Drucksache 17 / 17 988 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2016) und Antwort Versorgung hörgeschädigter Kinder in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder werden in Berlin in jedem Jahr mit einer Hörschädigung geboren? 2. Wie viele Kinder von 0-6 Jahren mit erkannten angeborenen oder nachträgliche erworbenen Hörschäden leben in Berlin? 3. Wie groß wird die Dunkelziffer der Kinder dieser Altersgruppe eingeschätzt, die ohne rechtzeitige Diagnose ihrer Hörschäden in Berlin leben? Zu 1., 2. und 3.: In Berlin werden nach Schätzung des Deutschen Zentralregisters für kindliche Hörstörungen (DZH) in jedem Jahr zwischen 2,1 ‰ und 2,5 ‰ der Kinder mit einer bleibenden beidseitigen Hörstörung geboren. Bei 0,3 ‰ bis 0,5 ‰ der Kinder eines Geburtsjahrganges treten spät erworbene Hörstörungen oder genetisch verankerte Hörstörungen mit late onset-Effekt auf. In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass bei ca. jedem 12. Kind mit Hörschädigung die Diagnose zu spät gestellt wird, d.h. statt im Neugeborenenalter erst nach dem 3. Lebensmonat. Dabei handelt es sich um Kinder, deren Eltern das Hörscreening, das von den Geburtseinrichtungen angeboten wird, nicht wahrnehmen, bzw. deren Eltern die Ergebnisse der Hörprüfung nicht an die Hörscreeningzentrale melden. Diese Gruppe macht ca. 5,3 % der beim DZH registrierten Kinder aus (Quelle: Charité , Klinik für Audiologie und Phoniatrie). 4. Welche speziellen Einrichtungen zur Früherkennung gibt es in Berlin, wie ist ihre räumliche Verteilung in der Stadt? 5. Wie ist die personelle Ausstattung der in Frage 4 genannten Einrichtungen und wie viele Kinder können sie betreuen? Wie viel Zeit steht für die einzelnen Kinder zur Verfügung? Zu 4. und 5.: Zur Früherkennung kindlicher Hörstörungen gibt es in Berlin und deutschlandweit aufgrund einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossenen Richtlinie ein mehrstufiges System. Alle Geburtseinrichtungen sind verpflichtet, ein Neugeborenen -Hörscreening anzubieten. Auch die Hebammen sind bezogen auf Hausgeburten in das System eingebunden, so dass in Berlin grundsätzlich für jedes Kind dieses erste Hörscreening gegeben ist. Ist das Ergebnis dieses Erstscreenings unklar, wird ein Kontrollscreening angeboten. Dieses wird von niedergelassenen Kinder- und Hals- Nasen-Ohren (HNO)-Ärztinnen bzw. Ärzten durchgeführt . Bleibt auch das Ergebnis des Kontrollscreenings unklar, erfolgt eine sogenannte Konfirmationsdiagnostik. Diese wird in der Regel durch Fachärztinnen/Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie durchgeführt. Das Versorgungsnetz der Früherkennung und Frühbetreuung bilden die Hörberatungsstellen in Friedrichshain- Kreuzberg und Neukölln, die Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité, die HNO-Klinik am Helios Klinikum Berlin-Buch sowie niedergelassene Fachärztinnen /Fachärzte für Phoniatrie/Pädaudiologie, wie z.B. in Charlottenburg, Mitte, Neukölln, Pankow, Lichtenberg und Zehlendorf. Konkret die Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité bietet neben der phoniatrisch-pädaudiologischen Standarddiagnostik insbesondere eine differenzierte ätiologische Diagnostik sowie Hörprüfungen bei besonders schwierigen Fällen (z.B. Mehrfachbehinderungen, Hochrisiko -Patienten, Notwendigkeit der Untersuchung in induziertem Schlaf oder Narkose) an. Die personelle Ausstattung ist in Anbetracht der Vielfalt des Versorgungsnetzes nicht umfassend darstellbar. In der Klinik für Audiologie und Phoniatrie der Charité stehen z.B. für die hörgestörten Kinder insgesamt ca. 4 Ärztinnen/Ärzte, 3 Psychologinnen/Psychologen, eine Ingenieurin, mindestens 2 Logopädinnen/Logopäden und 3 Audiologie-Assistentinnen bzw. –Assistenten zur Verfügung . Die medizinische und technische Umsetzung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 988 2 erfordert einen Zeitaufwand von rund 30 Stunden je Kind/Quartal. Die Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche mit den beiden Standorten in Friedrichshain- Kreuzberg und Neukölln verfügt über folgende Stellen: 2,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Ärztinnen/Ärzte, 3,6 VZÄ Audiologische Assistentinnen bzw. -Assistenten, 2,0 VZÄ Logopädinnen/Logopäden, 1,5 VZÄ Hörgeschädigten -Pädagoginnen bzw.-Pädagogen, 0,6 VZÄ Psychologinnen /Psychologen, 2,0 VZÄ Sozialarbeiter/innen und 2,5 VZÄ Verwaltungsangestellte. Derzeit werden in der Beratungsstelle rund 240 hörgeschädigte Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren betreut. Der Zeitaufwand variiert je nach Diagnosefortschritt, Versorgungsgrad und Beratungsbedarf . 6. Welche Einrichtungen zur Frühförderung hörgeschädigter Kinder gibt es in Berlin, wie ist ihre räumliche Verteilung in der Stadt? 11. Welche niederschwelligen Angebote werden für Familien, die von multiplen Problemlagen betroffen sind, vorgehalten, in welcher Zahl und welcher räumlichen Verteilung in der Stadt? Zu 6. und 11.: Frühförderung für Kinder mit Behinderung oder mit drohender Behinderung ist im § 30 SGB IX und in der Frühförderungsverordnung (FrühV) geregelt. Im Land Berlin wird die FrühV gemeinsam mit der „Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im Land Berlin“ (RV), die zugleich Landerahmenvereinbarung gemäß § 2 der FrühV zu § 30 SGB IX ist, umgesetzt. Neben dem Netz zur Früherkennung besteht ein sozialpädiatrisches Netz der Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, das auch Kinder mit Hörschädigung bzw. komplexen Behinderungen und Problemlagen einschließt. Zu diesem Netz gehören die an fünf Kliniken angesiedelten Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und die 16 Kinder- und Jugendambulanzen (KJA/SPZ). Letztere sichern die wohnortnahe sozialpädiatrische Versorgung und Frühförderung im gesamten Stadtgebiet. Eine Fachambulanz für „Auditiv-Verbale-Therapie“ (AVT) mit einem speziellen lautsprachlichen Ansatz im Norden und das „Cochlea-Im plant-Centrum Berlin- Brandenburg“ im Süden der Stadt komplettieren das gesamtstädtische Versorgungsnetz. Kinder mit Hörschädigung werden in Berlin grundsätzlich integrativ in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gefördert und betreut. Darüber hinaus gibt es Träger der freien Jugendhilfe, die stadtweit heilpädagogische Frühförderung und Einzel- und Familienhilfe anbieten. Zwei Selbsthilfegruppen bieten Elternberatung und Erfahrungsaustausch an. 7. Wie ist die personelle Ausstattung der in Frage 6 genannten Einrichtungen und wie viele Kinder können sie betreuen? Wie viel Zeit steht für die einzelnen Kinder zur Verfügung? Zu 7.: Die Fachambulanz für „Auditiv-Verbale Therapie “ verfügt über zwei speziell geschulte Therapeutinnen /Therapeuten. In den SPZ und den KJA/SPZ arbeiten - unter ärztlicher Leitung - interdisziplinäre Teams, die mindestens die Berufsgruppen Facharzt für Kinderheilkunde mit Zusatzqualifikation, Diplompsychologin /Diplompsychologe mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation , Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Logopädin/Logopäde, Diplommusiktherapeut/in, Heilpädagogin /Heilpädagoge, Diplomsozialarbeiterin/-pädagogin bzw. Diplomsozialarbeiter/-pädagoge, Arzthelfer/in umfassen. Die Kapazitäten variieren nach Größe und Einzugsbereich. Die zur Verfügung stehende Zeit richtet sich nach dem Förderbedarf (Diagnose, Diagnosefortschritt ) und nach den Ressourcen des Kindes und der Familie. 8. Wie wird gewährleistet, dass die Kinder optimal medizinisch und technisch versorgt werden können, dass ihre Hör- und Sprachentwicklung gefördert wird, dass ihre Wahrnehmung und ihre kognitiven Fähigkeiten gezielt unterstützt werden und dass ihre kommunikativen Fähigkeiten entwickelt werden, um ihnen eine selbstbewusste soziale Teilhabe zu ermöglichen und ihnen Erfolge in der Bildung und im Berufsleben ermöglicht werden? 9. Wie wird Beratung, Anleitung und Unterstützung für die Familien gewährleistet, damit diese ihre Kinder gut begleiten und fördern können und Entscheidungssicherheit bei der Wahl von medizinischen wie pädagogischen Angeboten für ihre Kinder erlangen? 14. Wie wird die Frühförderung in der Kindertagesbetreuung unterstützt, um den betroffenen Kindern einen möglichst guten Einstieg in ihren weiteren Bildungsweg zu ermöglichen? Zu 8., 9. und 14.: Alle mit Hörstörung diagnostizierten Kinder befinden sich ab der ersten Woche nach Diagnosestellung in regelmäßiger Betreuung in Einrichtungen zur Früherkennung und Frühbetreuung (siehe Antwort 4). Sie erhalten dort und in Zusammenarbeit mit niedergelassenen HNO-Ärztinnen/Ärzten eine umfassende medizinisch -pädaudiologische Versorgung. Durch eine Vielzahl an Pädakustikerinnen/Pädakustikern im gesamten Stadtgebiet ist eine sehr gute technische Versorgung der Kinder mit Hörhilfen gewährleistet. Alle in o.g. Einrichtungen betreuten Kinder werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Sprachentwicklung untersucht, so dass, wenn notwendig , Sprachtherapie empfohlen (Beratungsstelle) oder verordnet (SPZ der Charité) werden kann. In der Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche wird alle 3 - 6 Monate eine Elternberatung zu den Vorstellungsterminen und in der Regel auch einmalig eine Kitaberatung angeboten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 988 3 Im SPZ für Hör- und Sprachstörungen der Charité wird im Einzelfall Frühförderung für dort diagnostizierte Kinder durch Logopädinnen/Logopäden angeboten. Die Fachambulanz für „Auditiv-Verbale Therapie“ unterbreitet in Zusammenarbeit mit der HNO-Klinik Berlin-Buch Frühförderangebote für die dort betreuten Kinder. Die Komplexleistung Frühförderung der KJA/SPZ beinhaltet regelhaft ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zur ersten Orientierung von Eltern hörgeschädigter Kinder, zu rechtlichen Fragen und zur Heil- und Hilfsmittelversorgung . Die Familien werden hinsichtlich der Unterstützung und Förderung ihres Kindes durch Therapeutinnen /Therapeuten und Pädagoginnen/Pädagogen beraten und bedarfs- und ressourcenorientiert angeleitet. Die Methoden umfassen u.a. spezielle Wahrnehmungs- und Kommunikationstechniken für die Zielgruppe, z.B. Gebärdenunterstützte Kommunikation (GUK) und Sensorische Integration (SI), videounterstützte Vorgehensweisen wie Marte Meo, Lernen am Modell, Heidelberger Elterntraining . Darüber hinaus werden thematische Elternkurse, Elterngruppen zum Erfahrungsaustausch, Eltern–Kind– Gruppen und Geschwistergruppen angeboten. Die Mehrzahl der Kinder mit Hörschädigung erhält über die Zuordnung zu §§ 53 (1)/54 SGB XII eine zusätzliche sozialpädagogische Förderung in der Kita. Dort wird die zusätzliche Förderung durch Heil- und Rehabilitationspädagoginnen bzw. –pädagogen oder Facherzieher /innen für Integration ggf. mit Gebärdensprachqualifikation geleistet. Die KJA/SPZ und die Fachambulanz ergänzen die zusätzliche Förderung in der Kita durch mobile therapeutische Versorgung. Sie wirken in der therapeutisch-heilpädagogischen Frühförderung eng mit Kindertagesstätten zusammen und erstellen gemeinsam mit den Eltern einen Förderplan für das Kind. Dieser deckt in differenzierter Ausgestaltung die allgemeinen Entwicklungsbereiche wie Alltagshandeln, Motorik und Wahrnehmung, Sozial-emotionale Entwicklung, Kommunikation und Sprache sowie Spiel-und Lernverhalten ab und wird regelmäßig aktualisiert. Die Intensität und Frequenz der Frühförderung richtet sich nach dem Alter und Bedarf (Diagnose und Förderverlauf) des einzelnen Kindes bzw. der Familie und variiert demnach. Mittelpunkt ist die auf das Kind abgestimmte und gezielte Förderung unter Mitwirkung aller Fachkräfte und der Eltern, um ihm soziale Teilhabe in der Gemeinschaft und Bildungserfolge zu ermöglichen. Zur Thematik des Übergangs von der Kita zur Grundschule bieten die o.g. Einrichtungen regelmäßig Beratung zum Sonderpädagogischen Feststellungsverfahren. Darüber hinaus findet in der Margarete-v.-Witzleben-Schule monatlich eine offene Eltern- Kind-Gruppe für Vorschulkinder mit Hörschädigung statt, die thematisch und beratend die Kinder und Eltern auf den Schulbesuch vorbereitet . Bei Bedarf und auf Wunsch der Eltern wird in der entsprechenden Kita eine ambulante Beratung durchgeführt . Das sonderpädagogische Förderzentrum „Ernst- Adolf-Eschke-Schule“ mit dem Schwerpunkt „Hören und Kommunikation“ bietet speziell vorschulische Frühförderung für Kinder mit Hörschädigung zur Vorbereitung auf den Schulbesuch an. Dabei arbeiten die Sonderpädagoginnen /Sonderpädagogen der Schule nach einem abgestimmten Förderkonzept mit der Bilingualen Kita „Sinneswandel “ zusammen. Um betroffenen Familien aufzuzeigen, welche Möglichkeiten der Förderung für hörgeschädigte Kinder in Berlin vorhanden sind, wurde 2011 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gemeinsam mit der Fachambulanz „Auditiv-Verbale Therapie“ ein Wegweiser zu „Informationen und Beratungsangeboten für Eltern hörgeschädigter Kinder“ herausgegeben, der in diesem Jahr aktualisiert wird. 10. Wie wird gewährleistet, dass von den Beratungsund Unterstützungsangeboten auch Familien profitieren können, in denen nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird? Zu 10.: Zum Beratungs- und Unterstützungsangebot in den KJA/SPZ gehört die Beratung in der Muttersprache der Familie und Beratung zur Förderung der Sprachentwicklung bei Mehrsprachigkeit (Fremdsprachigkeit, Gebärdensprache ). Dieses wird von Fachkräften der Sozialpädiatrischen Einrichtungen unter Einbeziehung von Gemeindedolmetscherinnen/Gemeindedolmetschern und anderen Dolmetscherdiensten angeboten. Nach aktueller Abfrage verfügen die KJA/SPZ über Fremdsprachenkompetenzen in Arabisch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Italienisch, Niederländisch, Persisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch und in Gebärdensprache . 12. Welche niederschwelligen und räumlich gut erreichbaren Angebote gibt es für Geschwisterkinder, um diese zu befähigen, ihr hörgeschädigtes Geschwister anzunehmen und zu unterstützen, aber auch ihre eigene Persönlichkeit und ein eigenes gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln, obwohl sich die Aufmerksamkeit in der Familie häufig auf das hörgeschädigte Kind konzentriert ? Zu 12.: Bei Bedarf bieten KJA/SPZ Geschwistergruppen für Kinder, deren Bruder oder Schwester eine Behinderung hat, an. Das örtliche Jugendamt unterstützt Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen bedarfsorientiert nach §§ 27 ff. SGB VIII. Der Leistungskatalog sieht u.a. Familienhilfe, Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit vor. Die Träger Sinneswandel gGmbH, Unerhört e.V. und Lebensnah e.V. stellen insbesondere für diese Zielgruppe ein breites Spektrum an Unterstützung bereit. Neben Hilfen für Geschwister hörgeschädigter Kinder werden auch Beratung und Förderung für Familien , in denen gehörlöse Eltern mit hörenden Kindern (CODA) leben, angeboten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 988 4 13. Welche Vernetzungen bestehen zwischen den Einrichtungen der Früherkennung/Diagnose und den Einrichtungen , die sich mit Frühförderung befassen? 16. Wie wird die Vernetzung der Kita-Fachkräfte mit medizinischen und sozialen Einrichtungen organisiert, um Familien bei den Wegen zu optimaler Förderung ihrer Kinder zu unterstützen? Zu 13. und 16.: Alle genannten Einrichtungen arbeiten fallbezogen auf das einzelne Kind zusammen. Auch zwischen den Kitas und den KJA/SPZ besteht ein Fachaustausch , der fallbezogen am Kind orientiert ist. Darüber hinaus werden übergreifend gemeinsame thematische Fachveranstaltungen mit den Einrichtungen organisiert, die der Vernetzung und dem fachlichen Austausch der Fachkräfte dienen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 18 – 20 verwiesen. 15. Welche Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte in den Kitas, die diese Kinder und ihre Familien betreuen werden angeboten und von wem? Wie werden die Kitaträger über solche Bildungsangebote informiert? Zu 15.: Im Rahmen der vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) angebotenen Zusatzqualifikation zur „Facherzieherin für Integration “ werden insbesondere Themen der Sinnesbehinderung behandelt. Unter dem Titel „Du gehörst zu uns“ wird die Wechselwirkung von Kindern mit besonderem Verhalten in der Praxis des Erziehungsalltags aufgearbeitet. Weitere Seminare behandeln Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter. Kitas können besonderen Fortbildungsbedarf ausschließlich zum Thema „Hörschädigung“ an die SFBB herantragen, die dann ein entsprechendes Angebot organisieren kann. Das Jahresprogramm des SFBB ist den Kita Trägern als Druckfassung und online zugänglich. Die Koordinationsstelle der KJA/SPZ organisiert bei Fortbildungsbedarf von therapeutischen Fachkräften (z.B. Logopädinnen/Logopäden), die mobil in Kitas tätig sind, ein entsprechendes Angebot. 17. Wie werden die Fachkräfte der inklusiven Schulen durch Weiterbildung und Vernetzung unterstützt, um den Bildungserfolg der Kinder bestmöglich fördern zu können ? Zu 17.: Fachkräfte aller Schulen erhalten regelmäßig Angebote zur Fort- und Weiterbildung, auch zur sonderpädagogischen Förderung. Schulen, die für ihr Personal eine besondere Qualifizierung im Umgang mit Schüler *innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ benötigen, können ein solches Angebot über die regionale Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) organisieren. Zudem stehen allen Schulen Beratungslehrkräfte für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ zur Verfügung, die zukünftig an das SIBUZ angegliedert sein werden. Darüber hinaus übernehmen im Bedarfsfall auch Lehrkräfte der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Hören“ an inklusiven Schulen ambulante sonderpädagogische Förderung. 18. Hält der Senat die bisherige Versorgungsstruktur für hörgeschädigte Kinder in Berlin, besonders unter dem Aspekt, dass Bildungserfolge und soziale Teilhabe stark von einer möglichst frühen Förderung abhängen, für ausreichend ? 19. Welche zusätzlichen Angebote sind nötig? 20. Welche der vorhanden Strukturen und Angebote können/sollen ausgebaut und/oder besser vernetzt werden ? Wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Zeithorizont ? Zu 18., 19. und 20.: Mit dem Versorgungsnetz der Beratungsstellen für hörbehinderte Kinder und Jugendliche, den SPZ an der Charité und am Helios-Klinikum Buch, den niedergelassenen HNO-Ärztinnen/Ärzten und Phoniaterinnen /Phoniatern, den KJA/SPZ, der Fachambulanz „AVT“ und der integrativen Förderung in den Kitas verfügt Berlin grundsätzlich über eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur . Der Senat von Berlin hat im Doppelhaushalt 2016/2017 dafür Sorge getragen, dass das Angebot der KJA/SPZ der wachsenden Stadt angepasst, quantitativ und qualitativ ausgebaut und besser vernetzt werden kann. Dabei wird einer der Schwerpunkte auf der Stärkung der wohnortnahen Förderung und Versorgung der Kinder mit Hörschädigung liegen. Hierzu sollen die bestehenden Angebote besser aufeinander abgestimmt und Kooperationen verbindlich geregelt werden. Begleitende Fortbildungen für diese spezielle Zielgruppe werden den Prozess der Qualitätsentwicklung unterstützen. Berlin, den 25. Februar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2016)