Drucksache 17 / 18 020 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 18. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen (III): Informationszugang Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird in Berlin gewährleistet, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Sinneseinschränkungen oder kognitiven Behinderungen die für sie notwendigen Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten etc. erhalten? 2. Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen werden gehörlose oder sehbehinderte Asylsuchende und Geduldete seit dem Jahr 2012 in Berlin darüber informiert , dass sie bestimmte Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Anspruch nehmen können? (Bitte Informationsmaterialien beifügen /verlinken)? 3. Welches Informationsangebot über den Zugang zu behinderungsspezifischen Hilfsmitteln existiert in Berlin und inwiefern haben Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete Zugang zu diesem Informationsangebot? Inwiefern ist dieses Informationsangebot mehrsprachig, in Brailleschrift, in einfacher Sprache etc.? 4. Welchen Zugang haben gehörlose Menschen zu Gebärdendolmetscher*innen und wie ist deren tatsächliche Inanspruchnahme in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften und Hostels /Pensionen, um die für sie notwendigen Informationen und die notwendige gesundheitliche Versorgung zu erhalten ? Für welche Sprachen stehen Gebärdendolmetscher *innen zu Verfügung? Zu 1. bis 4.: Der Senat arbeitet seit mehreren Jahren in Kooperation mit dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) daran, besondere Schutzbedürfnisse möglichst frühzeitig zu identifizieren und z. B. Menschen mit Behinderung einer adäquaten Versorgung innerhalb des Regelsystems zuzuführen. Hierzu gehört auch die Einschaltung von Fachberatungsstellen , die individuelle Hilfebedarfe ermitteln und bei der Geltendmachung von Ansprüchen behilflich sind. Asylsuchende mit schweren Behinderungen erhalten Unterstützung durch den Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Das Merkblatt zur Erstinformation Asylsuchender enthält u. a. auch einen kurzen Hinweis auf die Möglichkeit , sonstige Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erhalten (s. Anlage). Das Merkblatt wird demnächst an die aktuelle Rechtslage angepasst. Von der Erstellung gesonderter Materialien für Asylsuchende mit Behinderung ist abgesehen worden, da die Bedarfe individuell zu verschieden sind, um hierauf im Rahmen einer allgemeinen Information eingehen zu können. Wichtiger als schriftliche Hinweise ist in dieser Situation die persönliche Beratung durch Sozialdienst und Beratungsstellen. Das Merkblatt ist in verschiedene Sprachen übersetzt, darunter arabisch, urdu und kurdisch, liegt in Brailleschrift jedoch nicht vor. Soweit eine Sehbehinderung vorliegt, können die Inhalte des Merkblattes jedoch durch Vorlesen in der Muttersprache vermittelt werden. Die Beherrschung einer Gebärdensprache kann nicht vorausgesetzt werden. Es wird deshalb vorrangig versucht , die Kommunikation in der Muttersprache sicherzustellen , wobei ein Austausch über Sprachmittler/innen auch in schriftlicher Form möglich ist. Ob und mit welcher Häufigkeit Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher eingesetzt werden, wird nicht erhoben, so dass dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Auch ist dem Senat nicht bekannt, welche Sprachen berlinweit durch Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher übersetzt werden. 5. Wird der Senat sich auf Bundesebene für eine Reform des AsylbLG im Bereich der gesundheitlichen Grundleistungen und der spezifischen Bedarfe für Flüchtlinge , Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen einsetzen? Wenn ja, inwiefern und bis wann? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 020 2 Zu 5.: Der Senat hält eine Reform des AsylbLG bezogen auf die gesundheitliche Versorgung nicht für vordringlich , da in Berlin mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte der Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG optimiert wird. Überdies soll auf Bundesebene eine Änderung des AsylbLG mit Blick auf die Anforderungen der EU- Aufnahmerichtlinie vorbereitet werden. Soweit sich diesbezüglich aus Berliner Sicht Korrekturbedarf ergeben sollte, wird dieser im Rahmen der Bundesratsbeteiligung geltend gemacht. 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Flüchtlinge , Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Sprachkursen zu ermöglichen? Zu 6.: Sprachkurse werden durch die Volkshochschulen (VHS) angeboten und werden so weit wie möglich in barrierefreien Räumlichkeiten durchgeführt. Die VHS sind insgesamt sehr darum bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden einzugehen. Spezielle Sprachkurse für Menschen mit Behinderungen werden nicht angeboten und wären aus Sicht des Senates angesichts der Vielfalt möglicher Arten von Behinderungen auch nicht zielführend. Berlin, den 07. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2016) 1 / 4 Merkblatt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach § 47 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes Als Asylbewerberin/Asylbewerber haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), soweit Sie nicht über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen. Die entsprechenden Leistungen erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales - Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA). Während der ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts in Deutschland erhalten Sie Grundleistungen nach § 3 ff. AsylbLG. So lange Sie verpflichtet sind, in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zu wohnen, erhalten Sie diese Grundleistungen dort in Form von Sachleistungen einschließlich der Verpflegung. Darüber hinaus erhalten Sie ein monatliches Taschengeld zur Deckung Ihrer persönlichen Bedürfnisse ausgezahlt. Damit Sie eine vergünstigte Fahrkarte erwerben oder andere Vergünstigungen erhalten können, wird Ihnen ein sogenannter „BerlinPass“ ausgestellt. Damit Sie im Krankheitsfall einen Arzt aufsuchen können, wird Ihnen ein Behandlungsschein ausgestellt (Einzelheiten siehe unter „medizinischer Versorgung“). Wenn Sie - spätestens nach Ablauf von drei Monaten - nicht mehr verpflichtet sind, in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, werden Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht oder können eine Wohnung anmieten, sofern die Miete im sozialhilferechtlichen Sinne angemessen ist. Darüber hinaus erhalten Sie folgende Leistungen: laufende Leistungen zum Lebensunterhalt Außerhalb der Zentralen Aufnahmeeinrichtung erhalten Sie einen monatlichen Betrag zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes sowie den monatlichen Taschengeldbetrag . Die erforderlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich gewährt. medizinische Versorgung Unabhängig von der Art der Unterbringung erhalten Sie Leistungen bei Krankheit zur Behandlung akuter Erkrankungen und die erforderlichen Leistungen zur Besserung oder Linderung von Krankheiten, sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt und Schutzimpfungen sowie Vorsorgeuntersuchungen. Um einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen zu können, erhalten Sie von der Zentralen Leistungsstelle quartalsweise einen Krankenschein zur Vorlage in der Arztpraxis. sonstige Leistungen Sie können darüber hinaus sonstige Leistungen erhalten, soweit diese zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich sind oder zur Erfüllung z.B. der Passpflicht erforderlich sind. Auch zur Deckung der Bedürfnisse Ihrer Kinder können einmalige Leistungen beantragt werden. Ferner haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese sollen u.a. die Integration in die schulische Gemeinschaft erleichtern. Hierfür erhalten Kinder den sogenannten „BerlinPass BuT“. Für die Erstausstattung mit Bekleidung erhalten Sie eine einmalige Leistung. Zudem wird bei Bezug einer eigenen Wohnung der Bedarf an Mobiliar in Form von Kostenübernahmescheinen gedeckt. 2 / 4 Wenn Sie sich 15 Monate in Deutschland aufgehalten und Ihren Aufenthalt nicht rechtsmissbräuchlich selbst verlängert haben, erhalten Sie Leistungen nach § 2 AsylbLG. Dazu gehören insbesondere Unterkunft Sie können weiterhin eine Wohnung anmieten, soweit die Miete sozialhilferechtlich angemessen ist. Auch eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist möglich. laufende Leistungen zum Lebensunterhalt Sie erhalten monatlich einen Betrag in Höhe des Regelsatzes nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dieser Regelsatz deckt den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhaltes, einschließlich Ernährung, Bekleidung, hauswirtschaftlichem Bedarf und Gesundheitspflege. Die erforderlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich gewährt. medizinische Versorgung Sie erhalten Krankenhilfe entsprechend den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Hierfür können Sie sich für eine Krankenkasse Ihrer Wahl entscheiden. einmalige Leistungen In bestimmten Ausnahmefällen können Sie einmalige Leistungen erhalten, nämlich für - Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln und Hausrat - Erstausstattung mit Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt. Wichtige Hinweise: Um Leistungen zu erhalten, füllen Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales – Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin, einen entsprechenden Vordruck aus, mit dem die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen erfragt werden. Jede einmalige Leistung ist gesondert zu beantragen. Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse bekannt zu geben. Das heißt, dass Sie der Zentralen Leistungsstelle umgehend mitteilen müssen, wenn Sie z.B. erwerbstätig sind, Unterhalt bekommen oder andere Einkünfte haben, wenn Sie heiraten oder falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Ansprechpartner Bei auftretenden Problemen können Sie sich vertrauensvoll an den Sozialdienst der Zentralen Leistungsstelle wenden. Grundsätzlich wird bei allen Vorsprachen auch beim Sozialdienst ein Sprachmittler hinzugezogen. Sie können also Ihr Anliegen in Ihrer Sprache vorbringen. Beim Sozialdienst erhalten Sie weitere Informationen z.B. zu Kita- oder Schulbesuch Ihrer Kinder, zum Zugang zu Arbeit und beruflicher Bildung sowie zu Sprachförderung. Externe Beratungsstellen Verschiedene Organisationen bieten Informationen oder Rechtsbeistand in Fragen des Asyloder Leistungsrechts an. Eine Auswahl finden Sie auf den folgenden Seiten. 3 / 4 Beratungsstellen Diakoniewerk Simeon gGmbH Al Muntada - Beratungsstelle für Zuwanderer aus dem arabischen Raum Morusstrasse 18a, 12053 Berlin-Neukölln U-Bahn: Karl-Marx-Str. oder Bus 104 (Morusstr.) Tel.: 030 682 477 19, Fax: 030 682 477 12 www.diakonie-integrationshilfe.de/de/sis-leistungen/beratung/al-muntada.html E-Mail: almuntada@diakoniewerk-simeon.de Di 10 - 13 Uhr, Do 14 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Sprachen: arabisch, englisch, französisch Asylberatung, Sozialberatung, allgemein für Schule und Beruf Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. Oranienstrasse 159, 10969 Berlin-Kreuzberg, U-Bahn: Moritzplatz Tel.: 030 614 94 00, 030 614 94 04, 030 531 42 119, Fax: 030 615 45 34 www.kub-berlin.org E-Mail: kontakt@kub-berlin.org Mo, Di, Do, Fr 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Sprachen: albanisch, arabisch, armenisch, assyrisch, bulgarisch, englisch, französisch, serbokroatisch, persisch, russisch, spanisch und türkisch Sozialberatung, Asylberatung, Aufenthaltsfragen Amnesty International Greifswalder Straße 4, II. Hof 10405 Berlin-Friedrichhain U- /S- Bahn: "Alexanderplatz" + 15 Min Fußweg oder 3 Stationen mit Tram 4 Tel.: 030 84 10 90 52, Fax: 030 84 10 90- 55 www.amnesty-bb.de E-Mail: info@amnesty-bb.de Do 18 - 20 Uhr englisch, jeden 1. und 3. Donnerstag auch russisch Asylberatung für politische Flüchtlinge Oase Berlin InterKULTURelles Haus Pankow Schönfließer Str 7, 10349 Berlin-Prenzlauer Berg U-Bahn/S-Bahn: Schönhauser Allee, Tram: Schönfließer Straße, S-Bahn: Bornholmer Straße Tel.: 030 300 244 040, Fax: 030 300 244 089 www.oase-berlin.org E-Mail: beratung@oase-berlin.org Flüchtlingsberatung: Di, Mi 13-16:30 Uhr, vorherige Terminvereinbarung (Herr Schwarz) EJF – Evangelisches Jugend – und Fürsorgewerk Wohnungen für Flüchtlinge – Beratung und Vermittlung Turmstraße 21, Haus K, Eingang D, 1. Etage, 10559 Berlin U9: Bahnhof Turmstraße Tel.: 030 30873652, Fax: 030 30873663 www.ejf.de E-Mail: wohnungen-fuer-fluechtlinge@ejf.de Sprechzeiten: Mo, Mi, Do und Fr 9 – 12 Uhr (Mo: französisch, arabisch, russisch; Mi: russisch, dari/farsi, kurdisch, türkisch; Do: serbisch, bosnisch, arabisch, urdu, hindi, Fr: dari/farsi, kurdisch, türkisch) Verein Iranischer Flüchtlinge e. V. Reuterstraße 52, 12047 Berlin-Neukölln U7 und U8: Bahnhof „Herrmannplatz“ Tel.: 030 62981530, Fax: 030 62981531 www.iprberlin.com E-Mail: vereiniranischerfluechtlinge@gmx.de Sprechzeiten: Mo 11 – 14 Uhr, Di + Mi 10 – 13 Uhr, Do 13 – 15 Uhr, Fr nur nach Vereinbarung Asyl in der Kirche e. V. Berlin Heilig-Kreuz-Gemeinde Zossener Straße 65, 10961 Berlin U-Bahn Linie 1 Hallesches Tor; Linie 6/7: Mehringdamm Tel.: 030 691 41 83, Fax: 030 690 41 018 www.kirchenasyl-berlin.de E-Mail: beratung@kirchenasyl-berlin.de Di 11 – 13 Uhr (auch arabisch); Di 13 - 15 Uhr (auch serbokroatisch), Do + Fr 11 - 15 Uhr (auch serbokroatisch) Aufenthaltsfragen, Sozialberatung, Asylberatung, Notunterkunft XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin-Steglitz U9/S1: Rathaus Steglitz + Bus X83 bis „Schmidt-Ott-Straße“ Tel.: 030 323 29 33, Fax: 030 324 85 75 www.xenion.org E-Mail: info@xenion.org Telefonische Sprechzeiten: Mo bis Do 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr Psychotherapeutische Behandlungsangebote, soziale Beratung, Vermittlung von ehrenamtlichen Vormündern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie von ehrenamtlichen Mentoren 4 / 4 Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin e. V. (bzfo) Gesundheits- und Sozialzentrum Moabit, Haus H, Eingang D, 3. Stock, Turmstr. 21, 10559 Berlin-Tiergarten Tel.: 030 30 39 06 -0, Fax 030 30 61 43 71 www.bzfo.de E-Mail: info@bzfo.de Psychologische Beratung, soziale Beratung, Psychotherapien mit Dolmetscher/innen Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) im bzfo - Turmstr. 21, Haus H, Eingang D, 3. Etage, 10559 Berlin-Tiergarten U-Bahn: Turmstraße ( Linie 9) Tel.: 030 30 39 06 - 52 Fax: 030 30614371 www.migrationsdienste.org E-Mail: info@migrationsdienste.org Psychologische Sprechstunde für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und für Flüchtlinge und Migrant/innen in Schule, Ausbildung und Weiterbildung: Do 10 – 13 Uhr (vorherige tel. Anmeldung unter 030 303906-57 oder per Mail g.aumann@migrationsdienste.org) Offene Sozial- und Verfahrensberatung: Di, Do 9 – 12 Uhr oder nach tel. Vereinbarung 030 303906-54 oder per Mail n.saborowski@migrationsdienste.org oder s.veigel@migrationsdienste.org Telefonische Sprechstunde: Abteilung für Erwachsene: Mi 11 - 12 Uhr, 030 303906 - 0 Abteilung Kinder und Jugendliche: Mi 12 - 13 Uhr, 030 303906 - 11 Bürgerinitiative Ausländische MitbürgerInnen e.V. – Neustrelitzer Straße 63,13055 Berlin-Hohenschönhausen Tram M6, 16 (Gensler Straße), Bus 256 (Liebenwalder Straße) Tel.: 030 981 - 45 46 www.bi-berlin.org E-Mail: buergerinitiative@t-online.de Mo, Di, Do 9 – 16 Uhr, Mi 9 – 17 Uhr, Fr 9 – 13:00 Uhr, Beratungssprachen: serbokroatisch, bosnisch, russisch, vietnamesisch, arabisch Büro des Berliner Integrationsbeauftragten Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin U-Bhf. Kurfürstenstraße (U 1) und Bülowstraße (U 2) Bus M48 und M85 vor dem Haus, M29 (Haltestelle Potsdamer Brücke) Tel.: 030 9017 - 2372 www.berlin.de/lb/intmig/beratung/ E-Mail: Integrationsbeauftragte@intmig.berlin.de Öffnungs- und Sprechzeiten: Mo, Di 9 - 13 Uhr (Ausgabe der Wartemarken ab 8 Uhr) Do 9 - 13 Uhr, 15 - 18 Uhr (Ausgabe der Wartemarken ab 8 Uhr bzw. 14 Uhr) Asylerstberatung der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V. in der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende Waldschluchtpfad 27, 14089 Berlin-Gatow (Haus 5) Tel.: 030 36508 -313, -328, und -333, Fax: 030 36508-332 und -329 www.awo-mitte.de E-Mail: asyl@awo-mitte.de Offene Sprechzeiten: Mo 11 – 13:30 Uhr (deutsch, englisch) Di 11 – 13:30 Uhr (serbokroatisch, arabisch, kurdisch, deutsch, englisch), Mi 11 – 13:30 Uhr (farsi, deutsch, englisch) jeden 1. und 3. Mi auch russisch BBZ Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten Turmstraße 72, 4. Etage, 10551 Berlin U9: Bahnhof Turmstraße www.bbzberlin.de E-Mail: mail@wegebbz.de Tel.: 030 66640720/ -23, Fax: 030 66640724 JRS / Jesuit Refugee Service / Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland Witzlebenstraße 30a, 14057 Berlin-Charlottenburg U-Bahn: Sophie-Charlotte-Platz Tel.: 030 326 02 590, Fax: 326 025 92 www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de E-Mail: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de Vermittlung von Rechtsanwälten: Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V. Littenstr. 11, 10179 Berlin www.dav-auslaender-und-asylrecht.de und www.anwaltauskunft.de E-Mail: bachmann@anwaltverein.de S17-18020 S1718020_Anlage_Merkblatt