Drucksache 17 / 18 026 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort Konzept für das ICC als teilgenutztes Kongresszentrum Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der angekündigten Machbarkeitsstudie durch die Senatsverwaltung und Umwelt zur Teilnutzung des ICC als Teilnutzung für Kongresse, die Ende 2015 vorliegen sollte? Frage 2: Ist die Modulare Sanierung aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt baufachlich möglich? Antwort zu 1 und 2: Die Untersuchungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. In einem ersten Zwischenergebnis wird die beabsichtigte Mischnutzung des Internationalen Congress Centrums Berlin (ICC) für grundsätzlich machbar erachtet, wobei ein wesentlicher Teil als modernes Kongresszentrum mit flexibel nutzbaren Flächen ertüchtigt werden soll. Für den Parkhausbereich soll eine Vermarktung für Hotelnutzung angestrebt werden. Frage 3: Wie viel Quadratmeter werden für die teilweise Kongressnutzung benötigt? Frage 4: Welches Ergebnis hat die Machbarkeitsstudie hinsichtlich des Raum- und Funktionsprogramms? Antwort zu 3 und 4: Ein Ergebnis steht noch nicht fest. Frage 5: Ist die Nutzung des ICC als Kongressstandort unter diesen Aspekten umsetzbar und welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der dafür notwendigen Schadstoffsanierung? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. Eine Schadstoffsanierung ist zu Beginn der Baumaßnahmen erforderlich. Eine Sanierung von Teilen des Gebäudes würde für die übrigen Flächen eine Sicherstellung des Brandschutzes mit Provisorien erfordern und kann daher nicht empfohlen werden. Frage 6: Unter welchen Bedingungen ist eine solche Ertüchtigung, die abschnittsweise erfolgen soll, darstellbar und ist diese überhaupt realistisch? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Fragen 2 und 5. Frage 7: Wie hoch ist der Aufwand für die Schadstoffbeseitigung für die Teilfläche der vorgesehenen Kongressnutzung und der Aufwand für die übrigen Bereiche? Antwort zu 7: Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss der Entwicklung der Nutzungskonzepte kann der Aufwand für die Schadstoffbeseitigung für die Teilflächen Kongressnutzung und die übrigen Bereiche feststehen. Bei den Untersuchungen in 2011 zum Bedarfsprogramm wurden rd. 40 Mio. € für die Schadstoffsanierung im ICC ermittelt. Frage 8: Was ist das Ergebnis der denkmalschutzrechtlichen Prüfung? Antwort zu 8: Das Landesdenkmalamt hat die besondere geschichtliche, architektonische, künstlerische Bedeutung und die Bedeutung für das Stadtbild gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin für das ICC nachgewiesen. Die Eintragung in die Denkmalliste von Berlin ist vorgesehen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 026 2 Frage 9: Welche Möglichkeiten der Nutzung der übrigen Flächen gibt es aus Sicht des Senats? Antwort zu 9: Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.Juni 2015 die Absicht beschlossen, das ICC für eine Mischnutzung zu sanieren, wobei ein wesentlicher Teil als modernes Kongresszentrum mit flexiblen Kongressflächen ertüchtigt werden soll und die übrigen Flächen nach einer Schadstoffsanierung durch das Land Berlin mit dem Ziel vermarktet werden sollen, eine Teilnutzung als Hotel anzustreben. Frage 10: Hat der Senat bereits Nutzungsszenarien und die Teilnutzung als Kongresszentrums mit der Messe Berlin GmbH erörtert, entwickelt und kostenmäßig bewertet ? Antwort zu 10: Die Messe Berlin GmbH ist als bisheriger und zukünftiger Betreiber des Kongressgeschäftes im ICC in alle planerischen Überlegungen zur dauerhaften Teilnutzung des ICC für Kongresse maßgeblich einbezogen und berät die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fortwährend bei allen Fragenstellungen, die Auswirkungen auf das Kongressgeschäft der Messe Berlin GmbH haben könnten. Hierbei hat die Messe darauf hingewiesen, dass neben der Kongressnutzung im ICC nur solche Nutzungen angestrebt werden sollen, die die Kongressnutzung, insbesondere die Nutzung für Ärztekongresse nicht einschränken. Diese Hinweise werden im Rahmen der Vermarktung der nicht für die Kongressnutzung benötigten Flächen berücksichtigt. Der Senat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 beschlossen, Nutzungen der nicht für den Kongresse benötigten Flächen im ICC zu ermitteln, sobald das Ergebnis der denkmalschutzschutzrechtlichen Prüfung abgeschlossen ist und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt baufachlich bestätigt hat, dass die modulare Sanierung des ICC möglich ist und ein der Kongressertüchtigung nachfolgender Ausbau der übrigen Flächen für eine noch zu ermittelnde Nutzung den Kongressbetrieb nicht behindert. Abhängig von der denkmalschutzrechtlichen und baufachlichen Prüfung wird der Senat Maßgaben für die Vermarktung der Nichtkongressflächen im ICC festlegen, mit denen es möglich erscheint, einen Investor und Betreiber für die weitere Nutzung zu finden. Frage 11: Wann ist mit der Aufstellung der Vorplanungsunterlagen zu rechnen? Antwort zu 11: Das Bedarfsprogramm für die Sanierung des ICC vom 07.02.2012 ist in Bezug auf notwendige Raumverbesserungen für einen modernen Kongressbetrieb fortzuschreiben und zu aktualisieren, sobald das Ergebnis der denkmalschutzrechtlichen Prüfung abgeschlossen ist und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestätigt hat, dass die modulare Sanierung des ICC möglich ist. Nach Prüfung und Bestätigung des Bedarfsprogramms kann mit der Aufstellung von Vorplanungsunterlagen begonnen werden. Berlin, den 09. März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2016)