Kein Sex mit verdeckten Ermittler/-innen! – Was tut der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Rahmen welcher konkreten Ermittlungen haben Berliner Innenbehörden in der Vergangenheit mit der inzwischen aufgelösten britischen Abteilung für polizeiliche verdeckte Ermittlungen „Special Demonstration Squad“ bzw. deren Nachfolgeorganisation „National Domestic Extremism Unit“ Kontakt gehabt, zusammengearbeitet oder von dort Meldungen über in Berlin eingesetzte verdeckte Ermittler/-innen erhalten? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung nach Datum.) 2. Auf welche Weise und mit welchen Konsequenzen wurde die Affäre um den britischen Polizeispitzel Mark Kennedy im Berliner Innensenat aufgearbeitet, nachdem der damalige Innensenator Ehrhart Körting gefordert hatte, darüber informiert zu werden, „welche Agenten hier herumwuseln“? 3. Durch welche konkreten Maßnahmen stellen das Berliner Landeskriminalamt und der Innensenat zukünftig sicher, dass die Behörden – wie vorgeschrieben – über Einsätze ausländischer verdeckter Ermittler/-innen informiert werden? Zu 1. – 3.: Aus ermittlungstaktischen Erwägungen werden zu Einsätzen bzw. zu der Zusammenarbeit mit inund ausländischen Dienststellen für Verdeckte Ermittlungen seitens der Sicherheitsbehörden grundsätzlich keine Auskünfte veröffentlicht. Ungeachtet dessen unterliegen selbstverständlich auch diese Einsätze einer strukturierten internen Vor- und Nachbereitung. Im Ergebnis einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung bei der Führung verdeckt eingesetzter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter kam es zu einer durch das Bundeskriminalamt (BKA) am 25. April 2012 erstellten Handreichung „Einsatz verdeckt eingesetzter ausländischer Polizeibeamter in Deutschland“ (Verschlusssache -Nur für den Dienstgebrauch – VS-NfD). Hier ist für alle Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder unter anderem geregelt, dass dienstliche Aufenthalte von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern ausländischer Dienststellen durch diese mitgeteilt werden müssen. Die Aufenthalte ausländischer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler sind immer von der zuständigen inländischen Dienststelle zu betreuen. 4. Welche besonderen Regelungen existieren im Land Berlin für den Einsatz ausländischer verdeckter Ermittler /-innen gegenüber inländischen verdeckt eingesetzten Polizeibeamt/-innen? 5. Seit wann ist gefordert und sichergestellt, dass jeder verdeckte Aufenthalt ausländischer Polizeibeamt/-innen in Berlin der Führung durch eine zuständige Behörde bedarf und der Tarnname der verdeckt eingesetzten Beamt /-innen sowie der Klarname der ausländischen Führungsbeamt /-innen übermittelt werden? Zu 4. und 5.: Mit Inkrafttreten der BKA- Handreichung vom 25. April 2012 (VS-NfD) wurden entsprechende Regelungen getroffen. 6. Welche konkreten Regelungen bestehen für in Berlin eingesetzte in- oder ausländische verdeckte Ermittler/- innen hinsichtlich des Begehens von Straftaten oder des Eingehens von sexuellen Kontakten mit Ziel- oder Kontaktpersonen ? 7. Ist es aus Sicht des Berliner Innensenats rechtlich zulässig und verhältnismäßig, dass verdeckte Ermittler/- innen intime oder sexuelle Beziehungen zu den Zielpersonen ihrer Ausforschung unterhalten? Zu 6. und 7.: Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler, auch ausländische, dürfen keine Straftaten begehen. Daher bedarf es grundsätzlich keiner besonderen Regelung. In der einschlägigen Geschäftsanweisung des Landeskriminalamtes (LKA) – (VS-NfD) wird dennoch hierauf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 964 2 hingewiesen. Das Eingehen von Sexualkontakten ist untersagt . 8. Auf welche Weise und von welchen Untergliederungseinheiten der Polizei Berlin werden ausländische Polizist/-innen bei Einsätzen in Berlin belehrt, dass verdeckten Ermittler/-innen das Begehen von Straftaten oder das Eingehen von sexuellen Kontakten mit Ziel- oder Kontaktpersonen untersagt ist? Zu 8.: Die BKA-Handreichung vom 25. April 2012 (VS-NfD) sieht eine Belehrung ausländischer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler vor. Die Zuständigkeit liegt diesbezüglich in Berlin bei der Fachdienststelle für Verdeckte Ermittlungen des LKA Berlin. 9. Sofern der britische Polizeispitzel Mark Kennedy nicht nur wie berichtet in Großbritannien und anderen europäischen Ländern sexuelle Beziehungen mit Zieloder Kontaktpersonen unterhielt, sondern auch bei seinen zahlreichen längeren Aufenthalten in den Bezirken Kreuzberg, Friedrichshain und Mitte, welche Behörden wären dann für die straf- oder disziplinarrechtliche Verfolgung zuständig? Zu 9.: Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten in Berlin obliegt der Staatsanwaltschaft Berlin. Eine disziplinarrechtliche Vorgangswürdigung durch deutsche Behörden ist nur bei Beamtinnen und Beamten der Bundesrepublik Deutschland möglich und kommt somit bei ausländischen verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern nicht in Betracht. 10. Auf welche Weise und mit welchen Vorschlägen haben sich Berliner Behörden im Rahmen der Aufarbeitung des Vorgangs „Mark Kennedy“ in entsprechende Diskussionen der „Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung bei der Führung verdeckt eingesetzter ausländischer Polizeibeamt/-innen“ eingebracht? Zu 10.: Der Leiter der Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – der Senatsverwaltung für Inneres und Sport war an der Bund/Länder-Arbeitsgruppe beteiligt . Die erarbeiteten Vorschläge wurden mit der Polizei Berlin abgestimmt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2016)