Drucksache 17 / 18 014 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort BBB: Beschwerden und Klagen gegen die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) – was läuft oder läuft nicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Arbeitsgerichtsverfahren zwischen den BBB und BBB-Beschäftigten sind in 2015 durchgeführt worden, wie viele sind aktuell noch nicht abgeschlossen? Zu 1.: In 2015 sind 13 arbeitsgerichtliche Verfahren geführt worden. Neun Verfahren wurden durch Vergleich abgeschlossen, vier Verfahren laufen noch. 2. Liegen Verwaltungsgerichtsverfahren zwischen den BBB und dem Personalrat vor, wenn ja, wie viele und welche Sachverhalte betreffend? Zu 2.: Beim Verwaltungsgericht Berlin sind keine Verfahren, bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg sind derzeit zwei Verfahren zwischen den BBB und dem Personalrat anhängig. Es handelt sich zum einen um einen Weiterbeschäftigungsantrag eines Mitarbeiters und zum anderen um die Mitbestimmung bei der Einstellung von Badmanagerinnen und Badmanagern. Da es sich um laufende Verfahren handelt, können darüber hinaus keine weiteren Angaben gemacht werden. 3. Gibt es Beschwerden von BBB-Beschäftigten, die gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung über die BBB als Arbeitgeber geäußert wurden bzw. wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden liegen vor? Zu 3.: Es gibt eine Eingabe eines BBB-Beschäftigten, die gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung über die BBB als Arbeitgeber abgegeben wurde. Dienstaufsichtsbeschwerden sind ein nichtförmlicher Rechtsbehelf gegen das Verhalten einer Amtsträgerin / eines Amtsträgers. Mit ihr wird das persönliche Verhalten einer Beamtin / eines Beamten bzw. Angestellten des öffentlichen Dienstes oder einer Richterin / eines Richters gerügt, was bei den BBB als Arbeitgeber nicht einschlägig ist. 4. Wenn es Beschwerden gibt, wer und welche Sachverhalte sind betroffen? Zu 4.: Zu einem laufenden Verfahren äußere ich mich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. 5. Welche Aktivitäten wurden seitens des Senats zur Klärung im Beschwerdefall ausgelöst und wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung den Erfolg ihrer Aktivitäten ein? Zu 5.: Die zuständige Senatsverwaltung prüft derzeit den Sachverhalt anhand der eingereichten Unterlagen. Eine Einschätzung ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Überprüfung noch nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 014 2 6. Wie bewertet der Senat das Verhältnis der BBB- Beschäftigten zur Geschäftsleitung des Unternehmens und wie soll es verbessert werden? Was gedenken Senat und Aufsichtsrat der BBB zu tun? Zu 6.: Nach fachlicher Beurteilung des Senats befinden sich die BBB derzeit in einem Umstrukturierungsprozess sowohl in den innerbetrieblichen Abläufen, als auch im äußeren Marktauftritt. Dieser ist mit Veränderungen verbunden, die bei der Heterogenität der Belegschaft sowohl Fürsprecherinnen und Fürsprecher wie auch Kritikerinnen und Kritiker findet. Kommunikationsmaßnahmen der BBB (zum Beispiel interner Newsletter, Beschäftigtenversammlung mit geladenen Gästen aus Politik und Verwaltung, Team-Tage) sollen gezielt daran ansetzen, die Transparenz und das Verständnis des Veränderungsprozesses zu erhöhen. Die zuständige Fachverwaltung und der Aufsichtsratsvorsitzende befinden sich mit dem Vorstand der BBB in einem regelmäßigen Austausch. Berlin, den 01. März 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2016)