Drucksache 17 / 18 011 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort BBB: Sonderfinanzierung für den Betrieb von Tegel und Staaken-West – Lief alles korrekt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf Grundlage welcher und wessen Beschlüsse erfolgte die zusätzliche Finanzierung des Betriebs des Strandbades Tegeler See und des Sommerbades Staaken- West im Jahre 2015? 2. Warum erfolgte die Sicherstellung des Betriebs der beiden oben genannten Bäder nicht aus dem laufenden Etat der Berliner Bäder-Betriebe? Zu 1. und 2.: Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) waren strukturell unterfinanziert und bedingt durch den Sommerbadbetrieb in hohem Maß von nicht steuerbaren Einflüssen abhängig. Unter dieser Prämisse wurde vom Vorstand die Wirtschaftsplanung 2015 vorgelegt und vom Aufsichtsrat am 18.11.2014 beschlossen. Diese berücksichtigte unter anderem den Betrieb der drei - nach langer Sanierung wiedereröffneten - Bäder Schwimmhalle Finckensteinallee sowie Kombibäder Gropiusstadt und Spandau Süd, jedoch bei gleichzeitigem Verzicht auf den Betrieb der umsatzschwachen Sommer- bzw. Freibäder Strandbad Tegeler See und Sommerbad Staaken-West. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik 2011- 2016 ist es jedoch Ziel des Senats, „alle Hallen- und Sommerbäder zu erhalten.“ Mit dem beschlossenen „Bäderkonzept 2025“ bekennt sich der Senat zu den Berliner Bädern und damit auch zum Erhalt des gesamten Wasserflächenangebots der BBB. Nach Einreichung eines Mehrbedarfsantrages in Höhe von 494.400 € für die Betreibung der beiden Bäder durch den Vorstand der BBB stimmte die Senatsverwaltung für Finanzen im März 2015 der Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 495.000 € beim Kapitel 0510 Titel 68506 (Zuschüsse an die Berliner Bäder-Betriebe) zu. Der Aufsichtsrat der BBB hat - auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 01.04.2015 - den Nachtragswirtschaftsplan 2015 in der Fassung vom 11.03.2015 in Verbindung mit einer Öffnung des Sommerbades Staaken -West und des Strandbades Tegeler See am 13.04.2015 unter der Voraussetzung beschlossen, dass der konsumtive Zuschuss für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend des Ergänzungsmittelantrages des Vorstandes erhöht wird. 3. Wie wurde die Bereitstellung von zusätzlich 495.000 Euro begründet, aus welchen Haushaltstiteln gegenfinanziert, wo eingestellt und wie verbucht? Zu 3.: Die BBB kalkulierten für den Betrieb der Bäder Staaken-West und Tegel in der Saison 2015 mit einem Aufwand in Höhe von 614.400 Euro. Auf das Bad in Staaken entfiel ein Anteil von 255.400 Euro, auf das Bad in Tegel von 359.000 Euro (davon Kosten für den Personalaufwand von 147.600 Euro in Staaken und 88.200 Euro in Tegel). Die Umsätze für die Saison wurden mit 61.000 Euro in Staaken und 59.000 Euro in Tegel angesetzt . Im Saldo hätte das ein Defizit von 494.400 Euro ergeben (Aufwand minus Umsatz). Die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben erfolgte bis zur Höhe von 495.000 € beim Kapitel 0510 Titel 68506 (Zuschüsse an die Berliner Bäder-Betriebe). 4. Wie viel Personal wurde mit diesen Mitteln für den Betrieb der beiden o.g. Bäder 2015 zusätzlich eingestellt ? Zu 4.: Der Betrieb der beiden Bäder wurde mit Beschäftigen der BBB gewährleistet, die in diesen Bädern schon seit vielen Jahren tätig waren und das auch in der Sommersaison 2015 wieder sein wollten, nachdem durch die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben die Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden. Der Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen war jedoch zuvor bereits in anderen Sommerbädern geplant. Um die Einsätze in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 011 2 Staaken und Tegel abzusichern, musste also Personal für andere Standorte gewonnen werden. Für den Betrieb der beiden Bäder kalkulierten die BBB mit 22 Vollzeitkräften, davon neun in Staaken und 13 in Tegel. Da an diesen Standorten bewährtes Stammpersonal eingesetzt werden konnte, haben die BBB 22 Vollzeitkräfte als Saisonaushilfen beschäftigt und in diversen anderen Sommerbädern eingesetzt. 5. Wie viel wurde für die Instandhaltung der beiden Bäder jeweils ausgegeben? Zu 5.: Für die Instandhaltung der beiden Bäder wurden insgesamt 68.124 Euro (Sommerbad Staaken-West: 31.109 Euro, Freibad Tegeler See: 37.015 Euro) ausgegeben . Der Betrag wurde verwendet, um die übliche und mit großem Aufwand nötige Herrichtung von Freibädern (Reinigung, Wartung und Inbetriebnahme technischer Anlagen inklusive Wasserbeprobung, Beseitigung von Winterschäden und ähnliches) für die Bäder Staaken und Tegel zu bewerkstelligen. 6. Welchen weiteren Verwendungszweck hatten die Mittel in Höhe von 495.000 Euro? Zu 6.: Die Verwendung der Ergänzungsmittel verteilt sich wie folgt: Für die Aufwendungen im Sommerbad Staaken wurden 255.627 Euro verwendet, davon 120.031 Euro für Personalkosten. Dem standen Umsätze in Höhe von 55.016 Euro gegenüber. In Tegel entstand ein Aufwand von 234.182 Euro, davon 164.345 Euro für Personalkosten . Dem standen Umsätze von 74.268 Euro gegenüber . Tatsächlich lagen die Aufwendungen für den Betrieb der beiden Bäder in der Saison 2015 also bei 489.809 Euro. Abzüglich der erwirtschafteten Umsätze von 129.284 Euro bleibt ein Defizit von 360.525 Euro. Die nicht verbrauchten Mittel aus der Ergänzungszuweisung von 133.875 Euro, die durch nicht umgesetzte, aber bei der Saisonplanung durch die BBB vorgesehene Instandsetzungsarbeiten am Standort Tegel entstanden sind, wurden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angezeigt . 7. Wo erfolgte die Abrechnung dieser zusätzlich zur Sicherstellung des Betriebs der beiden Bäder eingestellten Mittel und wo ist sie einsehbar? Zu 7.: Die BBB haben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Auflistung der verwendeten Mittel für die Betreibung des Sommerbades Staaken West und des Strandbades Tegeler See zur Verfügung gestellt. Die Überprüfung der Abrechnung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 vom durch den Rechnungshof von Berlin auf Basis des Beschlusses der Gewährträgerversammlung bestellten Abschlussprüfer. Der Jahresabschluss des Jahres 2015 wird sodann Gegenstand einer Aufsichtsratssitzung der BBB sein. 8. Welche Pläne haben Senat, BBB-Aufsichtsrat und BBB-Geschäftsführung bezüglich des Betriebs der beiden o.g. Bäder in der Sommersaison 2016? Was ist vorgesehen ? Zu 8.: Planmäßig beginnt die Sommersaison für das Sommerbad Staaken West am 02.07.2016 und endet mit dem Abschluss der Sommerferien am 04.09.2016. Die zur Betreibung des Strandbades Tegeler See erteilte und notwendige wasserbehördliche Befreiung für den befristeten Betrieb einwandfreier Abwasseranlagen im Strandbad Tegeler See endete zum 31.12.2015. Die BBB haben einen entsprechenden Antrag auf eine Verlängerung der wasserbehördlichen Befreiung bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt, um den Betrieb des Standbades Tegeler See zu ermöglichen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden worden. Insoweit wird hier das Ergebnis der Verwaltungsentscheidung abgewartet. Die Beratungen des Aufsichtsrates der BBB unterliegen der Vertraulichkeit. Berlin, den 01. März 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2016)