Drucksache 17 / 18 008 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 15. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort Zukünftiges Verkehrschaos im Norden Berlins? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verkehrsbeeinträchtigungen erwartet der Senat durch die geplante Sanierung der A 114? Antwort zu 1: Während der Sanierung der A 114 werden die Fahrbeziehungen (stadteinwärts, stadtauswärts) grundsätzlich mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung aufrechterhalten, um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Frage 2: Wie stark ist die Verkehrsbelegung der Einfallstraßen (u. a. B 96, B 96 a, B 2, B 158) im Norden Berlins? Inwieweit erwartet der Senat, dass auf den Einfallstraßen im Norden durch die Sanierung der A 114 sich das Verkehrsaufkommen erhöht und verstärkt Staus auftreten ? Frage 3: Wie trägt der Senat Sorge dafür, dass die Beeinträchtigungen für die Berlinerinnen und Berliner so gering wie möglich gehalten werden? Antwort zu 2 und 3: Die aktuellen Verkehrsbelegungen sind in der Straßenverkehrszählung 2014 unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl b/de/erhebungen.shtml jeweils für Kfz/24 h werktags und Lkw/24 h werktags veröffentlicht. Hier können die einzelnen Daten für jeden gewünschten Straßenabschnitt abgelesen werden. Während der Zeit der Sanierung der A 114 wird es zu Verkehrsverlagerungen im Nordosten Berlins kommen. Die Abstimmung der Baumaßnahmen mit ihren Auswirkungen auf den Verkehr im Nordostraum Berlins ist regelmäßiger Bestandteil der vorbereitenden Planung. Gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin wird ein tragfähiges Verkehrskonzept erarbeitet werden, welches auch die Verkehrsverlagerungen berücksichtigt und entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen (wie z. B. Anpassungen von Lichtsignalanlagen) enthält. Frage 4: Treffen Informationen zu, dass die Erneuerung der gesamten Gleis- und Erdanlagen der U 6 2017 oder 2018 geplant ist? Für wie viele Monate muss in diesem Zusammenhang die BVG Teile des U-Bahnverkehrs der Linie U 6 einstellen? Antwort zu 4: Im November 2016 werden auf dem Tunnelabschnitt zwischen U-Bahnhof Afrikanische Straße (ausschließlich) und U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz (ausschließlich) unter Vollsperrung für einen Zeitraum von achtzehn Tagen und Einrichtung von Schienenersatzverkehr (SEV) mit Omnibussen Sanierungsmaßnahmen und Weichenauswechslungen vorgenommen. Im Jahr 2017 werden auf dem Tunnelabschnitt zwischen U- Bahnhof Scharnweberstraße (ausschließlich) und U- Bahnhof Afrikanische Straße (ausschließlich) weitere Sanierungsmaßnahmen und Weichenauswechslungen durchgeführt (Dauer cirka zehn Tage; genauer Zeitpunkt noch offen). Welche Gleis- und Erdbauarbeiten auf dem Dammabschnitt der U-Bahn-Linie 6 durchgeführt werden müssen und welche Bautechnologie angewandt wird, ist derzeit bei den Berliner Verkehrsbetrieben – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) noch in Prüfung. Aus heutiger Sicht wird die Grundsanierung voraussichtlich 2018 erfolgen. Das wird mit voraussichtlich einer mehrmonatigen Sperrung des U6-Abschnitts U-Bahnhof Kurt- Schumacher-Platz (ausschließlich) bis U-Bahnhof Alt- Tegel und SEV verbunden sein. Frage 5: Wann ist die grundhafte Erneuerung der BAB 111 sowie die grundlegende Sanierung des Tunnels Ortskern Tegel geplant? Sind zeitliche Überschneidungen mit der Sanierung der U 6 und der Sanierung der Rudolf- Wissell-Brücke möglich? Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eine zeitliche Überschneidung zu verhindern ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 008 2 Frage 6: Wie will der Senat während der Sanierung der U 6 – insbesondere falls es zudem zu zeitlichen Überschneidungen mit der Tunnelsanierung oder der Sanierung der BAB 111 und der Rudolf-Wissell-Brücke kommen sollte – die Folgen für die Berlinerinnen und Berliner abschwächen? Antwort zu 5 und 6: Mit der grundhaften Erneuerung der Bundesautobahn (BAB) A 111 einschließlich der bau- , betriebs- und verkehrstechnischen Instandsetzung der Tunnelanlagen in diesem Abschnitt wurde im Mai 2015 vom Land Berlin die Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH) beauftragt. Die Deges ist eine 100 %-Tochter der Bundesrepublik Deutschland und von 12 Bundesländern (auch Berlin). Die Deges hat ein Projektteam zusammengestellt, erarbeitet derzeit die Planungsgrundlagen und beginnt mit der Erarbeitung von Verkehrskonzepten. Ein besonderes Augenmerk wird das Bauen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs sein. Im Rahmen der verkehrlichen Konzeption sind Baumaßnahmen anderer Verkehrsträger zu koordinieren (Versorgungsunternehmen , BVG usw.). Ein zeitlicher Rahmen der Bauausführung kann derzeit noch nicht benannt werden . Frage 7: Ist es möglich, dass sich beide Sanierungen so lange hinziehen, dass bis dahin auch der Autobahnstummel (A 105) zwischen Eichborndamm und Kurt- Schumacher-Damm still gelegt bzw. „entwidmet“ wurde? Antwort zu 7: Hierzu ist keine Aussage möglich. Konkrete Maßnahmenkonzepte und ein zeitlicher Rahmen für die genannten Baumaßnahmen wie auch für die möglichen Baumaßnahmen an der ehemaligen A 105 und deren verkehrliche Abhängigkeiten können derzeit nicht definiert werden. Berlin, den 01. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2016)