Drucksache 17 / 18 018 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burgunde Grosse (SPD) vom 16. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort 1 Jahr Mindestlohn – Zeit für eine Bilanz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft weit überwiegend spezielle Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständige Generalzolldirektion um Mitwirkung gebeten. Die Fragen wurden von der Generalzolldirektion an das Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet. Die dort in eigener Verantwortung erstellten Stellungnahmen zu den Fragen 1 bis 4 sind nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Berlin sind beim Senat oder anderen behördlichen Stellen seit dem 01.01.2015 eingegangen ? Wurde diesen Hinweisen nachgegangen? a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Die bei der „Zentralen Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin“ eingehenden Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz , das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Zweite und Dritte Buch Sozialgesetzbuch und weitere Gesetze werden an die jeweils zuständige Verfolgungsbehörde weitergeleitet, um den angezeigten Sachverhalten nachzugehen und die zu ihrer Aufklärung ggf. erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen . Dies betraf im Jahr 2015 insgesamt 455 schriftlich eingegangene Anzeigen, von denen 326 zuständigkeitshalber an das Hauptzollamt Berlin, Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), weitergeleitet wurden . Eine statistische Erfassung der Art des angezeigten Rechtsverstoßes wird nicht vorgenommen. Entsprechende Angaben können hierzu daher nicht gemacht werden. Auch den Behörden der Zollverwaltung (FKS) liegen entsprechende statistische Auswertungen nicht vor, da eine Differenzierung nach möglichen Verstößen bei der Erfassung von Hinweisen dort ebenfalls nicht erfolgt. 2. Wie viele Betriebe wurden seit dem 01.01.2015 auf die Einhaltung des MiLoG kontrolliert (Bitte monatsweise aufschlüsseln nach Anzahl der Betriebe, Wirtschaftszweig und Betriebsgröße)? a) Erfolgten die Kontrollen aufgrund von Hinweisen? b) Wenn nicht, nach welchen Kriterien wurden die kontrollierten Betriebe ausgewählt? Zu 2.: Im Jahr 2015 wurden im Bundesland Berlin insgesamt 1.462 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der FKS des Hauptzollamts Berlin geprüft. Eine Differenzierung nach Prüfungen nach dem MiLoG ist bei der statistischen Erfassung nicht vorgesehen. Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Prüfansatz, d. h. seit dem 1. Januar 2015 beinhaltet grundsätzlich jede Prüfung der FKS auch eine Mindestlohnprüfung nach dem MiLoG. Differenziert ausgewiesen werden können auch nur die im AEntG namentlich sowie die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen. Dargestellt werden nachfolgend daher die Arbeitgeberprüfungen ohne Differenzierung des Inhalts der Prüfungen. Im Jahr 2015 wurden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber u. a. wegen Einhaltung von Mindestlohnpflichten durch die FKS des Hauptzollamts Berlin wie folgt geprüft : Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 018 2 Branche 2015 Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst 4 Arbeitnehmerüberlassung 40 Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch 2 Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe 516 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 0 Briefdienstleistungen (kein Mindestlohntarifvertrag) 1 Fleischwirtschaft 7 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 277 Gebäudereinigung 70 Personenbeförderungsgewerbe 35 Pflegebranche 26 Schaustellergewerbe 7 Sicherheitsdienstleistungen 5 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 55 Unternehmen der Forstwirtschaft 0 Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen 21 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft 3 Eine Differenzierung nach Betriebsgrößen ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht vorgesehen. Zu a) und b): Eine statistische Erfassung, welche Kontrollen aufgrund von Hinweisen durchgeführt werden, erfolgt nicht. Die FKS prüft risikoorientiert, jedoch grundsätzlich verdachtsunabhängig, d. h. es erfolgt eine risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte, bei der einzelne oder mehrere Risikokriterien, z. B. bereits vorliegende Hinweise oder branchen- spezifische Erkenntnisse, ausschlaggebend sein können. Es finden zudem Kontrollen auf Grundlage von Erkenntnissen aus Prüfungen oder Ermittlungsverfahren statt. 3. In wie vielen Fällen wurden seit dem 01.01.2015 welche Verstöße gegen das MiLoG registriert? a) In wie vielen dieser Fälle wurden Bußgelder verhängt ? b) Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtsumme der seit dem 01.01.2015 verhängten Bußgelder? Zu 3.: Seit dem 01.01.2015 wurden durch das Hauptzollamt Berlin insgesamt 33 Verstöße gegen das MiLoG registriert. Dabei handelte es sich um 30 Verstöße gegen § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG und um 3 Verstöße gegen § 21 Abs. 1 Nr. 7 und 8 MiLoG. Zu a): Es wurden 15 Bußgelder sowie 8 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld festgesetzt. Zu b): Es wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 24.519,- € und Verwarnungsgelder in Höhe von insgesamt 370,- € festgesetzt. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen der Zollverwaltung in Berlin für Betriebskontrollen zur Verfügung? Wie viele Stellen wurden zu diesem Zweck seit dem 01.01.2015 neu geschaffen? Wie sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingruppiert? Zu 4.: Zum Stichtag 6. Januar 2016 betrug der Personaleinsatz im Arbeitsbereich FKS des Hauptzollamts Berlin 232 Arbeitskräfte. Zur Verstärkung der Mindestlohnkontrollen hat die Zollverwaltung im Haushalt 2015 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen bundesweit zuerkannt bekommen. Diese werden ab dem Jahr 2017 für die Einstellung der Nachwuchskräfte im mittleren Zolldienst ausgebracht, die seit dem Jahr 2015 ausgebildet werden. Im Jahr 2018 werden die zusätzlichen Planstellen für die Einstellung der Nachwuchskräfte im gehobenen Zolldienst ausgebracht. Für die Jahre 2015 und 2016 sind noch keine verbindlichen Planstellenzuführungen aufgrund der Mindestlohnaufstockung vorgesehen. Um Kontrollen nach dem Mindestlohngesetz bereits ab dem 1. Januar 2015 durchzuführen, wurde für die Jahre 2015 und 2016 u. a. eine entsprechend hohe zollverwaltungs - interne Priorisierung der FKS bei der Zuteilung der zur Verteilung anstehenden Nachwuchskräfte vorgesehen. Insofern erfolgt durch die aktuelle Zuführung in 2015 sowie von weiteren rund 320 Beschäftigten in 2016 bereits eine kurzfristige Umsetzung von Beschäftigten in einem nicht unerheblichen Umfang. Die Sollstärke des für die Umsetzung der Kontrolle des Mindestlohngesetzes erforderlichen Personals wird voraussichtlich in 2019 erreicht. Berlin, den 4. März 2016 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2016)