Drucksache 17 / 18 010 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 15. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort BBB: Stand der Baumaßnahmen an der Schwimmhalle in der Thomas-Mann-Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Baumaßnahmen am Badstandort Thomas-Mann-Straße? Zu 1.: Die Ausschreibungen für die Ausführung der Sanierungsarbeiten sind fast vollständig abgeschlossen. Bei der Bauausführung sind Arbeiten „erweiterter Rohbau “ und „Fassadenerneuerung“ im Wesentlichen beendet , die Dacharbeiten sind witterungsbedingt im Verzug. Die Fliesenarbeiten beginnen gegenwärtig. Alle technischen Arbeiten (Lüftung, Wasseraufbereitung, Heizung /Sanitär, Elektro) haben begonnen. 2. Inwieweit wird am o.g. Badstandort die Maßnahme -, Zeit- und Finanzplanung eingehalten, welche Veränderungen gab und gibt es und wie sind diese begründet? Zu 2.: Der Maßnahmenumfang hat sich nach Öffnung der zu sanierenden Bauteile erhöht. Die zeitliche Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist dadurch nicht betroffen . 3. Wie ist konkret der Stand der Finanzierung des Bauvorhabens und welche Veränderungen ergeben sich gegebenenfalls aus der Nutzung von Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes? Zu 3.: Die bisherige Finanzierung der Schwimmhalle (SH) Thomas-Mann-Straße erfolgte planmäßig aus Mitteln des investiven Zuschusses für die Berliner-Bäder- Betriebe (BBB). Für das Haushaltsjahr 2016 sollen die investiven Mittel für die SH Thomas-Mann-Straße aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) geleistet werden. Eine Veränderung hinsichtlich der zu verwendenden Mittel ergibt sich lediglich aus der Bindung, dass diese für die energetische Sanierung und damit zusammenhängender investiver Begleit- und Folgemaßnahmen verwendet werden müssen. 4. Ist die Wiedereröffnung des Bades in der Thomas- Mann-Straße zu Schuljahresbeginn 2016/17 gesichert? Zu 4.: Die abschließende Fertigstellung aller baulichen und technischen Maßnahmen ist für das 4. Quartal 2016 vorgesehen. Nach den notwendigen hygienischen und technischen Inbetriebnahmen ist eine Eröffnung, wie geplant, für Anfang 2017 vorgesehen. 5. Welche Nutzungen sind nach Wiedereröffnung des Bades vorgesehen? Zu 5.: Für die SH Thomas-Mann-Straße sind folgende Nutzungen vorgesehen: Montag - Freitag: 6:00 - 8:00 Frühschwimmen, 8:00 - 16:00 Schulschwimmen, 16:00 - 21:30 Vereinsschwimmen, Samstag: Öffentliche Kurse der BBB, Sonntag: Schwimmwettkämpfe der Vereine Dies entspricht der Ausprägung des Bades als Schul-, Kurs- und Vereinsbad laut Bäderkonzept 2025. Im Gegensatz zum Betriebskonzept früherer Jahre werden die BBB an diesem Standort Frühschwimmen anbieten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 010 2 6. In welchem Umfang ist die öffentliche Nutzung des Bades nach Wiedereröffnung vorgesehen? Zu 6.: Die öffentliche Nutzung ist während der unter Ziffer 5 dargestellten Frühschwimmzeiten sowie zu den Kursangeboten der BBB vorgesehen. In direkter Nähe zu diesem Bad befindet sich die SH Ernst-Thälmann-Park und die Schwimm- und Sprunghalle Europasportpark (SSE) mit großen Kapazitäten für das Schwimmen der allgemeinen Öffentlichkeit. 7. Wie begründet der Senat die vorgesehene Nutzung des Bades für die jeweiligen Nutzergruppen und mit wem ist diese abgesprochen worden? Wie wurden Bezirk und Öffentlichkeit an der Entscheidung beteiligt? Zu 7.: Die Ausprägung der SH Thomas-Mann-Straße als Schul-, Kurs- und Vereinsbad entspricht den Vorgaben des Bäderkonzeptes 2025. Dort ist die SH bereits als Schul-, Kurs- und Vereinsbad aufgeführt. Die konsequente Aufteilung der Hallenbäder nach Nutzergruppen bietet klare Vorteile für alle Beteiligten. Das Personal der BBB kann optimal eingesetzt werden, indem insbesondere bei der Wasseraufsicht das Engagement des Sports genutzt wird. Das Bäderkonzept 2025 – und damit zugleich die Aufteilung der Hallenbäder nach Nutzergruppen – ist in Abstimmungen mit den Regionalen Beiräten (dem gemäß § 12 Bäderanstaltsgesetz Bezirksvertreter und Bezirksvertreterinnen einer jeweiligen Region angehören) und dem organisierten Sport erfolgt. Über die Umsetzung des Bäderkonzeptes 2025 werden die Regionalen Beiräte und der organisierte Sport jeweils im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Jour fixe- Terminen mit den BBB informiert. Berlin, den 01. März 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2016)