Drucksache 17 / 17 969 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort Kinderkrankenhaus Weißensee, Wohnen im Denkmal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Entwicklungen gibt es, seit das Landgericht im Januar 2015 entschieden hat, dass das ehemalige Kinderkrankenhaus Weißensee an das Land Berlin zurückgegeben werden muss?“ Zu 1. Die Gegenseite hat Anfang 2015 Berufung beim Kammergericht gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt . Das Klageverfahren auf Rückgabe und lastenfreie Rückübertragung ist weiterhin anhängig. Eine Entscheidung der 2. Instanz steht derzeit aus. 2. Plant der Senat, das Verfahren wegen der gesamtstädtischen Bedeutung an sich zu ziehen?“ 3. Wenn 2. nein, warum nicht?“ Zu 2. und 3.: Es wird vom Senat nicht geplant, das Verfahren an sich zu ziehen. Zunächst müssten ohnehin die Eigentumsverhältnisse zugunsten des Landes Berlin geklärt sein. 4. Trifft es zu, dass der Denkmalstatus für die Liegenschaft aufgehoben werden soll?“ Zu 4.: Nein. 5. Wenn 3. nein, welche denkmalgeschützen Gebäudeteile sollen in welchem Zeitplan gesichert und instandgesetzt werden?“ Zu 5.: Eine Sicherung / Instandsetzung der Gebäude kann nur vom Verfügungsberechtigten durchgeführt bzw. ordnungsbehördlich gegen ihn angeordnet werden. 6. Ist geplant, die Liegenschaft als künftigen Standort für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zu nutzen?“ 7. Wenn 6. ja, wie ist der Planungsstand?“ 8. Plant das Land Berlin, bei der Liegenschaft als Bauherr aufzutreten?“ 9. Wie soll eine künftige Eigentümervielfalt (landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften, Baugruppen, soziale Träger u.a.) gesichert werden?“ Zu 5. 6., 7., 8. und 9.: Eine Prüfung neuer Nutzungskonzepte etc. erfolgt erst dann, wenn das Land Berlin wieder als Eigentümer über das Grundstück verfügen kann. In diesem Kontext wird dann auch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamtes Pankow und der Denkmalbehörde der weitere Umgang mit dem Gesamtareal abzustimmen sein. Hierzu gehört im Vorfeld auch die Clusterung des Objektes nach der transparenten Liegenschaftspolitik . 10. Trifft es zu, dass die Liegenschaft auch als Standort für Flüchtlingswohnen eingeplant ist?“ Zu 10.: Nein. Auf Grund der derzeitigen Rechtssituation kann keine nachhaltige Nutzung für das Areal, auch nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen, geplant werden . Berlin, den 25. Februar 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2016)