Drucksache 17 / 17 978 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage desAbgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2016) und Antwort Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Anträge in welcher Höhe wurden bislang jeweils in den verschiedenen Förderschwerpunkten 1-7 des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) bewilligt? Antwort zu 1: Bislang wurde ein Vorhaben in Höhe von rd. 8,815 Mio. € Gesamtausgaben mit einer Förderung i. H. v. rd. 4,407 Mio. € bewilligt. Das Vorhaben ist dem Förderschwerpunkt 2 „Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude“ zugeordnet. In den anderen Förderschwerpunkten wurden noch keine Bewilligungen erteilt. Frage 2: Wie viele Anträge auf Förderung aus dem BE- NE-Klima-Programm „Energetische Sanierung von Kitas“ mit welchem beantragten Fördervolumen in welcher Kategorie wurden gestellt (bitte nach Eigenbetrieben und freien Trägern aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Es wurden 9 Anträge im oben benannten Förderschwerpunkt 2 gestellt, die ein voraussichtliches Fördervolumen von rd. 2,18 Mio. € umfassen werden. Alle Anträge entfallen auf freie Träger und auf die Kategorie I. Eigenbetriebe haben bisher keine Anträge gestellt. Frage 3: Welche Anträge auf Förderung aus dem BENE- Klima-Programm „Energetische Sanierung von Kitas“ wurden in welcher Höhe für welche Maßnahmen bewilligt? Antwort zu 3: Es wurde noch keiner der 9 Anträge bewilligt , sondern zunächst unverbindliche Inaussichtstellungen erteilt. Die Bescheiderteilung erfolgt nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (voraussichtlich am 19.02.2016). Frage 4: Wie viele Anträge auf Förderung aus dem BE- NE-Klima-Programm „Energetische Sanierung von Schulen in bezirklicher Trägerschaft“ mit welchem beantragten Fördervolumen gingen fristgemäß ein (bitte nach Bezirken aufschlüsseln )? Frage 5: Welche Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Sanierung von Schulen in bezirklicher Trägerschaft“ wurden in welcher Höhe für welche Maßnahmen bewilligt? Antwort zu 4 und 5: Da die Aufforderung zur formalen Antragstellung erst nach Prüfung der eingereichten Teilnahmeanträge zum Aufruf „Energetische Sanierung von Schulen in bezirklicher Trägerschaft“ erfolgt, wurden noch keine Anträge eingereicht und bewilligt. Es liegen 2 fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge vor, je einer vom Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg von Berlin (Gesamtausgaben i. H. v. rd. 6,122 Mio. €) und dem Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin (Gesamtausgaben i. H. v. rd. 1,579 Mio. €). Frage 6: Inwiefern ist die Kombination der BENE- Programme mit einer Förderung aus dem SIWA-Programm möglich? Antwort zu 6: Die Fördermittel des BENE Förderschwerpunkts 2 können mit SIWA-Mitteln kombiniert werden . Die Bezirke wurden über die Kombinationsmöglichkeiten im Rahmen einer Kurzpräsentation des Programms sowie per E-Mail informiert. Eine Kombinierung beider Finanzierungsmöglichkeiten ist ausdrücklich erwünscht. Berlin, den 24. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)