Drucksache 17 / 18 019 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 12. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort Impfen in der Schwangerschaft: So wenig wie möglich, so viel wie nötig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat, die in den USA durchaus gängige Praxis, Schwangere mit einem maternalen Impfstoff beispielsweise gegen Keuchhusten zu impfen, um die Antikörperproduktion aufzufrischen, um den sogenannten Nestschutz zu gewährleisten? 2. Wie gängig ist diese Praxis im Land Berlin? 3. Welche Impfungen können während einer Schwangerschaft durchgeführt werden oder sind sogar ausdrücklich empfohlen? 4. Welche Impfungen sollten während einer Schwangerschaft vermieden werden? 5. Welche Richtlinien gibt es für Impfungen in der Schwangerschaft? 6. Welche Impfschäden können in Folge einer Impfung während der Schwangerschaft auftreten und wie oft konnte ein solcher Schaden tatsächlich einer Impfung in der Schwangerschaft zugewiesen werden? 7. Gibt es einen Kenntnisstand über die Frage, wie viele Schwangere ihren Impfstatus mithilfe eines Impfpasses gesichert nachweisen können bzw. wie viele nicht? 8. Gab oder gibt es spezielle Kampagnen seitens des Senats oder Kampagnen mit Unterstützung des Landes, um Frauen über Möglichkeiten und gegebenenfalls Gefahren einer Impfung während der Schwangerschaft zu informieren? Zu 1. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat alle von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) jeweils aktuell empfohlenen aktiven Schutzimpfungen der Kategorien Standardimpfung und Auffrischimpfung öffentlich empfohlen. Für Schwangere sind Impfungen mit Totimpfstoffen, wie z. B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B, möglich. Insbesondere im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten Impfungen auf dringend indizierte Impfungen eingeschränkt werden. Allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel wird durch die STIKO die Influenza-Impfung empfohlen. Bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z. B. Asthma oder Diabetes) wird die Impfung bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Schwangeren ist von Impfungen mit einem Lebendimpfstoff , wie z. B. gegen Röteln, Masern-Mumps- Röteln (MMR) oder Varizellen, grundsätzlich abzuraten. Es wird empfohlen nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff eine Schwangerschaft für 1 Monat zu vermeiden. Zum Nachweis des Impfstatus von Schwangeren mittels Impfpass liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales keine Angaben vor. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist der Auffassung, dass Impfungen in der Schwangerschaft einer individuellen Beratung bedürfen und daher im ärztlichen Gespräch mit der behandelnden Gynäkologin/dem behandelnden Gynäkologen stattfinden sollen. Deshalb sind keine speziellen Impfkampagnen geplant. Berlin, den 03. März 2016 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2016)