Drucksache 17 / 17 965 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort Die „Bewo“ als Betreiberin von Flüchtlingsunterkünften – Wer steckt dahinter und was passiert mit den Beschwerden gegen diese? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche und wie viele Unterkünfte werden wo von der „Bewo“ betrieben? (Bitte genaue Adresse und Art der Unterkunft wie z. B. Turnhalle angeben.) 2. Wer steht hinter der „Bewo“, die die unter 1. genannten Flüchtlingsunterkünfte betreibt? 3. Handelt es sich bei der „Bewo“ um eine Gesellschaft und wenn ja, welche Gesellschaftsform hat diese? Oder ist die Betreiberin eine natürliche Person? Wenn ja, wie lautet deren vollständiger Name? 4. Unter welchem Firmennamen, mit welchem Geschäftssitz , mit welchem Geschäftszweck und unter welcher Nummer sind die Beherbergungsbetriebe der „Bewo“ jeweils im Handelsregister eingetragen? 5. Welche Geschäftsführer/-innen und Anteilseigner/- innen haben die Beherbergungsbetriebe der „Bewo"? 6. Aus wie vielen Personen bzw. Gesellschaftern besteht die „Bewo“? a) Wie heißen diese Personen jeweils? b) Wie alt sind diese Personen jeweils? 7. Wie ist die Zuständigkeit der Mitglieder der Gesellschaft bezüglich der betriebenen Flüchtlingsunterkünfte aufgeteilt? Gibt es eine Aufteilung? Was genau sind die Aufgaben des o. g. Betreibers? 9. Wie viele Flüchtlinge sind jeweils in den o. g. Unterkünften untergebracht? Zu 1. bis 7. und 9.: Die BeWo ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus mehreren natürlichen Personen. Eine Eintragung im Handelsregister erfolgt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht. Für die BeWo GbR besteht keine Veröffentlichungspflicht über die Gesellschaftsverhältnisse . Die für die Erfüllung der vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Vorgaben erforderlichen Daten sind den zuständigen Stellen bekannt. Folgende Unterkünfte werden von der BeWo GbR betrieben : Art der Unterkunft Anschrift Kapazität Turnhalle/ Notunterkunft Im Erpelgrund Berlin-Reinickendorf 200 Turnhalle/ Notunterkunft Königshorster Straße Berlin-Reinickendorf 200 Turnhalle/ Notunterkunft Siemensstraße Berlin-Mitte 199 8. Wie viel Personal wird insgesamt und jeweils in den o. g. Flüchtlingsunterkünften eingesetzt? Welche Aufgaben hat dieses Personal jeweils? (Bitte für jede der Unterkünfte einzeln aufschlüsseln.) Zu 8.: Folgende Anzahl von Personal wird aktuell für folgende Aufgaben in den verschiedenen Unterkünften eingesetzt : Im Erpelgrund Königshorster Straße Siemensstraße Heimleitung 1 1 1 Sozialarbeit 1 1 1 Sozialbetreuung 1 1 - Kinderbetreuung - - 1 Verwaltung - - 1 Wirtschaft - 1 1 Anzahl Personal gesamt 3 4 5 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 965 2 10. Gibt es fachliche Kriterien, Qualifikationen, einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Anforderungen, die bei der Auswahl der Betreiber/-innen für Flüchtlingsunterkünfte im Land Berlin gefordert werden? a) Wenn ja, wie lauten diese? (Bitte etwaige Unterlagen wie Anforderungsprofil anfügen .) b) Nach welchen genauen Vorgaben werden Bewerber/- innen für das Betreiben von Flüchtlingsheimen ausgewählt? 13. Durch welche Qualifikationen hat sich die „Bewo“ bzw. deren Gesellschafter in dem Auswahl- oder Vergabeverfahren ausgezeichnet? Was qualifiziert die dahinterstehenden Personen dafür, die unter 1. genannten Flüchtlingsunterkünfte zu betreiben? Zu 10. und 13.: In der als Anlage 1 beigefügten und über die Internetadresse http://www.berlin.de/lageso/soziales/asylaussiedler /berliner-unterbringungsleitstelle/informationenzu -betreiber-und-immobilienangeboten allgemein zur Verfügung gestellten „Allgemeine(n) Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Angebotserstellung über den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft im Land Berlin “, ist unter anderem geregelt, dass die Betreiberinnen und Betreiber über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Asylbegehrenden und Flüchtlingen, insbesondere deren Unterbringung, Betreuung und Versorgung oder zumindest über umfangreiche Erfahrungen in einem vergleichbaren sozialen Bereich verfügen müssen. Zudem soll während des Betriebes der Einrichtung eine enge kooperative Abstimmung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gewährleistet werden. Da es als Folge des im zweiten Halbjahres 2015 nochmals erheblich angestiegenen Flüchtlingszuzugs erforderlich war, neben zusätzlichen regulären Gemeinschaftsunterkünften auch eine Vielzahl neuer Notunterkünfte für die Unterbringung von Asylbegehrenden zu eröffnen, war die Gewinnung einer Vielzahl von Betreiberinnen und Betreibern erforderlich , von denen aufgrund der Marktsituation nicht alle in gleicher Weise umfangreiche Erfahrungen aufweisen. Bei der Auswahl muss situationsabhängig einerseits zwischen der Notwendigkeit, Obdachlosigkeit bei Asylbegehrenden und Flüchtlingen durch zügigen und ausreichenden Kapazitätsausbau in Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten und andererseits der Beachtung hinreichender Qualitätsstandards bei der Auswahl geeigneter und am Markt verfügbarer Betreiberinnen und Betreiber abgewogen werden, wobei zusätzlich das übergreifende Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandels zu beachten ist. Die BeWo wurde im Vergleich zu Betreibern, die eine umfangreichere Erfahrung im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften nachweisen konnten, nachrangig berücksichtigt. Die Vergabe von Betreiberleistungen an die BeWo erfolgte wegen des mit regelmäßigen Unterbringungsstrukturen nicht mehr zu bewältigenden Bedarfes an Unterkünften infolge der stark angestiegenen Zahl unterzubringender Menschen. 11. Gibt es eine Vorgabe des Landes Berlin, die besagt, dass die Betreiberin einer Flüchtlingsunterkunft über eine Mindestzahl an Personal verfügen muss, um eine Flüchtlingsunterkunft betreiben zu dürfen? Wenn ja, über wie viele Mitarbeiter/-innen muss diese verfügen, um eine Unterkunft mit 50, 100 und 200 Flüchtlingen betreiben zu dürfen? Zu 11.: Das LAGeSo hat auf der unter http://www.berlin.de/lageso/soziales/asylaussiedler /berliner-unterbringungsleitstelle/informationenzu -betreiber-und-immobilienangeboten abrufbaren Internetseite „Richtwerte für Personalstellen“ veröffentlicht, die sich an der jeweiligen Unterkunftsart und der Aufnahmekapazität orientieren und der Einhaltung eines möglichst effizienten Personalstandards dienen sollen. Die dort veröffentlichte Übersicht ist der Antwort der schriftlichen Anfrage als Anlage 2 beigefügt. Eine Anpassung der Richtwerte erfolgt objekt- und belegungsspezifisch, indem beispielsweise in Unterkünften, die bevorzugt für Familien vorgesehen sind, die Anzahl für Kinderbetreuungspersonal höher anzusetzen ist, als in Unterkünften, in denen keine Kinder untergebracht werden und wo der Personalschlüssel für die Kinderbetreuung auf Null festgesetzt werden kann. Zu beachten ist, dass die Richtwerte für Personalstellen für die regelmäßigen Unterkunftsformen der Aufnahmeeinrichtung und der Gemeinschaftsunterkunft entwickelt wurden und auf Notunterkünfte nicht uneingeschränkt Anwendung finden können. Notunterkünfte werden bei Überschreiten der Regelkapazitäten kurzfristig zur Verhinderung sonst drohender Obdachlosigkeit eröffnet. Demgemäß steht bei Notunterkünften die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben im Vordergrund. Festen Vorgaben für mögliche Personalrichtwerte in Notunterkünften stehen die Besonderheiten der kurzfristig notwendigen Betriebseröffnung sowie der zunächst nur eingeschränkten Planbarkeit der Betriebsentwicklung ebenso entgegen, wie die für Notunterkünfte im Voraus nur schwer planbaren baulichen Gegebenheiten. Für eine Vermeidung von Obdachlosigkeit können in einzelnen Fällen Einschränkungen bezüglich der Qualität der Unterkunft und des Betriebes möglich sein. 12. Wie hoch ist der genaue Geldbetrag, den die „Bewo“ pro Flüchtling pro Tag erhält? (Bitte aufschlüsseln nach Versorgung und Verwaltung /Personal.) Zu 12.: Für die Unterbringung erhält die BeWo einen vorläufigen Belegungssatz von (maximal) 15,00 Euro pro untergebrachter Person und Tag. Hinzu kommt ein vorläufiger Satz von 10,00 Euro pro Person und Tag für die Vollverpflegung . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 965 3 14. Gibt es Vorgaben, wonach die Betreiberin und/oder das von der Betreiberin eingesetzte Personal eine bestimmte Anzahl von Stunden vor Ort sein muss? Wenn ja, wie lauten diese? (Bitte aufschlüsseln nach Personal für Beratung und Sicherheitsdienstmitarbeiter /-innen.) Zu 14.: Die Anwesenheit einer Person der Heimleitung vor Ort soll von 9.00 bis 18.00 Uhr gewährleistet sein. Eine Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner durch das zur Betreuung vorgesehene Personal soll zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sichergestellt werden. Unabhängig von der Anwesenheit von Heimleitung und betreuendem Personal stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachschutzes als Ansprechpersonen rund um die Uhr zur Verfügung. 15. Wie wird die Versorgung mit Lebensmitteln vor Ort gewährleistet? Ist die Betreiberin ebenfalls für die Essensversorgung zuständig? Wie organisiert sie diese? Gibt es einen Vertrag mit einem Caterer oder einem anderen Unternehmen zur Bereitstellung des Essens? Wenn ja, wie heißt der Caterer oder das Unternehmen? Wenn nein, wie gewährleistet die Betreiberin die Versorgung? Wie viele Mahlzeiten gibt es am Tag und woraus bestehen diese jeweils? Zu 15.: Die Versorgung mit Lebensmitteln der untergebrachten Personen wird durch die Betreiberin oder den Betreiber gewährleistet. Hierfür werden regelmäßig Cateringunternehmen beauftragt. Für die von der BeWo betriebenen Objekte wurde zunächst für die Morgen- und Abendverpflegung die Firma Hermsdorfer Backstuben und für die Mittagsverpflegung die Firma City Pizza gewählt. Seit dem 09.02.0216 werden alle Mahlzeiten durch die Firma „In aller Munde“ geliefert. Die regelmäßige Verpflegung besteht aus drei Mahlzeiten für Frühstück, Mittag und Abend. Für die Frühstücksverpflegung werden belegte Brötchen, Croissants und Donuts geliefert . Das Mittagessen wechselt täglich und umfasst Speisen wie Eintopf, Nudelgerichte und Kartoffelgerichte jeweils mit oder ohne Fleisch. Zum Abendessen stehen Salat und mit Wurst oder Käse belegte Brote zur Wahl. 16. Sind dem Senat, die dem LAGeSo, dem Bezirksamt Reinickendorf und dem Integrationsbeauftragten des Bezirks Reinickendorf zahlreichen vorliegenden schriftlichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Betreiberin bekannt und wenn ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen? 17. Um wie viele Beschwerden handelt es sich genau und welchen genauen Inhalt haben diese? Zu 16. und 17.: Der für die Qualitätssicherung zuständigen Arbeitsgruppe des LAGeSo sind insgesamt vier Beschwerden zur Kenntnis gelangt, unter anderem auch durch den Integrationsbeauftragten des Bezirks Reinickendorf. Die mittels der Beschwerden erhobenen Vorwürfe betrafen im Wesentlichen: einen fehlenden Bauzaun, einzelne funktionsuntüchtige Schalter, Probleme bei Ver- und Entsorgung, Zutrittsverweigerung gegenüber externen Personen. In einer Beschwerde wurde der Heimleitung eine Beleidigung gegenüber den Unterzubringenden vorgeworfen. Aufgrund der Beschwerden wurden folgende anlassbezogene Begehungen durch die für die Qualitätssicherung zuständige Arbeitsgruppe des LAGeSo durchgeführt: in der Notunterkunft Im Erpelgrund am 21.12.2015 und am 27.01.2016, in der Notunterkunft Königshorster Str. am 21.12.2015 und jeweils am 25., 26. und 27.01.2016. Am 02.02.2016 fand eine Begehung der beiden vorgenannten Notunterkünfte gemeinsam mit Vertreterinnen /Vertretern des Bezirkes Reinickendorf und der Polizei statt. Während der Begehungen erkennbare Mängel konnten entweder sofort behoben werden oder wurden für die unverzügliche Beseitigung beauflagt. Die jeweils späteren Termine dienten auch zur Überprüfung der Erfüllung eventuell zuvor erfolgter Auflagen. 18. Wie viele Hausverbote hat die „Bewo“ erlassen und was ist der jeweilige Grund für diese? Gibt es Hausverbote gegenüber ehrenamtlichen Personen und wenn ja, wie viele? Welche natürliche Person hat diese Hausverbote jeweils erlassen? Zu 18.: Das Hausrecht wurde der BeWo mit dem Betrieb übertragen, um die für die Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Das Hausrecht wird vorrangig von der Heimleitung ausgeübt, diese kann jedoch andere Personen zur Ausübung berechtigen. Eine Berechtigung zur Hausrechtsausübung auf einen beauftragten Wachschutz ist regelmäßig sinnvoll. Mit der Übertragung des Hausrechts ist regelmäßig derzeit keine Pflicht verbunden , eine Statistik über ausgesprochene Hausverbote zu erstellen. Hinsichtlich der Ausübung des Hausrechts, das sich auf den Verweis von Bewohnerinnen und Bewohnern aus der Unterkunft bezieht, wird das LAGeSo die Betreiberinnen und Betreiber nochmals darauf hinweisen, dass hier keine Obdachlosigkeit verursacht werden darf sondern im Vorfeld die Abstimmung mit dem jeweiligen Belegungsmanagement und der zuständigen Stelle im Leistungsbereich zu suchen ist. Berlin, den 29. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2016) 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Allgemeine Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Angebotserstellung über den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft im Land Berlin I) Allgemeine Aufgabenbeschreibung Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist u.a. für Errichtung, den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie die Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig (Nr. 14 Abs. 16 ZustKat AZG ). Zur Erfüllung dieser Aufgaben sucht das LAGeSo ständig Betreiberinnen und Betreiber für Gemeinschafts-, Notunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen. Eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) ist eine Unterkunft, in der Flüchtlinge und Asylbewerber / -innen durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber/ -innen (ZLA) untergebracht werden. Die Bewohner/-innen erhalten Barleistungen und verpflegen sich selber. Eine Aufnahmeeinrichtung (AE) ist eine Unterkunft, in der Flüchtlinge und Asylbewerber/ - innen durch die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber/ -innen (ZAA untergebracht werden. Die Bewohner/-innen unterliegen dem Sachleistungsprinzip, erhalten also nur ein Taschengeld. Der Betreiber muss unter Berücksichtigung der kulturspezifischen Gegebenheiten die Verpflegung organisieren und Hygieneartikel und andere Sachleistungen bereitstellen. Mit den Betreiberinnen und Betreibern wird ein zivilrechtlicher Betreibervertrag über die beabsichtigte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Einen Mustervertrag können Sie auf der Website der Berliner Unterbringungsleitstelle im LAGeSo einsehen. 2 Bei Übergabe der Liegenschaft nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche von ihm vorgenommenen Veränderungen oder Ein- und Umbaumaßnahmen auf eigene Kosten wieder rückgängig zu machen, wenn der Eigentümer oder der Auftraggeber dieses wünscht. Einzelheiten werden vertraglich vereinbart. II) Beschreibung der zu erbringenden Leistungen 1) Betreiberleistungen Der Betreiber nimmt keine hoheitlicher Tätigkeiten wahr. a) Generelle Leistungsanforderungen an einen Betreiber Die Betreiber müssen über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie insbesondere deren Unterbringung, Betreuung und Versorgung oder zumindest über umfangreiche Erfahrungen in einem vergleichbaren sozialen Bereich verfügen . Während des Betriebes der Einrichtung ist eine enge kooperative Abstimmung mit dem LAGeSo zu gewährleisten. Dazu gehören auch regelmäßige Betriebskontrollen. Die für die Durchführung dieser Kontrollen erforderlichen Unterlagen sind regelmäßig in der Einrichtung vorzuhalten. Die Betreiber müssen die Bereitschaft und Fähigkeit haben, bei stark ansteigenden Flüchtlingszahlen ggf. die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen kurzfristig zu organisieren. Die Betreiber müssen die Fähigkeit besitzen vor Ort Akzeptanz für die Einrichtung in der Bevölkerung zu schaffen bzw. zu erhalten. Hierzu sollen sie im Bedarfsfall mit allen gesellschaftlich interessierten Personengruppen (z.B. Bürgerinitiativen, Stadtteilzentren) kommunizieren . b) Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung Der Betreiber steht für sämtliche erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen, insbesondere die mit dem Vertragszweck zusammenhängen Genehmigungen und deren Aufrechterhaltung ein. Hierzu stimmt er sich grundsätzlich eigenständig und eigeninitiativ mit den jeweils zuständigen Behörden ab. 3 Der Betreiber übernimmt auf der Liegenschaft die Verkehrssicherungspflicht. Dies betrifft insbesondere die Verkehrssicherung der Räume, des Gebäudes (einschließlich Winterdienst ), die Sicherung und unverzügliche Meldung aller potentiellen Unfallgefahren im Innen- und Außenbereich an das LAGeSo. Für Notfälle ist geeignetes Erste Hilfe Material vorzuhalten. Dieses ist enthalten in Verbandskästen nach DIN 13169 oder DIN 13157. Notrufnummern von Polizei, Feuerwehr, Giftnotruf und gegebenen-falls weiteren Institutionen sind offen und sichtbar auszuhängen . Alle Kindern zugängliche Steckdosen sind mit Kindersicherungen auszustatten. Der Betreiber organisiert die Unterbringung der ihm zugewiesenen Bewohnerinnen und Bewohner. Den Bewohner/innen steht in den Einrichtungen ein individueller Wohnbereich zur Verfügung. Zu diesem Wohnbereich gehören Wohn-/Schlafräume. Nicht dazu gehören Küchen, Sanitäranlagen sowie Flure, auch wenn sie in den Zimmern liegen. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen: - Größe für ein Ein-Bett-Zimmer: 9 m² - Größe für ein Zwei-Bett-Zimmer: 15 m² - Größe für ein Drei-Bett-Zimmer: 21 m² - Größe für ein Vier-Bett-Zimmer: 27 m². Hiervon abweichend kann bei der Belegung eines Zimmers für Kinder unter sechs Jahren lediglich ein Flächenbedarf von 4 m² zugrunde gelegt werden. Die dadurch ggf. entstehende Überbelegung wird gemäß Vertrag abgerechnet. In einem Raum sollen nicht mehr als vier Bewohner/innen untergebracht sein. Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner sollen gemeinsam untergebracht werden. Handelt es sich nicht um eine Familie, sind die Bewohner/innen nach Geschlechtern getrennt unterzubringen. aa) Grundausstattung der Räumlichkeiten Der Betreiber hat die Räume entsprechend der vertraglich vereinbarten Belegung auszustatten . 4 An den Türen der zur Unterbringung vorgesehenen Räume ist deutlich die Zimmernummer und Wohnfläche analog zum Raumverzeichnis kenntlich zu machen. Alle Räume müssen über eine zweckentsprechende Beleuchtung und ausreichende Belüftungs -möglichkeiten verfügen. Zu der Grundausstattung eines Raumes gehören für jede/n Bewohner/innen: - eine geeignete und separate Schlafgelegenheit mit entsprechender Ausstattung • Bettgestell, ggf. ein Kinderbett • Matratze • Kopfkissen • Einziehdecken in ausreichender Zahl • Individuelle Leselampe - ein Tischteil mit Sitzgelegenheit - ein abschließbarer Schrank oder abschließbarer Schrankanteil (Mindestgröße pro Person: 50x180x55 cm [BHT]) - eine Tischlampe - Bettwäsche und Handtücher zum regelmäßigen Wechseln - Abfalleimer mit Deckel Zur Grundausstattung einer Haushaltsgemeinschaft gehören: - Küchenutensilien, insbesondere mit Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen, - die notwendigen Reinigungsmaterialien und –geräte (einmalig). - Möglichkeit zur Aufbewahrung von Geschirr, Lebensmitteln, Handtüchern und Bettwäsche Das Aufstellen von Doppelstockbetten bedarf vorab der schriftlichen Genehmigung des LAGeSo. Die oben benannten Wohnflächen dürfen dabei nicht unterschritten werden. Sofern in der Einrichtung keine gemeinschaftlich genutzten Küchenräume oder andere Kochgelegenheiten in abgeschlossenen Wohneinheiten zur Verfügung stehen, dann gehören ebenfalls zur Grundausstattung eines Raumes: 5 - Kochplatte (mindestens zwei Kochstellen) - Abwasch- und Spültisch mit Warm- und Kaltwasseranschluss einschließlich Abstellmöglichkeiten - Arbeitsplatte zur Nahrungs- und Getränkezubereitung - eine Kühleinrichtung mit Gefrierfach von 20 bis 30 Liter je Bewohner/innen. Der Einbau einer Pantryküche (als Block) wird empfohlen. Die Pantryküche muss mindestens 1,20 m breit sein, über eine Spüle, zwei Kochstellen und eine (möglichst integrierte) Kühleinrichtung mit Gefrierfach verfügen. In der Einrichtung ist in den allgemein und jederzeit zugänglichen Bereichen (z. B. Kinder-, Aufenthalts- und Beratungsräumen) ein kostenfreier WLAN-Empfang sicherzustellen. Dafür sind mobile Endgeräte (pro 100 Bewohner/innen ein Notebook oder Tablet) zur leihweisen Nutzung vorzuhalten. bb) Heizperiode In der Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 30. April, und zusätzlich wenn an drei aufeinanderfolgen -den Tagen die Außentemperatur um 21:00 Uhr 15 Grad Celsius unterschreitet , ist für eine ausreichende Beheizung des Wohnheimes zu sorgen. Zu beachten sind darüber hinaus die allgemein anerkannten Grundsätze und die Rechtsprechung für die Beheizung von Mietwohnungen. cc) Reinigung und Hygiene Während des Betriebes der Einrichtung ist durch den/die Betreiber/in folgendes zu gewährleisten : - an Werktagen (hier: Montag bis Samstag) werden die Verkehrsflächen mindestens einmal täglich gereinigt. - die Reinigung der Gemeinschaftsküchen und der gemeinschaftlich genutzten Sanitärbereiche erfolgt mindestens einmal täglich von Montag bis Sonntag. 6 - Abgeschlossene Wohneinheiten werden durch die Bewohner/innen gereinigt. Für einen Neu-bezug ist die hygienische Sauberkeit und Ordnung durch den/die Betreiber/in zu gewährleisten. - Einem Schädlingsbefall ist derart vorzubeugen, dass • Zutritts- und Zuflugsmöglichkeiten unterbunden, • Verbergeorte vermieden, • bauliche Mängel beseitigt und • Ordnung und Sauberkeit eingehalten werden. - Es sind regelmäßig Befallskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren. - Waschen der Bettwäsche alle 14 Tage bzw. Austausch nach Bewohner/innenwechsel - Waschen der Handtücher wöchentlich bzw. Austausch nach Bewohner/innenwechsel. dd) Verpflegung/ Ernährung In den Unterkünften, in denen die Bewohner/innen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur einen Anspruch auf Unterbringung mit Vollverpflegung haben, sind die nachfolgend genannten Bedingungen zu erfüllen: - Es sind täglich mindestens drei (bei Bedarf individuell auch mehr) qualitativ und quantitativ ausreichende vitamin- und proteinreiche Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) auszugeben. - Zusätzlich zu den Mahlzeiten sind alkoholfreie Getränke (Tee, Kaffee, Mineralwasser etc.) in ausreichender Menge (mindestens zwei Liter Wasser pro Person zzgl. anderer Getränke) zur Verfügung zu stellen. - Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr werden die erforderliche Baby- bzw. Kleinkindernahrung und Windeln bereitgestellt. - Bei den Mahlzeiten sind auf eine ausgewogene Ernährung, religiöse Belange der Bewohner /innen und bei gesundheitlichen Einschränkungen auf die aus medizinischer Sicht erforderlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Ausgabe von Baby-, Kleinkind- sowie Sonderverpflegung für Kranke (Diätkost) ist sicher zu stellen. ee) Betreuung und Beschäftigungsmaßnahmen 7 Der Betreiber hat ausreichende soziale Betreuungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der Bewohner/ -innen sicherzustellen. Diese werden nicht detailgenau vorgegeben, sondern sind vom Betreiber in einem Einrichtungskonzept unter Berücksichtigung des zu betreuenden Personenkreises darzustellen. ff) Einrichtung einer Sanitätsstation Der Betreiber hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt einen Raum zur Untersuchung und Behandlung einzurichten. Zur notwendigen Ausstattung dieses Raumes gehören im Allgemeinen: Waschbecken, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Papierhandtücher, Abwurfbehälter, Medikamentenkühlschrank, Untersuchungsliege, abschließbarer Schrank (für Utensilien des Arztes), Büroausstattung (u. a. Schreibtisch, Stuhl, Telefon etc.), Umkleidemöglichkeit (Sichtschutz, Ablage und/oder Garderobenhaken) und ausreichendes Licht (helle Deckenbeleuchtung). c) Personal Für den Betrieb der Einrichtung muss das eingesetzte Personal persönlich und fachlich für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit geeignet sein. Mindestens die Hälfte des eingesetzten Personals muss über Erfahrung (i. d. R. Berufserfahrung, die in Ausnahmefällen auch durch Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ersetzt werden kann) in der Arbeit mit dem unterzubringenden Personenkreis verfügen. Der Betreiber muss grundsätzlich mit fest angestelltem Personal arbeiten. Hausmeisterund Reinigungsdienste sowie der Pförtnerdienst und Wachschutz können ohne Abstimmung mit Berlin an zuverlässige und erfahrene Fremdfirmen vergeben werden. Jedoch hat der Betreiber sicherzustellen, dass die im Betreibervertrag und der Leistungsbeschreibung definierten Pflichten von dem Dritten eingehalten werden. Mit Wachschutzaufgaben dürfen nur Unternehmen beauftragt werden, die bzw. deren Beschäftigte über eine Sachkundeprüfung gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) verfügen. Dies gilt auch für Nach- oder Subunternehmen, die im Auftrag des Wachschutzunternehmens in der Einrichtung tätig werden. 8 Bei den eingesetzten Personen dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen , dass sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich ungeeignet sind. Zum Nachweis hat der/die Betreiber/in von allen in der Einrichtung tätigen Mitarbeitern vor der Einstellung bzw. bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung ein Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als drei Monate ist, anzufordern und dem LAGeSo vorzulegen. Beim Einsatz des Personals ist zu berücksichtigen, dass Personen eingesetzt werden, die möglichst eine Fremdsprache (mindestens Englisch oder Französisch und bevorzugt Sprachen der jeweiligen Hauptherkunftsländer) sprechen. Nachfolgend werden die vertraglich zwingend vorgesehenen Stellen im Einzelnen beschrieben . Abweichungen davon müssen mit dem LAGeSo vorab abgestimmt werden. aa) Heimleitung / stv. Heimleitung Aufgaben: Die Heimleitung ist zur selbstständigen Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betreibers befugt. Sie leitet und führt sämtliche Mitarbeiter/innen des Betreibers und koordiniert ggf. vom Betreiber eingesetzte Dritte. Die Heimleitung überwacht eigenverantwortlich die Umsetzung des Betreuungskonzeptes. Anforderungsprofil: abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt oder vergleichbare Befähigung auf Grund der beruflichen Erfahrungen; mehrjährige Leitungs- und Leitungserfahrung in einer Einrichtung bb) Allgemeines Betreuungspersonal Das Betreuungspersonal setzt sich aus Sozialarbeiter/innen, Sozialbetreuer/innen und Kinderbetreuer/innen zusammen. Aufgaben: Durchführung der Betreuung für die Bewohner/innen, Hilfestellung bei der Regelung des Zusammenlebens, Konfliktmanagement, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung, Unterstützung der Bewohner/innen bei der Konfliktbewältigung 9 Anforderungsprofile: abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialarbeiter/in (FH- BA),Pädagoge/in (FH-BA), Sozialpädagoge/in (FH-BA) oder vergleichbare Befähigung auf Grund der beruflichen Erfahrungen Die Sozialbetreuer/innen und Kinderbetreuer/innen sollen eine berufliche Ausbildung in sozialen Bereichen haben oder vergleichbare Befähigung auf Grund der beruflichen Erfahrungen vorweisen können. cc) Verwaltungsmitarbeiter Aufgaben: Durchführung allgemeiner Verwaltungsaufgaben dd) Hausmeister Aufgaben: Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Überwachung der zentralen Versorgungseinrichtungen, Überwachung der Reinigungsmaßnahmen, sowie der Sicherheitsbestimmungen, 24-Stunden-Rufbereitschaft während der Heizperiode. Anforderungsprofil: erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in einem gewerblichtechnischen Beruf, wie z. B. Elektroinstallateur, Schlosser, Heizungsinstallateur, handwerkliches Geschick ee) Pförtnerdienst und/oder Wachdienst Aufgaben: Pfortendienst bei Tag und Nacht, Konfliktmanagment, Führung eines Wachbuches Anforderungsprofil: Anforderungen gemäß § 34 a GewO, Fachkräfte für Schutz und Sicherheit oder analoge Qualifikation sofern es sich um festangestellte Mitarbeiter handelt. d) Personalschlüssel Hingewiesen wird vorab auf die Richtwerte zur Personalausstattung für Unterkünfte, die auf der Website der Berliner Unterbringungsleitstelle im LAGeSo eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden können. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, muss das 10 Personal schwerpunktmäßig von Montag bis Freitag von 09:00Uhr bis 17:00 Uhr in den Unterkünften anwesend sein. Für eine Vollzeitstelle werden im Personalschlüssel wöchentlich mindestens 38,5 Stunden und für eine Teilzeitstelle mindestens 19,25 Stunden zugrunde gelegt. Beschäftigte, die ihren Bundesfreiwilligendienst, ihr freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableisten, oder geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und Ehrenamtlichen werden nicht auf die Personalausstattung angerechnet. e) Einrichtungskonzept Der/Die Betreiber/in der Einrichtung hat spätestens vier Wochen nach Bezug der Unterkunft schriftlich beim LAGeSo ein mit dem LAGeSo abgestimmtes Einrichtungskonzept vorzulegen. Das Einrichtungskonzept soll mindestens enthalten: - Angaben zum/r Betreiber/in (Geschichte, Erfahrungen, Aufbauorganisation [Funktion, Name], Leitbild, Unternehmensphilosophie und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung [QM-System]) - Beschreibung zur Einrichtung, deren Lage und Ausstattung sowie die Zusammenarbeit mit Bezirk, Schulen, Kitas - Aufstellung des beschäftigten Personals in der Einrichtung (zeitlicher Umfang, Aufgaben , Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung für die ausgeübte Tätigkeit) - Beschreibung der Angebote zur Betreuungs- und Freizeitgestaltung (unterteilt nach regelmäßigen und besonderen Angeboten) Beschreibung der Beratungsangebote (unterteilt nach regelmäßigen und besonderen Angeboten sowie Integration der Bewohner /innen) - Beschreibung der Verfahren (einschl. der Benennung der Ansprechpartner /Verantwortlichen) für : • Ein- und Auszug, • Umgang mit Beschwerden (innerhalb und außerhalb der Einrichtung) • Abmahnung/Hausverbote • mögliche Kindeswohlgefährdung und • meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). 11 - Hygiene und Reinigung (einschl. Erarbeitung einer Gefahrenanalyse „Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung) - Sicherheitskonzept - bei einer Aufnahmeeinrichtung/notbelegter Unterkunft ein Versorgungskonzept. Landesamt für Gesundheit und Soziales Für den Inhalt verantwortlich: Referat II B, Berliner Unterbringungsleitstelle Turmstraße 21, 10559 Berlin E-Mail: bul.angebote@lageso.berlin.de V.i.S.d.P.: Silvia Kostner - Z Press – Stand: März 2015 Landesamt für Gesundheit und Soziales Richtwerte Personalschlüssel Die hier angegebenen Richtwerte werden immer noch einmal objekt- und ggf. auch belegungsspezifisch abgestimmt und vertraglich vereinbart. Zum Hausmeister-, Reinigungs und Pförtner- bzw. Wachschutzpersonal wird hier keine Aussage getroffen. Es wird objektspezifisch ermittelt. Mit der Durchführung dieser Aufgaben können auch Fremdfirmen beauftragt werden. Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 HeimleiterIn 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 stell. Heimleiterin 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1,00 SozialarbeiterIn oder vgl. 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75 3,00 SozialbetreuerIn oder vglb. 0,75 1,25 1,50 2,00 2,25 2,75 3,00 3,50 3,75 4,25 4,50 Kinder- und Jugendbetreuung 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75 3,00 VerwaltungsmitarbeiterIn 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75 3,00 WirtschaftsmitarbeiterIn 0,25 0,25 0,50 0,50 0,75 0,75 1,00 1,00 1,25 1,25 1,50 Summe Stellen 3,50 4,75 6,00 7,25 9,00 10,25 11,50 12,75 14,00 15,25 17,00 Kapazität Aufnahmeeinrichtungen bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 HeimleiterIn 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 stell. Heimleiterin 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1,00 SozialarbeiterIn oder vgl. 0,75 1,25 1,50 2,00 2,25 2,75 3,00 3,50 3,75 4,25 4,50 SozialbetreuerIn oder vglb. 0,75 1,25 1,50 2,00 2,25 2,75 3,00 3,50 3,75 4,25 4,50 Kinder- und Jugendbetreuung 0,50 0,75 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75 3,00 VerwaltungsmitarbeiterIn 0,75 1,00 1,50 1,75 2,25 2,50 3,00 3,25 3,75 4,00 4,50 WirtschaftsmitarbeiterIn 0,75 1,00 1,50 1,75 2,25 2,50 3,00 3,25 3,75 4,00 4,50 Summe Stellen 4,50 6,25 8,00 9,75 12,00 13,75 15,50 17,25 19,00 20,75 23,00 Stand: 31.03.2015 Landesamt für Gesundheit und Soziales Für den Inhalt verantwortlich: Referat II B, Berliner Unterbringungsleitstelle Turmstraße 21, 10559 Berlin E-Mail: bul.angebote@lageso.berlin.de V.i.S.d.P.: Silvia Kostner - Z Press – Stand: März 2015 S17-17965 S1717965_Anlage1 I) Allgemeine Aufgabenbeschreibung II) Beschreibung der zu erbringenden Leistungen S1717965_Anlage2 Tabelle1