Drucksache 17 / 18 025 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Benedikt Lux und Harald Moritz (GRÜNE) vom 18. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort Verkehrsordnungswidrigkeiten und KOBBs – Nachfragen zu Drucksachen 17/17705 und 17/17761 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen hat die Polizei Berlin 2015 Halterüberprüfungen infolge von Verkehrsordnungswidrigkeiten durchgeführt; also solchen Fällen, in denen das Bild eines Fahrers einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit der Person des Fahrzeughalters abgeglichen wurde? Zu 1.: Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin erteilt als Verfolgungsbehörde für Verkehrsordnungswidrigkeiten den Dienststellen des Polizeivollzuges Aufträge zur Fahrerermittlung , wenn ihre Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die konkrete Festlegung einzelner Ermittlungsmaßnahmen obliegt dann der einschreitenden Polizeivollzugsdienstkraft . Eine der in diesem Zusammenhang möglichen Maßnahmen ist es, das Beweisfoto der Verkehrsüberwachung im Rahmen einer Ermittlung an der Wohnanschrift mit der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter abzugleichen. Eine Statistik über derartige Maßnahmen wird weder bei der Bußgeldstelle noch bei den ersuchten Polizeidienststellen geführt. Die gewünschten Daten lassen sich auch nicht auf andere Weise im Datenbestand der Bußgeldstelle ermitteln. 2. In wie vielen Fällen fand diese Halterüberprüfung in Form eines persönlichen Erscheinens einer Polizeidienstkraft an der Halteranschrift statt? 3. In wie vielen Fällen handelte es sich um Halterüberprüfungen für das Land Berlin, in wie vielen Fällen handelte es sich um Halterüberprüfungen für andere Bundesländer oder für Drittstaaten? (Bitte nach Bundesländern bzw. Drittstaaten darstellen) Zu 2. und 3.: Eine Statistik über derartige Maßnahmen wird weder bei der Bußgeldstelle noch bei den ersuchten Polizeidienststellen geführt. 4. Trifft es zu, dass hierfür der Kontaktbereichsdienst der Abschnitte zuständig ist? Wenn nein, von welchen Dienststellen wird diese Aufgabe erfüllt? Zu 4.: Diese Ermittlungsersuchen werden an die örtlich zuständigen Polizeiabschnitte gesteuert, in denen sich die Anschrift der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters befindet. In der Regel bearbeiten die Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten (KoBB) in den Dienstgruppen (DGr) diese Vorgänge. 5. Wie viele Tage dauert die durchschnittliche Bearbeitung dieser Halterüberprüfung? (also EDV-Erfassung des Vorgangs bis zu dessen Abschluss) 6. In wie vielen Fällen hat die Bearbeitungszeit der Halterüberprüfung zum Überschreiten der Verjährungsfrist geführt? Wie viele dieser Fälle betreffen das Land Berlin und welche Ordnungswidrigkeiteneinnahmen sind hierdurch verloren gegangen? (gegebenenfalls fundierte Schätzung) Zu 5. und 6.: Eine statistische Erhebung dieser Daten erfolgt nicht. 7. Welche Aufgaben gehören originär zum Kontaktbereichsdienst ? Welches Soll an Einsatzkräftestunden ist pro Kontaktbereich für den Kontaktbereichsdienst vorgesehen bzw. bei der Dienstplanung berücksichtigt? Zu 7.: Hierzu wird zunächst auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17761 „KOBBs – wo gibt es sie und wenn ja, wie viele?“ vom 18. Januar 2016 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 025 2 Im Folgenden gehören zu den Kernaufgaben des Kontaktbereichsdienstes beispielsweise: die Überwachung von polizeilich relevanten Brennpunkten durch die Verfolgung von Straftaten und (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten, die kontinuierliche Kontaktaufnahme und -pflege zu Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden und Verantwortlichen von Institutionen, das Gewinnen von Erkenntnissen zur Lagebeurteilung und -auswertung für polizeiliches Handeln, die Gefahrenabwehr, soweit unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind, das Mitwirken bei der Verkehrsunfall- und Kriminalprävention durch enge Zusammenarbeit mit dem Präventionsteam des Abschnitts, das aus der Verkehrssicherheitsberaterin oder dem Verkehrssicherheitsberater und der Präventionsbeauftragten oder dem Präventionsbeauftragten besteht, die mitmenschlichen Hilfeleistungen und die Vermittlung von Verbindungen zu zuständigen Stellen und Behörden in konkreten Einzelfällen, wenn dies notwendig erscheint und mit der polizeilichen Aufgabenerfüllung vereinbar ist. Ein Soll an Einsatzkräftestunden je Kontaktbereich für den Kontaktbereichsdienst ist nicht vorgesehen. In Bezug auf die Dienstplanung ist eine größtmögliche Präsenz in Form von Fuß- und/oder Radstreifen in den Kontaktbereichen anzustreben. Dies ist bei den Vorausplanungen zu berücksichtigen. Die Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten stehen grundsätzlich für alle Aufgaben im Einsatzdienst der DGr zur Verfügung. Sie sollen jedoch soweit wie möglich zugunsten des Kontaktbereichsdienstes von anderen Aufgaben entlastet werden. 8. Auf welche Soll-Arbeitszeit summiert sich in 2015 der Kreis der Kontaktdienstbeamten? Wie viele Einsatzkräftestunden haben die Kontaktbereichsbeamten tatsächlich in 2015 für den Kontaktbereichsdienst geleistet?(bitte aufgeschlüsselt nach Abschnitt) Zu 8.: Aussagen zur Soll-Arbeitszeit der - nach Möglichkeit überwiegend, aber nicht ausschließlich - im Kontaktbereichsdienst eingesetzten Dienstkräfte können nicht getroffen werden. Eine personenbezogene Auswertung ist nicht möglich. Die Anzahl der im Jahr 2015 für den Kontaktbereichsdienst geleisteten Einsatzkräftestunden in den Polizeiabschnitten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Direktion 1 Direktion 2 Direktion 3 A 11 18.454 A 21 19.700 A 31 19.584 A 12 21.508 A 22 11.675 A 32 18.447 A 13 9.766 A 23 16.167 A 33 18.297 A 14 12.216 A 24 27.015 A 34 9.908 A 15 6.821 A 25 20.034 A 35 19.014 A 16 13.130 A 26 30.070 A 36 23.357 Direktion 4 Direktion 5 Direktion 6 A 41 12.472 A 51 29.544 A 61 20.284 A 42 11.116 A 52 14.722 A 62 14.798 A 43 10.013 A 53 21.185 A 63 12.368 A 44 21.576 A 54 18.133 A 64 20.889 A 45 14.243 A 55 22.572 A 65 19.706 A 46 17.335 A 56 22.239 A 66 15.166 A 47 17.188 A = Abschnitt Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Einsatzkräftestunden alle im Innen- und Außendienst geleisteten Stunden im Kontaktbereichsdienst umfassen. Darunter fällt beispielsweise auch die Fertigung von Berichten der Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten im Zusammenhang mit dem Kontaktbereichsdienst. Unter den in den Fragestellungen der Schriftliche Anfrage Nr. 17/17761 „KOBBs – wo gibt es sie und wenn ja, wie viele?“ vom 18. Januar 2016 verwendeten Begriff der Präsenzdienststunden fallen dagegen im Zusammenhang mit Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten nur die im Kontaktbereichsdienst durchgeführten Tätigkeiten im Außendienst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 025 3 9. Wie viele Einsatzkräftestunden haben die Kontaktbereichsbeamten in 2015 für andere Abschnittsaufgaben aufgebracht? Zu 9.: Hierüber kann keine Aussage getroffen werden, es gibt keine personenbezogene Auswertung. Berlin, den 04. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2016)