Drucksache 17 / 17 999 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 15. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort Neuer Sachstand zur Schinkelschen Bauakademie? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat an den Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes I-208 fest, wonach das Areal der Bauakademie nur für kulturelle Zwecke sowie Bildungs - und Forschungseinrichtungen mit dem Schwerpunkt in den Bereichen Architektur und Städtebau und damit im Zusammenhang stehender Büro- und Verwaltungsnutzungen zur Verfügung stehen soll und eine private Nutzung ausgeschlossen ist, und wenn nicht, aus welchen Gründen? Antwort zu 1: Der Bebauungsplan I-208 setzt für den Bereich der Schinkelschen Bauakademie ein Sondergebiet fest, das vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, der Forschung mit dem Schwerpunkt Architektur und Städtebau sowie der Unterbringung von kulturellen Einrichtungen dient. Private Nutzungen in Form von Einzelhandel sind auf einer Fläche von bis zu 25 Prozent der zulässigen Geschossfläche möglich. Ebenfalls zulässig im Sinne einer privaten Nutzung sind ausnahmsweise Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Büro- und Verwaltungsnutzungen. Die Verwendung von Flächen für private Nutzungen ist somit nicht ausgeschlossen. Sie ist jedoch auf einen geringen Anteil der Gesamtfläche begrenzt. Eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzung ist nicht vorgesehen. Frage 2: Soll im Fall des Abweichens von den Zielen eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen und wenn nicht, wie soll die Rechtssicherheit der Abweichung garantiert werden? Antwort zu 2: Eine Abweichung von den Zielen des Bebauungsplans ist nicht vorgesehen. Frage 3: Welchen Vorschlag der beiden Vereine, die sich um den Wiederaufbau bemühen, unterstützt der Senat , um das Ziel einer öffentlichen Nutzung der Schinkelschen Bauakademie im Bereich des innovativen, sozialen und ökologischen Bauens sicherzustellen? Antwort zu 3: Der Senat strebt die in der Antwort zu 1. genannte Nutzung als überwiegenden Ort der Aus- und Fortbildung an. Frage 4: Teilt der Senat die Ansicht, dass die originalgetreue Rekonstruktion der Bauakademie „in einem Guss“ als insgesamt fertig zu stellendes Bauwerk erfolgen soll und nicht als zunächst „nutzbarer Rohbau“, wie vom Verein Internationale Bauakademie Berlin vorgesehen, und wenn nein, welche Gründe hat er hierfür? Antwort zu 4: Der Wiederaufbau der Schinkelschen Bauakademie soll als insgesamt fertigzustellendes Gebäude inklusive der Rekonstruktion der historischen Fassade erfolgen. Die Nutzung eines in Teilen fertiggestellten Gebäudes ist nicht vorgesehen. Frage 5: Soll das landeseigene Grundstück direkt an einen privaten Investor in Erbpacht vergeben werden und wenn ja, an wen, zu welchen Konditionen und wann? Antwort zu 5: Gemäß dem Beschluss des Steuerungsausschusses vom 11.08.2015 soll das Grundstück im Erbbaurecht vergeben werden. Frage 6: Wann und in welcher Weise wird das Abgeordnetenhaus in die Vertragsgestaltung eingebunden? Antwort zu 6: Das Abgeordnetenhaus wird im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. § 64 Landeshaushaltsordnung in den Prozess eingebunden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 999 2 Frage 7: Soll dem Verein Internationale Bauakademie Berlin zunächst eine Nutzung für einen vorgegebenen Zeitraum zu vergünstigten Bedingungen eingeräumt werden ; wenn ja, welche Nutzung wird dabei vorgesehen, für welchen Zeitraum und wie wird eine spätere öffentliche Nutzung vertraglich abgesichert? Antwort zu 7: Inhalte zu einem möglichen Erbbaurechtsvertrag oder dessen Inhalte sind noch nicht erörtert worden. Frage 8: Welche Varianten haben der Senat bzw. Dritte zum Wiederaufbau der Bauakademie geprüft und wie lautet das Ergebnis hinsichtlich der Nutzung und des Betriebs in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Stiftung? Antwort zu 8: In einem im Jahr 2011 beauftragten Gutachten wurden verschiedene organisationsrechtliche Modelle untersucht. Dazu zählten der nutzungszweckgebundene Verkauf des Grundstücks, die Vereinbarung eines Erbbaurechts sowie die Schaffung einer förderfähigen Einheit unter Beteiligung des Landes Berlin in Form einer Stiftung oder einer GmbH, die gemeinnützige Zwecke verfolgt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Betrieb einer Akademie für Architektur und Städtebau oder einer sonstigen im Sinne des Planungsrechtes zulässigen Nutzung durch eine Stiftung erfolgen kann. Für einen langfristigen Erfolg des Gesamtkonzeptes ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Frage 9: Inwieweit unterstützt der Senat die Errichtungsstiftung Bauakademie, an der sich private Investoren und auch die öffentliche Hand mit Zustiftungen beteiligen können? Antwort zu 9: Die Errichtungsstiftung Bauakademie ist eine private und vom Land Berlin unabhängige Institution , die sich für die Wiedererrichtung der Schinkelschen Bauakademie einsetzt. Frage 10: Plant der Senat eine eigene Zustiftung und wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Frage 11: Plant der Senat, das Grundstück als Stiftungskapital in die Errichtungsstiftung einzubringen und wenn ja bzw. wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Antwort zu 10 und 11: Gemäß dem unter Punkt 5.) erwähnten Beschluss des Steuerungsausschusses vom 11.08.2015 soll das Grundstück der Bauakademie im Wege der Erbpacht vergeben werden. Gemäß dem unter Punkt 7 dargestellten Stand gibt es noch keine weiteren Überlegungen. Berlin, den 02 März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2016)