Drucksache 17 / 17 982 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2016) und Antwort Mehr Geld für Kinderschützer/innen – bleibt es beim Senat mal wieder bei Ankündigungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der zwischen der Senatsjugendverwaltung und den Bezirken verabredeten „Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter“ im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes durch eine bessere Eingruppierung der Beschäftigten in den Jugendämtern? Zu 1.: In der „Maßnahmeplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter “ vom 4. März 2015 wurde festgestellt, dass die praktische Ein-gruppierung neuer Mitarbeiter/innen im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) nach Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 („Basistätigkeit“) des Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 4 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) hinsichtlich der Vergütung unter dem Niveau der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 (inkl. Entgeltgruppenzulage für schwierige Tätigkeiten) sowie unter der RSD-spezifischen Eingruppierung nach dem Tarifrecht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) liegt (Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA). Aufgrund einer ersten Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Finanzen wurden die Tätigkeiten von Sozialarbeiter/innen im RSD der Jugendämter - sofern diese in deutlich wahrnehmbarem Umfang Maßnahmen des Kinderschutzes beinhalten – bereits Ende April 2015 einheitlich nach Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 (schwierige Tätigkeit) bewertet. Weitere Gespräche sind für Ende Februar 2016 anberaumt. 2. Wie sind die Berliner Beschäftigten in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten (RSD) der Jugendämter im Verhältnis zu den Beschäftigten mit vergleichbaren Aufgaben in anderen Bundesländern, speziell in Brandenburg und Hamburg, eingruppiert und vergütet? Wie erklärt der Senat bestehende Unterschiede? Zu 2.: Außerhalb der drei Stadtstaaten werden die Aufgaben des RSD von den Kommunen wahrgenommen. Für diese gilt das Recht der VKA. Die im Jahr 2009 dort vereinbarte spezielle Entgeltgruppe S 14 entspricht der Entgeltgruppe 9. Allerdings wurden die S-Gruppen im VKA-Bereich durch die Tarifabschlüsse 2009 und 2015 insgesamt auch mit höheren Beträgen unterlegt als die entsprechenden Entgeltgruppen im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Für die drei Stadtstaaten gilt der TV-L und auf das Tarifrecht Dritter kann nicht zurückgegriffen werden. In der Stadtgemeinde Bremen sind die Beschäftigten wie in Berlin tarifgemäß in Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Hamburg hat unseres Erachtens eine nicht tarifgemäße personalpolitischen Entscheidung getroffen und zahlt dort Entgelt nach Entgeltgruppe 10 TV-L. Die Unterschiede ergeben sich also aus einer unterschiedlichen Tarifentwicklung im VKA- und TdL-Bereich und einer personalpolitischen Entscheidung eines Landes. 3. Was verdienen Berliner Beschäftigte im RSD gegenwärtig im Durchschnitt weniger für die gleiche Arbeit im Vergleich zu ihren Kolleg/innen in Brandenburg und Hamburg? Zu 3.: Berlin Entgeltgruppe 9 TdL zzgl. Zulage in der Endestufe 5 (abgesenkt): 3.695,48 € Hamburg Entgeltgruppe 10 TdL Endstufe 5: 4.112,96 € Brandenburg Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA Endstufe 6: 4.185,57 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 982 2 4. Wie hat sich die Differenz der Einkommen der nach Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlten Berliner Beschäftigten im RSD im Verhältnis zu den Einkommen vergleichbar Beschäftigter in anderen Bundes-ländern weiter verschlechtert, nachdem im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Ende des Jahres 2015 ein neuer Tarifabschluss für Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen er-reicht werden konnte? Zu 4.: Der z.B. vom 1. März 2015 an für Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA geltende Betrag von 4.105,57 € (Endstufe) wurde vom 1. Juli 2015 an auf 4.185,57 € erhöht. 5. Welche Konsequenzen hat der neue Tarifabschluss (TVöD) nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die notwendige Anhebung der Vergütung für Mitarbeiter /innen im Berliner Sozial- und Erziehungs-dienst allgemein und im RSD im Speziellen? Zu 5.: Tarifabschlüsse Dritter haben für den TV-L- Bereich keine rechtliche Bedeutung. Die tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst entspricht dem TV-L. Angesichts des komplexen Anforderungsprofils bedarf die Vergütungsstruktur insbesondere der Fachkräfte im RSD weiterhin der fortlaufenden Überprüfung der Tarifpartner. Das Land Berlin wird sich selbstverständlich in Tarifverhandlungen für eine bessere Bewertung dieser Tätigkeit einsetzen (Tendenz EG 10). Das Ergebnis dieser Verhandlungen muss jedoch abgewartet werden. 6. Welchen Stand haben die Gespräche zwischen den für Finanzen und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken zu „Abstimmungen zur Frage der Eingruppierung und Vergütung der im RSD Beschäftigten“ (zitiert aus der Roten Nummer 2226A vom 23.10.2015)? Was ist konkret geplant? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Wann wird der Senat den Berliner Beschäftigten im RSD ein Ergebnis der unter 4. genannten Gespräche vorlegen? Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Wann ist mit einer deutlichen Einkommenserhöhung für Berliner Beschäftigte im RSD zu rechnen? Zu 8.: Das Land Berlin ist an den TV-L gebunden und hat die Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes der Länder zu wahren. Das Land Berlin kann nicht durch Alleingänge die Einkommen der Berliner Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bzw. hier der Sozialarbeiter/innen im RSD anheben. Solche Einkommenserhöhungen müssen von den Bundesverbänden der Gewerkschaften gegenüber der TdL erhoben werden, der das Land Berlin als Mitglied angehört. Derartige Forderungen sind bisher nicht bekannt. Berlin, den 22. Februar 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)