Drucksache 17 / 17 981 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2016) und Antwort Jugendberufshilfe – bleiben die Bezirke auf den Kosten sitzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe haben die Bezirke Mittel für Ausgaben der Jugendberufshilfe nach § 13 (2) SGB VIII für 2016 und 2017 in den bezirklichen Haushalten eingestellt (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1.: Nach Aussagen der Bezirke wurden folgende Ansätze in ihren bezirklichen Haushaltsplänen veranschlagt : Bezirk 2016 2017 Mitte 1.333.000 € 1.333.000 € Friedrichshain-Kreuzberg 500.000 € 500.000 € Pankow 570.000 € 570.000 € Charlottenburg- Wilmersdorf 161.000 € 161.000 € Spandau 610.000 € 610.000 € Steglitz-Zehlendorf 340.000 € 340.000 € Tempelhof-Schöneberg 320.000 € 320.000 € Neukölln 800.000 € 800.000 € Treptow-Köpenick 305.000 € 305.000 € Marzahn-Hellersdorf 1.100.000 € 1.100.000 € Lichtenberg 517.000 €1 367.000 € Reinickendorf 1.026.000 € 1.026.000 € 2. Inwieweit korrespondieren die in den Bezirken für 2016/17 eingestellten Mittel mit der auch vom Senat geäußerten Erwartung, dass mit Etablierung der Jugendberufsagenturen in den Bezirken eine Steigerung der Fallzahlen und damit auch höhere Ausgaben für die Jugendberufshilfe zu erwarten seien? 3. Bleibt der Senat bei seiner in den Haushaltsberatungen geäußerten Zusage, dass mögliche Mehrausgaben im Bereich der Jugendberufshilfe finanziell ausgeglichen 1 Davon 150.000 Euro gesperrt, bis das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung ein konkretisiertes Umsetzungskonzept vorlegt. werden und eine entsprechende Nachbudgetierung erfolgt (siehe u.a. Rote Nummer 2310A vom 23.10.2015)? 4. Was bedeutet es konkret für Art und Umfang der zugesagten Nachbudgetierung, wenn der Senat diese „dem Grunde nach“ (siehe Rote Nummer 2306A vom 23.10.15) vorsieht? Welche Einschränkungen sind mit dieser Formulierung verbunden? 5. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Senat und Bezirken, im Hinblick auf die Nachbudgetierung noch „genauere Festlegungen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung “ treffen zu wollen (siehe rote Nummer 2306A vom 23.10.15)? Was wurde konkret und verbindlich vereinbart ? 6. Teilt der Senat die Position, dass ein Erreichen der mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen verfolgten Ziele nur möglich ist, wenn die Jugendhilfe entsprechende Angebote der Jugendberufshilfe anbieten kann und wenn deren Finanzierung auch durch das Land sichergestellt werden muss? Zu 2., 3., 4., 5. und 6.: Seit Mitte Oktober 2015 haben vier regionale Standorte der Jugendberufsagentur in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Tempelhof-Schöneberg ihre Arbeit aufgenommen . Die acht weiteren Standorte werden sukzessive im Laufe des Jahres 2016 eröffnet. Mit zunehmender Etablierung der Standorte der Jugendberufsagentur sind steigende Fallzahlen und daraus resultierende Mehrausgaben zu erwarten. Gegenwärtig wird ein Verfahren zwischen den Bezirken und dem Senat zu einer Basiskorrektur der entsprechenden Transferprodukte entwickelt. Dies beinhaltet die Identifizierung der Leistungen der Jugendsozialarbeit , die Festlegung der Anzahl der Produkte, die im Kontext der Kosten- und Leistungsrechnung gebucht werden und die Implementierung eines entsprechenden Berichtswesens. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 981 2 Grundsätzlich sollen die Standorte der Jugendberufsagentur Angebote für alle Jugendlichen bereithalten und einen speziellen Fokus auf die besonders förderungsfähigen Jugendlichen richten. Dafür sind entsprechende Angebote der Jugendberufshilfe erforderlich. Berlin, den 25. Februar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2016)