Drucksache 17 / 17 990 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 11. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2016) und Antwort Alles im grünen Bereich? - Wie läuft das Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Panke? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Stadium befindet sich aktuell das von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführte Planfeststellungsverfahren zur umfangreichen Renaturierung und dem naturnahen Ausbau der Panke? Antwort zu 1: Die Auslegung des Plans ist erfolgt, die Auslegungs- und Einwendungsfrist ist abgelaufen. Der Erörterungstermin wird vorbereitet. Frage 2: Wie viele sachliche Einwendungen und offizielle Stellungnahmen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Panke eingegangen? a) Wie viele kamen hierbei von Bürgerinnen und Bürgern ? b) Wie viele kamen hierbei von Ämtern, Verwaltungen , Behörden, Verbänden und von welchen? c) Gab es Einwendungen und Stellungnahmen, die durch nicht-fristgerechte Einbringung keine Beachtung finden bzw. fanden? Wenn ja, wie viele und von welcher Seite? Antwort zu 2: 24 Einwendungen 45 Stellungnahmen Antwort zu 2 a): Es sind 24 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Antwort zu 2 b): Es liegen 45 Stellungnahmen von betroffenen Behörden und Verbänden vor. Antwort zu 2 c): Es gab 2 nicht fristgerechte Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Frage 3: Warum haben Bürgerinnen und Bürger, die fristgerecht bis zum 11. August 2015 oder zur ggf. eingeräumten Fristverlängerung, Einwendungen eingereicht haben, bisher keine Antwort seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erhalten? a) Werden alle Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen fristgerecht eingereicht haben, noch ein Antwortschreiben mit Bewertung der Einwendungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erhalten ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3 und 3 a): Eine Antwort an die Einwenderinnen und Einwender sieht das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht vor. Alle Einwendungen werden im Rahmen des Erörterungstermins behandelt. Frage 4: Welche inhaltlichen Einwendungen wurden konkret zum geplanten Pankeumbau vorgebracht? a) Wie bewertet der Senat die einzelnen inhaltlichen Einwendungen, hilfsweise die thematisch am häufigsten eingebrachten und welche dieser Einwendungen werden in der weiteren Planung berücksichtigt? Antwort zu 4: Eine Aussage dazu ist aufgrund der Bestimmungen des § 29 VwVfG zurzeit nicht möglich, da es sich um ein in der Entscheidung befindliches Verfahren handelt. Antwort zu 4 und 4 a): Eine Entscheidung kann erst nach der Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen getroffen werden. Frage 5: Wie bewertet der Senat die bereits bekanntgewordenen kritischen Einschätzungen des Landesdenkmalamts zur geplanten Umgestaltung vor allem im Volkspark Schönholzer Heide, wonach der Verlauf der Panke in diesem Bereich zur denkmalgeschützten Fläche gehört und Veränderungen hier "problematische Eingriffe " wären? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 990 2 a) Wurden diesbezüglich seitens der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits Konsequenzen gezogen, z. B. Umplanungen o. a.? Welche? Frage 6: Wie bewertet der Senat die bereits bekanntgewordenen kritischen Einschätzungen des Bezirksamts Pankow zur geplanten Umgestaltung im Pankower Bürgerpark und im Schlosspark Schönhausen (z.B. Genehmigungsfähigkeit von Baumfällungen)? a) Welche Konsequenzen für die Planung und Umsetzung zieht die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hieraus? Antwort zu 5, 5 a), 6 und 6 a): Da der Erörterungstermin noch nicht stattgefunden hat, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Frage 7: Wann ist voraussichtlich mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Antwort zu 7: Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens kann ein Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht benannt werden. Frage 8: Wie ist die weitere zeitliche Planung für das gesamte Projekt? Antwort zu 8: Gemäß Wasserrahmenrichtlinie sind die Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele bis zum Jahr 2025 umzusetzen. Frage 9: Welche Mittel in welchem Umfang stehen im aktuellen Doppelhaushaltsplan 2016/17 für die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts zur Verfügung? a) Welche Kosten sind insgesamt für die Umsetzung veranschlagt? b) Mittel in welchem Umfang wurden von den im Doppelhaushaltsplan 2014/15 berücksichtigten Mitteln (Vgl. Drs. 17/16707) für welche Maßnahmen verbraucht? Antwort zu 9: Für das Maßnahmenkonzept stehen entsprechend dem Haushaltsplan folgende Mittel zur Verfügung : 2016 1,15 Mio. € 2017 4,00 Mio. € Antwort zu 9 a): Entsprechend dem Haushaltsplan sind die Gesamtkosten für den Ausbau / die Renaturierung der Panke mit 32,55 Mio. € veranschlagt. Antwort zu 9 b): In 2014 wurden für Planungs- und Bauleistungen 466.282,04 € und in 2015 für Planungsleistungen 113.661,37 € in Anspruch genommen. Berlin, den 25. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2016)