Drucksache 17 / 17 991 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 13. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2016) und Antwort Warten auf einen Beistand. Wann bekommen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Berlin einen Vormund? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge kamen 2015 nach Berlin? Zu 1.: Mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen insgesamt stieg auch die Zahl der nach Berlin kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sehr stark an. Die Zahl der im Jahr 2015 insgesamt in der Erstaufnahme - und Clearingstelle (EAC) registrierten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) hat sich gegenüber dem Vorjahreswert 2014 (n = 1.085 UMF) fast vervierfacht (4252). Jan 15 Feb 15 März 15 April 15 Mai 15 Juni 15 Juli 15 August 15 Sept 15 Okt. 15 Nov. 15 Dez. 15 gesamt 102 96 108 120 137 165 326 441 691 818 759 489 4252 2. Wie läuft ein Clearingsverfahren für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling ab, wie hoch ist der zeitliche Aufwand für die staatliche Behörde, die dafür zuständig ist? 3. Wie lang muss ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling, der heute nach Berlin kommt auf einen Termin für das Clearingverfahren warten, an welchem Tag würde er einen Termin erhalten? Zu 2. und 3.: Das Clearingverfahren umfasst die Anregung einer Vormundschaft beim Familiengericht, die ausländerrechtliche Registrierung, die gesundheitliche Abklärung, Deutschunterricht und die Einschulung, pädagogische Betreuung, umfassende Beratung und die Abklärung der erzieherischen Hilfen. Vor der Anschlussunterbringung werden alle relevanten Unterlagen einschließlich einer sozialpädagogischen Stellungnahme zur Vorbereitung der Hilfekonferenz an das gemäß Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende minderjährige Ausländer (AV-JAMA) zugewiesene bezirkliche Jugendamt weitergeleitet, das für die Anschlussunterbringung zuständig ist. Für den zeitlichen Aufwand eines Clearingverfahrens gibt es keinen Richtwert, es wird mit der Übergabe an das zuständige bezirkliche Jugendamt abgeschlossen. Durch personelle Verstärkung und Veränderungen im Verfahren wird die bestehende Wartezeit abgebaut, d.h. bereits während des Aufenthalts in den temporären Einrichtungen beginnt inzwischen das Clearingverfahren (d.h. u.a. Erstuntersuchung, Schulbesuch und ausländerrechtliche Anmeldung) und die Klärung des Jugendhilfebedarfes bei eindeutig minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. 4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich aktuell in Maßnahmen der bezirklichen Jugendhilfe? Zu 4. Zum Stichtag 19.02.2016 wurden von den Jugendämtern der Bezirke 1199 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bzw. junge Volljährige Flüchtlinge in Jugendhilfemaßnahmen betreut. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 991 2 Minderjährige UMF Junge Vollährige Mitte 64 44 Friedrichshain-Kreuzberg 53 25 Pankow 99 17 Charlottenburg-Wilmersdorf 124 22 Spandau 54 15 Steglitz-Zehlendorf 86 26 Tempelhof-Schöneberg 92 14 Neukölln 52 24 Treptow-Köpenick 66 13 Marzahn-Hellersdorf 69 48 Lichtenberg 73 25 Reinickendorf 56 38 888 311 5. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (sowohl diejenigen vor oder während des Clearingsverfahrens , als auch die sich in Jugendhilfemaßnahmen oder allein leben) haben aktuell einen Vormund? 6. Wie lange dauert es aktuell, bis ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling der nach Berlin kommt, einen Vormund erhält? 7. Wie viele Anträge auf Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB für diese Personengruppe werden monatlich bei den Berliner Familiengerichten seit dem 01.01.2015 gestellt und wie viele Vormundschaften für diese Personengruppe werden seit dem 01.01.2015 monatlich bestellt? 8. Wie viele ehrenamtliche Vormünder haben sich aktuell zur Verfügung gestellt? 9. Wie viele ehrenamtliche Vormünder für die hier benannte Personengruppe wurden seit dem 01.01.2015 bestellt? Zu 5.- 9.: Die rechtliche Vertretung der minderjährigen Flüchtlinge ist eine gesamtstädtische Aufgabe, die seit 2009 durch den Fachdienst UMF des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf wahrgenommen wird. Die Bestellung eines Vormundes wird vom Landesjugendamt im Rahmen der Inobhutnahme eingeleitet. Die Anzahl der Anträge bei den Berliner Familiengerichten sowie die laufenden Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden statistisch nicht erfasst. Eine Erfassung der Verfahrensdauer bis zur Bestellung eines Vormundes erfolgt von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung nicht. Das Jugendamt Steglitz-Zehlendorf hat die Zusammenarbeit mit freien Trägern verstärkt, um die Informationsveranstaltungen und Schulungen für ehrenamtliche Vormünder durchzuführen. Die Zahl der ehrenamtlichen Vormünder bzw. der an der Übernahme einer Vormundschaft Interessierten wird statistisch nicht erfasst. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt den Prozess zur Implementierung ehrenamtlicher Vormundschaften durch die finanzielle Förderung im Rahmen der Sofortmaßnahmen für Flüchtlinge . Sie lädt darüber hinaus regelmäßig zu Gesprächen zu den verschiedensten Verfahren bzgl. der Vormundschaft das zuständige Jugendamt Steglitz-Zehlendorf, die Familiengerichte, die Justizverwaltung, die Ausländerbehörden und das LaGeSo ein. Ein nächster Termin wird Ende Februar stattfinden. Das vorrangig zuständige Amtsgericht Schöneberg – Familiengericht - greift bereits auf die dort vorliegende Liste von interessierten Richterinnen und Richtern bzw. Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zurück. Berlin, den 23. Februar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2016)