Drucksache 17 / 18 005 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach(LINKE) vom 15. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort 9. Freiwilligenbörse im Roten Rathaus – jetzt zum ersten Mal mit Standgebühr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer hat wann und warum zur 9. Berliner Freiwilligenbörse , die am 9. April 2016 von 11.00 – 17.00 Uhr im Roten Rathaus stattfindet, veranlasst und beschlossen , dass zum ersten Mal Standgebühren gefordert werden? Zu 1.: Die Finanzierung der Berliner Freiwilligenbörse , einer Veranstaltung der Landesfreiwilligenagentur Berlin e. V., ist in der laufenden ESF-Förderperiode nicht mehr aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds möglich. Aufgrund einer Initiative der Beauftragten für das Bürgerschaftliche Engagement, Frau Staatssekretärin Dunger-Löper, ist eine Weiterführung dieses etablierten und für die Berliner Engagementszene wichtigen Formats möglich geworden. Durch die erstmalige Verbindung des Berliner Stiftungstages und der Freiwilligenbörse am 08. und 09. April 2016 als Kompakt-Ereignis an aufeinanderfolgenden Tagen ist es möglich geworden, diese beiden Veranstaltungen weiterzuführen. Sie sprechen unterschiedliche Akteure im Bürgerschaftlichen Engagement an, es gibt aber auch eine große Schnittmenge. Durch die Verbindung beider Formate entstehen vielfältige Chancen für Synergieeffekte. Die öffentliche Präsenz des Engagements in Berlin wird gestärkt. Beide Veranstaltungen werden künftig aus Landesmitteln finanziert und werden jährlich stattfinden. Ein neu ausgelobter Preis für das Engagement von Berliner Wirtschaftsunternehmen wird in diese intersektorale Veranstaltungsfolge einbezogen und unterstreicht damit den engagementpolitischen Ansatz , die Fragmentierung der Berliner Engagementlandschaft zu überwinden und die unterschiedlichen Sektoren zusammen zu bringen und zu vernetzen. Die Landesfreiwilligenagentur Berlin – Treffpunkt Hilfsbereitschaft e. V. – ist als Zuwendungsempfängerin zur Einnahme von Drittmitteln und zum Einsatz von Eigenmitteln verpflichtet. Sie hat daher – mit Zustimmung der Mitgliederversammlung des Landesnetzwerks Bürgerengagement Berlin – eine Standgebühr für die 9. Berliner Freiwilligenbörse am 09. April 2016 festgesetzt. 2. Wie hoch ist die Gebühr für die Teilnehmenden, wie wurde sie berechnet und wie wird sie detailliert begründet ? Zu 2.: Die Standgebühr beträgt 50 Euro; zur Begründung siehe Antwort zu Frage 1. 3. Mit wie vielen Ständen rechnet der Senat und wofür werden die Einnahmen verwendet? Zu 3.: Im Zuwendungsbescheid ist die bisherige Zahl von ca. 100 Ständen festgeschrieben. Bisher liegen ca. 120 Anmeldungen vor. 4. Gibt es so etwas wie Härtefallregelungen oder ähnliches und wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 4.: Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die diese Gebühr nicht aufbringen können, gilt eine Härtefallregelung , die die Jury, bestehend aus der Caritas Diözese Berlin-Brandenburg, dem Malteser Hilfsdienst Berlin, dem Vita e. V., Wellcome Berlin und dem Patenmodell DWBO, festgelegt hat. Bisher hat keine Organisation davon Gebrauch gemacht. 5. Hält der Senat diese Maßnahmen für geeignet, um die Freiwilligenarbeit zu fördern? Zu 5.: Ja. Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 005 2 6. Gibt es weitere Veränderungen der Anmietung im Rathaus für soziale Verbände, Vereinigungen, Organisationen etc., z. b. von Räumen? Wenn ja, welche und warum? 7. Sind hier Härtefallregelungen oder ähnliches vorgesehen und wenn ja, wie sehen sie aus? Zu 6. und 7.: Nein. Berlin, den 04. März 2016 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2016)