Drucksache 17 / 17 979 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2016) und Antwort Bürgerämter personell stärken und Personalabbau fortführen – wie passt das zusammen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich der Stellenbestand und die Zahl der VZÄ in den bezirklichen Bürgerämtern zwischen 2011 und 2016 entwickelt? Zu 1.: Die Entwicklung des Stellenbestandes und der vorhandenen Vollzeitäquivalente (VZÄ) von 2011 bis 2016 kann der in der Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Die Auswertung beruht auf einer aktuell durchgeführten Abfrage. Bezogen auf den Stellenbestand ist zu beachten, dass 86 Stellen bislang noch nicht in den Stellenplänen der Bezirke abgebildet sind. Die 36 Beschäftigungspositionen (BPos.) für die Bürgerämter, die mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 bewilligt wurden, wurden bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranschlagt. Die 50 Beschäftigungspositionen für das ergänzende Flüchtlingsbürgeramt (20 BPos. für Mitte, 10 BPos. für Charlottenburg-Wilmersdorf und jeweils 2 BPos. für die übrigen Bezirke) sind ebenfalls nicht in den Stellenplänen der Bezirke enthalten. Insgesamt ergibt sich bereits ohne die genannten Sachverhalte ein leichter Anstieg von 6 VZÄ zwischen 2011 und 2016. 2. Wie korrespondiert die Bewilligung zusätzlicher Stellen für die bezirklichen Bürgerämter mit dem per Zielvereinbarung jeweils mit den Bezirken vereinbarten Personalabbau? Zu 2.: Die Entscheidung, in welchen Bereichen die vereinbarten Personaleinsparungen erbracht werden sollen , obliegt den betroffenen Bezirken. Dem Senat ist nicht bekannt, dass einzelne Bezirke in ihren Planungen Personalabbau in den Bürgerämtern explizit vorgesehen haben. Wenn Bezirke ihre Personaleinsparungen linear vorgenommen haben, sind jedoch zwangsläufig auch die Bürgerämter betroffen. Die zugesagten Personalverstärkungen in den Bürgerämtern aus dem Doppelhaushalt 2016/2017 und für das ergänzende Flüchtlingsbürgeramt werden auf Dauer den VZÄ-Bestand und den Stellen- Bestand gleichermaßen anheben. 3. Sind dem Senat Bezirke bekannt, die mit dem Verweis auf die mit dem Senat abgeschlossene Zielvereinbarung zum Personalabbau die Besetzung der drei zusätzlichen Stellen für die Bürgerämter nicht umsetzen wollen und werden? Um welche Bezirke handelt es sich? Was unternimmt der Senat diesbezüglich? Zu 3.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass einzelne Bezirke auf die Besetzung der zusätzlichen 3 Stellen verzichten wollen. Der Hinweis auf die Zielvereinbarungen zum Personalabbau ginge auch fehl, da die zusätzlichen Dienstkräfte nicht auf die bezirkliche Personalzielzahl angerechnet werden. 4. Wie setzt der Senat die mit der Drs. 17/2592 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Erwartung in Punkt III / 2 um, wonach der Senat dafür zu sorgen habe, „dass es zu keinem weiteren Abbau von Personal … in den Bürgerämtern kommt“? Welche verbindlichen Absprachen wurden diesbezüglich mit den Bezirken getroffen? 5. Mit welchen Bezirken wurden welche konkreten Vereinbarungen getroffen, die „Abbaukonzepte entsprechend anzupassen“, um die Stellenbesetzung für die Bürgerämter zu realisieren? Zu 4 und 5.: Die vom Senat zusätzlich anerkannten Stellen werden nicht auf die Personalzielzahlen der Bezirke angerechnet, eine Anpassung der Abbaukonzepte ist daher nicht erforderlich. Der Senat fragt zweimal im Jahr die Entwicklung des VZÄ-Bestandes in verschiedenen Bereichen (darunter auch die Bürgerämter) ab, um die Veränderungen im VZÄ-Bestand zu controllen. 6. Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit welchen Bezirken für die Schaffung eines geplanten „Flüchtlingsbürgeramtes“ getroffen, und wie und wofür sollen die damit in Aussicht gestellten 50 Stellen verteilt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 979 2 Zu 6.: Für das ergänzende Flüchtlingsbürgeramt sind 50 BPos. vorgesehen (Verteilung siehe oben Frage 1). In der AG Personal der Bürgerämter bestehend aus Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten und Bürgeramtsleiterinnen und Bürgeramtsleitern wurden am 19.02.2016 folgende Ergebnisse erzielt: Es besteht Einvernehmen, dass das Flüchtlingsbürgeramt für alle Aufgaben im Zusammenhang mit den Flüchtlingen zuständig sein soll. Es erscheint sinnvoll, dass die Betreuung der Flüchtlinge durch das Flüchtlingsbürgeramt für die ersten beiden Jahre erfolgt . Die Ausbildung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll vorrangig modular erfolgen und wird in Abstimmung mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) umgesetzt. Ziel ist es, dass das Flüchtlingsbürgeramt vor der Sommerpause arbeitsfähig ist. 7. Entspricht es den Tatsachen, dass das BA Mitte die Ausschreibung der vom Senat bereit gestellten 50 Stellen zentral koordinieren soll und wenn ja, welche Gründe für diese Zentralisierung gibt es und welche zusätzlichen Ressourcen erhält das BA Mitte für diese Dienstleistung? Zu 7.: Das Bezirksamt Mitte hat die Stellenausschreibung für das ergänzende Flüchtlingsbürgeramt übernommen . Dabei werden auch die 10 BPos. für Charlottenburg- Wilmersdorf berücksichtigt. Die übrigen Bezirke haben für ihre jeweils 2 BPos. keinen Bedarf an einer zentralen Stellenausschreibung gesehen. Grundgedanke ist eine Vereinfachung und Beschleunigung von Stellenbesetzungen bei einer größeren Anzahl gleichartiger Arbeitsgebiete . Zusätzliche Ressourcen sind dafür nach derzeitigem Erkenntnisstand für Mitte nicht erforderlich. 8. Ist es aus Sicht des Senats zulässig, dass die Bezirke , in denen das „Flüchtlingsbürgeramt“ errichtet werden soll, die zusätzlichen Stellen mit den jeweiligen bezirklichen Personalabbaukonzepten „verrechnen“ dürfen? Wie gedenkt der Senat im „Verrechnungsfall“ zu verfahren, damit die vorgesehenen 50 Stellen auch wirklich vor Ort ankommen? Zu 8.: Eine Verrechnung ist nicht zulässig. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass ein Bezirk eine Verrechnung plant. Berlin, den 26. Februar 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2016) Anlage Ergebnis der Abfrage zur Schr. Anfr. 17/17979 Mi F-K Pa C-W Sp S-Z T-S Nk T-K M-H Li Rd Gesamt Stellen 2011 67,00 58,13 73,75 64,30 36,63 61,00 70,43 71,00 43,00 35,75 53,58 45,00 679,56 VZÄ 2011 67,08 54,01 69,16 55,42 34,25 56,75 65,37 64,56 36,82 35,75 52,29 45,00 636,46 Stellen 2016 58,67 60,25 76,75 73,23 34,40 62,75 61,93 70,00 39,86 37,00 52,58 45,25 672,67 VZÄ 2016 62,79 59,24 78,04 61,13 33,92 55,28 61,93 66,21 30,15 37,00 52,30 44,50 642,49 Stellen Differenz 2016/2011 -8,33 2,12 3,00 8,93 -2,23 1,75 -8,50 -1,00 -3,14 1,25 -1,00 0,25 -6,89 VZÄ Differenz 2016/2011 -4,29 5,23 8,88 5,71 -0,33 -1,47 -3,44 1,65 -6,67 1,25 0,00 -0,50 6,02 Stichtag für 2011 ist der 1.1.2012, Stichtag für 2016 ist der 1.1.2016 Die Stellenpläne 2016 enthalten nicht die 36 Beschäftigungspositionen, die bei SenInnSport veranschlagt sind und noch nicht die 50 Stellen für das ergänzende Flüchtlingsbürgeramt S17-17979 02_Anlage-S17-17979-AE-16-02-26