Drucksache 17 / 17 967 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort Sprachförderung unter veränderten Vorzeichen an den Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele VZE stehen im Schuljahr 2015/16 zur Sprachförderung zur Verfügung? Wie hat sich diese Zahl in den letzten drei Schuljahren entwickelt? Zu 1.: In den Schuljahren 2012/13 bis 2015/16 standen folgende Vollzeiteinheiten (VZE) zur Verfügung: 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 1183,5 1196 1196 1196 Eine bedarfsgerechte Zumessung für die Beschulung von Willkommensklassen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse wird außerhalb der 1.196 VZE sichergestellt. 2. Wie viele Schulen haben einen ndH-Faktor der größer als 40% ist (sortiert nach Schulart und Bezirk)? 3. Wie viele Schulen haben einen lmb-Faktor der Größer als 40% ist (sortiert nach Schulart und Bezirk)? 5. Auf wie viele der in Frage zwei und drei gestellten Schulen treffen beide Faktoren zu? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 967 2 Zu 2., 3. und 5.: Bezirk Schulart Anzahl Schulen >ndh* 40% Anzahl Schulen >lmb** 40% Anzahl Schulen >lmb 40% und >ndh 40% Mitte Grundschule 31 26 26 Integrierte Sekundarschule 9 9 9 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 3 3 3 Gymnasien 5 3 3 Friedrichshain- Kreuzberg Grundschule 22 18 18 Integrierte Sekundarschule 10 10 10 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2 3 2 Gymnasien 2 2 2 Pankow Grundschule 0 2 0 Integrierte Sekundarschule 0 3 0 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 1 5 1 Gymnasien 0 0 0 Charlottenburg- Wilmersdorf Grundschule 20 6 6 Integrierte Sekundarschule 7 3 3 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2 3 2 Gymnasien 4 0 0 Spandau Grundschule 18 20 17 Integrierte Sekundarschule 5 6 3 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 1 4 1 Gymnasien 2 0 0 Steglitz-Zehlendorf Grundschule 10 3 3 Integrierte Sekundarschule 3 1 1 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 1 2 1 Gymnasien 1 0 0 Tempelhof-Schöneberg Grundschule 23 13 12 Integrierte Sekundarschule 7 9 7 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 3 3 3 Gymnasien 5 0 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 967 3 Bezirk Schulart Anzahl Schulen >ndh 40% Anzahl Schulen >lmb 40% Anzahl Schulen >lmb 40% und >ndh 40% Neukölln Grundschule 30 26 26 Integrierte Sekundarschule 12 10 10 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 7 8 7 Gymnasien 5 3 3 Treptow-Köpenick Grundschule 2 5 0 Integrierte Sekundarschule 0 2 0 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 0 4 0 Gymnasien 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf Grundschule 1 19 1 Integrierte Sekundarschule 0 9 0 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 0 3 0 Gymnasien 0 0 0 Lichtenberg Grundschule 12 13 10 Integrierte Sekundarschule 1 7 0 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2 7 2 Gymnasien 1 0 0 Reinickendorf Grundschule 15 15 14 Integrierte Sekundarschule 7 7 7 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 3 5 3 Gymnasien 2 0 0 *nicht deutscher Herkunftssprache **lernmittelbefreit 4. Werden die Schüler/-innen der Willkommensklassen auf den ndH bzw. lmb-Faktor der jeweiligen Schule angerechnet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Ja, dem besonderen Sprachförderbedarf dieser Schülerinnen und Schüler wird durch die geringe Zumessungsfrequenz von 12 Schülerinnen und Schülern je Klasse Rechnung getragen. Die Förderung ist dadurch notwendigerweise deutlich höher zugemessen als bei Schülerinnen und Schülern in Regelklassen. Die Schülerinnen und Schüler, die aus Willkommensklassen in Regelklassen übergehen, werden bei der Zumessung von Sprachförderstunden nach Anlage 2 Nr. 2a der Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen berücksichtigt. 6. Wie gliedern sich die im regionalen Dispositionspool vorhandenen VZE zur Sprachförderung auf die einzelnen Bezirke und Schularten für das laufende und das kommende Schuljahr auf und wie stehen diese zum tatsächlichen Bedarf? 7. Warum orientiert sich das Land Berlin bei der Zuweisung von Zumessungsstunden zur Sprachförderung nicht am tatsächlichen Bedarf der Schülerinnen und Schüler und führt stattdessen einen gedeckelten Dispositionspool ein? 8. Ist der Senat der Auffassung, dass die Sprachförderung mit einer Deckelung des regionalen Dispositionspools als zentrales Steuerungselement gelingen kann? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 967 4 Zu 6., 7. und 8.: Das Land Berlin orientiert sich bei der Zumessung von Sprachförderstunden am tatsächlichen Bedarf. Mit dem Ziel, die regionalen Handlungsmöglichkeiten zu fördern, kann ein Drittel der Sprachförderstunden durch die regionale Schulaufsicht als Dispositionspool innerhalb der Region nach Bedarf umverteilt werden. Der Dispositionspool ist als Steuerungsinstrument für die regionale Schulaufsicht nach den bisherigen Erfahrungen gut geeignet. 9. Sieht der Senat die bisherigen Parameter und zur Verfügung gestellten Ressourcen zur Sprachförderung, insbesondere unter der stetig steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern, die aus den Willkommensklassen in die Regelklassen wechseln, als ausreichend? 11. Welche zusätzlichen Ressourcen hält der Senat für notwendig, um eine angemessene Sprachförderung an den Schulen sicherzustellen? Zu 9. und 11.: Berlin stellt bereits umfangreiche Ressourcen für Sprachförderung zur Verfügung. Dennoch wird durch den wachsenden Bedarf in Regelklassen durch die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen eine Veränderung in der Ressourcenzumessung nötig werden. Dazu wird bereits an einem Konzept gearbeitet. 10. Welche Veränderungen plant der Senat an der bisherigen Struktur der Sprachförderung in den Regelklassen ? Zu 10.: Für das Schuljahr 2016/17 sind keine Veränderungen an der bisherigen Struktur der Sprachförderung geplant. Zum Schuljahr 2017/18 wird der neue Rahmenlehrplan für alle Fächer der allgemeinbildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichtswirksam. Damit ist die Verpflichtung der Lehrkräfte verbunden, das darin befindliche Basiscurriculum „Sprachbildung“ in allen Fächern umzusetzen, um so die bildungssprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und der Sekundarstufe I in allen Unterrichtsfächern zu fördern. Berlin, den 19. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)