Drucksache 17 / 18 027 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2016) und Antwort Modulare Schulergänzungsbauten: Alles MEB oder was? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele modulare Schulergänzungsbauten (MEB) sind inzwischen fertiggestellt bzw. befinden sich im Bau (sortiert nach Standort, geplanten Kosten, IST-Kosten, Finanzierung und Klassen-Züge)? 2. Wie viele modulare Schulergänzungsbauten plant der Senat weiterhin zu errichten (sortiert nach Standort, geplanten Kosten und Klassen-Züge, Planungszeitraum, Finanzierung bis Erstbezug)? 3. Wie entwickeln sich die tatsächlichen Endkosten im Verhältnis zu den Planungskosten (sortiert nach Standort )? Zu 1., 2. und 3.: Der Anlage 1 sind die Standorte, die Finanzierung und wie viele modulare Ergänzungsbauten (MEB) fertiggestellt sind, sich im Bau befinden und noch geplant sind, zu entnehmen. Für die fertiggestellten und abgerechneten Baumaßnahmen sind neben den kalkulierten Durchschnittskosten jeweils die Ist-Kosten angegeben ; für die im Bau befindlichen MEB sind die Kosten der geprüften Bauplanungsunterlagen (BPU) und für die geplanten kalkulierte Durchschnittskosten angegeben. Planungskosten, Honorare, Kosten der Ver- und Entsorgungsleitungen , Erschließung etc. sind Bestandteil der BPU. Die Kosten der 2015 und 2016 übergebenen MEB können nicht abschließend dargestellt werden, da Gewährleistungszeit , Arbeiten an den Außenanlagen und die Leistungsphase 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) noch nicht abgeschlossen sind; es sind noch nicht alle Leistungen schlussgerechnet und die Kosten daher vorläufig. Bezüglich der Klassen - Züge sind in der beigefügten Tabelle die nach Raum/Zug-Verhältnis der Schularten pauschal ermittelten Zügigkeiten der MEB dargestellt. Genauere Angaben könnten erst nach der konkreten Analyse des Standorts durch den Schulträger jeweils auf Basis einer detaillierten Raumdatei erfolgen. Bezüglich Klassen - Zügen wurde in Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17 / 16 099 vom 06.Mai 2015 mitgeteilt: „Die Zügigkeit ist abhängig von den in den Bestandsgebäuden vorhandenen Kapazitäten und Fachräumen, der Größe des Ergänzungsbaus sowie der Schulart; sie erhöht sich je nach Standort um 1 – 1,5 bzw. 2 Züge.“ Wie viele Schulplätze nach Fertigstellung der Ergänzungsgebäude und der ggf. darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen tatsächlich genutzt werden bzw. wie viele Klassen organisiert werden, obliegt der Schule unter Berücksichtigung der Bedarfslage. Je nach Organisationsform , Raumstrukturen etc. kann jedoch auch eine geringere aber auch eine höhere Zügigkeit organisiert werden. 4. Wer trägt welche Kostenbestandteile (Planungskosten , Bauvorbereitung, ggf. Abrisskosten für Vorgängerbauten , Anschlüsse etc.; bitte aufschlüsseln nach Land/welche Senatsverwaltung/ Bezirke)? Wer führt die Schritte jeweils durch? Zu 4.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt grundsätzlich den Bezirken die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Bei den aktuell höchst dynamischen Veränderungen, die sehr schnelles Handeln zur Schaffung qualifizierten Schulraums erforderlich machen, werden die Bezirke bei Bedarf im Wege der Amtshilfe durch zeitnahe Errichtung von Ergänzungsgebäuden durch die Hauptverwaltung unterstützt. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Errichtung des Gebäudes einschließlich sämtlicher zur Sicherstellung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen. In der Regel umfasst die Amtshilfe nicht die Qualifizierung der bezirklichen Schulstandorte in ihrer Gesamtheit. Infolge dessen können dringend erforderliche Ergänzungsgebäude ausschließlich auf planungs- und baurechtlich zulässigen Flächen, frei von Lasten, errichtet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 027 2 Wie zu 1. bis 3. dargestellt, beinhalten die Kosten der MEB Planungs- und Herstellungskosten. Diese umfassen auch die Kosten der technischen Ver- und Entsorgung sowie die Anbindung der Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen an den Gebäudebestand. Grundsätzlich kann, sofern die Errichtung auf Flächen beantragt wird, auf denen ggf. noch Gebäude vorhanden sind, kein MEB bewilligt werden, und es muss eine Ersatzfläche benannt bzw. seitens des Bezirks die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Im Einzelfall muss ggf. von dieser Vorgabe abgewichen werden. 5. Werden die modularen Schulergänzungsbauten pro Standort ausgeschrieben oder gesammelt für mehrere Standorte ausgeschrieben? (Bitte nach Standort aufschlüsseln ) 6. Nehmen die Ausschreibungen bestimmte Einschränkungen /Anforderungen bei der Art der verwendeten Baustoffe vor? a) im Hinblick auf Stahl/Holz oder ähnliche Grundkonstruktionsmaterialien , b) im Hinblick auf gesundheitlich bedenkliche Baustoffe , insbesondere sog. Pak (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, u.a. in Bodenbelägen und Dach- Dichtungsbahnen) oder KMF (künstliche Mineralfasern) 7. Welche Generalunternehmer sind für welchen Standort zuständig (sortiert nach Vergabepaket)? Zu 5., 6. und 7.: Regelungen und Bestimmungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben zu beachten sind, enthält die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau); sie gilt für alle Baudienststellen Berlins. U.a. im Bericht SenBildJugWiss – I D – vom 15.09.2015 für die 58. Sitzung des Ausschusses für Bildung , Jugend und Familie am 03. September 2015, Berichtsaustrag Nr.: BJF 92 über Modulare Ergänzungsbauten (MEB) (Synopse lfd. Nr. 274 a-c) wurde mitgeteilt, dass sämtliche Aufträge nach den geltenden Vergaberichtlinien europaweit ausgeschrieben und alle Anbieter, deren Angebote die Anforderungen erfüllen, in den Auswahlprozess einbezogen werden. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass sämtliche Vorgaben und Standards – auch im Hinblick auf Baustoffe, Baubiologie, Akustik, Raumluft, Barrierefreiheit, Berliner Energiestandard etc. – wie bei allen Schulbauten des Landes eingehalten werden müssen. In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17 / 15 602 vom 04. März 2015 wurde mitgeteilt, dass die modularen Ergänzungsbauten in Vergabepaketen gesammelt ausgeschrieben werden; die einzelnen Vergabepakete waren in einer beigefügten Tabelle aufgeführt. Die dort dargestellten Vergabepakete A bis C sind beauftragt bzw. fertiggestellt. In allen Fällen hatte die Firma Goldbeck aus Treuen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Auftrag erhalten. Für die in 2016/2017 zu errichtenden Bauten sind bisher zwei Vergabepakete vorgesehen; über die Auftragnehmer können aufgrund des Verfahrensstandes noch keine Angaben gemacht werden. 8.: An welchen Standorten ist eine Kombination von modularen Schulergänzungsbauten mit herkömmlichen Schulneubauten geplant? Zu 8.: Auf folgenden Standorten ist es infolge des dringenden Bedarfs erforderlich, einen MEB als 1. Bauabschnitt (BA) - zunächst als Filiale einer bestehenden Schule - zu errichten. In einem 2. BA müssen durch den jeweils zuständigen Schulträger die darüber hinaus erforderlichen Räume und Flächen zur Schaffung einer voll funktionsfähigen eigenständigen Grundschule errichtet werden: Mitte: Standort Chausseestr./Boyenstr. Friedrichshain-Kreuzberg: Standorte Corinthstr. und Pufendorfstr. 9.: Hält der Senat an dem 12 bzw. 24 Raummodulen fest, welche weiteren Kombinationen sind in Planung? Wenn ja, wie begründet sich dies und mit welchen Kosten kalkuliert der Senat? Zu 9.: Derzeit wird geprüft, ob unter Berücksichtigung der Bedarfslage, der Standortgegebenheiten und bei Eilbedürftigkeit auch der Bau von Ergänzungsgebäuden mit 16 allgemeinen Unterrichtsräumen zielführend ist. Wie der beigefügten Tabelle zu entnehmen ist, liegen bereits entsprechende Anträge vor. Die pauschalen Kosten werden zzt. ermittelt. 10. Erfüllen die bisher in Betrieb genommenen MEBs die vorgegebenen Energiewerte? Zu 10.: Die mit der Energieeinsparverordnung gesetzlich vorgegebenen Energiewerte werden gemäß dem Berliner Energiestandard deutlich unterschritten. Um verlässliche Erkenntnisse über die im Betrieb erzielten Verbrauchswerte zu erhalten, ist ein größerer Beobachtungszeitraum erforderlich. Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Ergänzungsgebäude die geplanten Verbrauchswerte nicht einhalten. 11. Inwiefern hat der Senat Erkenntnisse darüber gesammelt , ob in den MEBs die gesundheitlich empfohlenen CO2- Richtwerte von 1000 ppm regelhaft eingehalten werden (können)? Zu 11.: Nach der Arbeitsstätten-Verordnung hat ein Dienstherr/Arbeitsgeber im Rahmen seiner Arbeitsschutzverpflichtung dafür zu sorgen, dass in den „Arbeitsstätten “ (dazu gehören auch Schulen) für das Personal keine gesundheitsbeeinträchtigenden Bedingungen herrschen . Auch wenn die Arbeitsstättenverordnung nicht für Schülerinnen und Schüler gilt, ist von gleichen Richtwerten wie für Lehrkräfte auszugehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 027 3 Eine Statistik, ob in den Berliner Arbeitsstätten CO2- Richtwerte regelhaft eingehalten werden, liegt dem Senat nicht vor. Dies betrifft auch die MEB. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin hat mitgeteilt, dass entsprechend der „ASR A3.6 Lüftung“ bei CO2- Konzentrationen von 1000 – 2000 ppm Lüftungsmaßnahmen zu ergreifen sind und in der Regel Maßnahmen der freien Lüftung (Fenster) geeignet sind, um den angestrebten Wert von 1000 ppm zu erreichen. Ob in den Gebäuden der Standorte in bezirklicher Trägerschaft, die erweitert werden, die Richtwerte eingehalten werden, ist nicht bekannt. Um jedoch in den MEB den Vorgaben des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin zu entsprechen, wurden Warnlampen installiert, die bei mehr als 1000 ppm CO2-Konzentration rot aufleuchten. Darüber hinaus gilt das Rundschreiben I Nr. 82 / 2005 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Lüftung von Klassenräumen; danach haben die Schulen u.a. Lüftungspläne zu erstellen. 12. Wie viele Mittel investiert der Senat und Bezirke im Verhältnis zu den MEBs in konventionelle Schulneubauten ? Zu 12.: In der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind rd. 138 Schulbaumaßnahmen (allgemein bildende Schulen ) mit einem Volumen von insgesamt rd. 453 Mio. € etatisiert. Im Rahmen der aus diesen Mitteln zu realisierenden Maßnahmen werden - anders als bei den MEB - nicht nur Kapazitäten geschaffen, sondern Schulstandorte ohne relevante Auswirkung auf die Kapazität qualifiziert (Grundsanierungen, Bau von Fachräumen, Sporthallen etc.). Durch die Realisierung dieser Projekte ergeben sich unter Berücksichtigung der Erläuterungen zu Pkt. 1. – 3. folgende Kapazitätsveränderungen (einschl. rd. 7 Züge in MEB). Grundschulen: rd. 36 Züge Integrierte Sekundarschulen: rd. 28 Züge Gymnasien: rd. 7 Züge Aus dem Sondervermögen für die Wachsende Stadt - SIWA - investiert der Senat weitere rd. 84 Mio. € für Schulbaumaßnahmen (Reaktivierung, Sanierung etc. – ohne MEB). 13. Wie viele Schulneubauprojekte erfolgen im Land Berlin, an denen keine MEBs geplant werden? Zu 13.: In der Investitionsplanung 2015 – 2019 sind rd. 138 Schulbauprojekte (allgemein bildende Schulen) etatisiert, davon werden bei 7 Projekten (nach Prüfung ggf. 8) modulare Ergänzungsbauten z.T. als ein separater Bauabschnitt realisiert. Berlin, den 10. März 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2016) SenBildJugWiss Referat I D Schriftliche Anfrage 17/18027 Modulare Schulergänzungsbauten 2013-2017 Anlage Pauschal I-Planung Stadtumbau SIWA I SIWA II 2016 - 2017 BPU Ist G ISS OG Mitte 01Gn01 Neue Grundschule, 1. BA Chausseestr. / Boyenstr. 2017 16 4,5 4.500.000 2,0 01G02 Papageno Grundschule Bergstr. 58 2017 12 3,3 3.300.000 1,1 01K04 Heinrich-von-Stephan-GemS Neues Ufer 6 2017 12 3,3 3.300.000 2,0 Friedrichshain-Kreuzberg 02Gn02 1. Bauabschnitt Grundschule Corinthstraße 2016 24 4,5 5.116.000 2,0 02G09 Zille-Grundschule Boxhagener Str. 46 2016 12 3,3 3.254.000 1,0 02Gn01 1. Bauabschnitt Grundschule Pufendorfstr. 12 2017 16 4,2 4.400.000 2,0 03G39 Grundschule Wolkenstein Neumannstr. 65 2013 8 0,8 1.250.000 1.288.049,02 1,0 03G22 Grundschule am Wasserturm Tino-Schwierzina-Str. 66 2014 12 2,9 2.760.000 2.644.265,47 1,0 03G34 Mendel-Grundschule Stiftsweg 3 2014 12 2,9 2.623.000 2.560.389,54 1,0 03G43 Grundschule Wilhelmsruh Lessingstr. 44 2014 12 2,9 2.655.000 2.576.448,54 1,0 03G13 Rudolf-Dörrier-Grundschule Kastanienallee 59 2015 12 3,2 3.133.000 2.788.524,00 1,2 03G37 Klecks-Grundschule Brixener Str. 40 2015 12 3,2 2.995.000 2.766.962,00 1,2 03Y10 Rosa-Luxemburg-Gymnasium Kissingenstr. 12 2015 24 4,9 4.193.517,00 4.539.000 03K10 Hufeland-ISS Walter-Friedrich-Str. 16 2015 24 4,5 4.062.325,00 4.687.000 2,0 03K07 Tesla-Gemeinschaftsschule Rudi-Arndt-Str. 18 2016 24 4,7 4.926.000 3,0 03K08 Hagenbeck-ISS Gustav-Adolf-Str. 60 2016 12 3,2 3.181.000 1,5 03K02 Kurt-Tucholsky-ISS Neumannstr. 9-11 2016 24 4,9 4.900.000 2,0 03B03 OSZ Bau/Holz Gustav-Adolf-Str. 66 2017 24 5,3 5.250.000 03G47 Schule an der Strauchwiese Mendelstr. 54 2017 12 3,3 3.300.000 1,2 03K03 Konrad-Duden-ISS Rolandstr. 35 2017 24 4,9 4.900.000 2,5 03G12 Paul-Lincke-Grundschule Pieskower Weg 39 2017 12 3,3 3.300.000 1,0 03G27 Elisabeth-Shaw-Grundschule Grunowstr. 17 2017 12 3,3 3.300.000 1,2 05G06 Siegerland-Grundschule Hermann-Schmidt-Weg 4 2015 12 3,3 2.793.653 3.097.000 1,0 05G13 Bernd-Ryke-Grundschule Daumstr. 12 2016 12 3,3 3.300.000 1,0 05K06 Wolfgang Borchert-ISS Blumenstr. 13 2016 12 3,2 3.182.000 05Y01 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Galenstr. 40-44 2016 24 4,7 4.938.500 06G33 33. Grundschule Drakestr. 80 2016 12 3,2 3.214.000 1,2 09G19 Paul-Simmel-Grundschule Felixstr. 26-58 2017 21 4,9 4.900.000 2,0 Kapitel 1250 Titel 70 104 Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg BSN Schulname Straße Jahr AU** Finanzierung (€) 2013 - 2015 Züge Pankow 1 SenBildJugWiss Referat I D Schriftliche Anfrage 17/18027 Modulare Schulergänzungsbauten 2013-2017 Anlage Pauschal I-Planung Stadtumbau SIWA I SIWA II 2016 - 2017 BPU Ist G ISS OG Kapitel 1250 Titel 70 104 BSN Schulname Straße Jahr AU** Finanzierung (€) 2013 - 2015 Züge 09G10 Schule am Berg Köpenicker Str. 31 2015 12 3,2 3.088.000 2.788.524,00 1,0 09K09 Grünauer Gemeinschaftsschule Walchenseestr. 40 2016 24 4,7 5.018.000 1,5 1,0 09G07 Schule an der Feuerwache Schnellerstr. 31 2017 16 4,2 4.200.000 1,5 09G14 Schule am Buntzelberg Schulzendorfstraße 112 2017 12 3,3 3.300.000 1,0 09G16 Wendenschloßschule Köpenzeile 123 2017 12 3,5 3.500.000 1,0 10G09 Grundschule am Bürgerpark Jan-Petersen-Str. 18B 2015 24 4,3 4.042.537,00 4.534.000 2,2 10G18 Pusteblume-Grundschule Kastanienallee 118 2015 24 4,3 4.112.094,00 4.691.000 2,1 10G31 Franz-Carl-Achard-Grundschule Adolfstraße 2018 12 3,2 3.200.000 1,2 10G06 Bruno-Bettelheim-Grundschule Schleusinger Str. 17 2016 12 3,2 3.152.000 1,1 10G29 Grundschule an der Wuhle Teterower Ring 79 2017 12 3,3 3.300.000 1,0 11G13 Karlshorster Grundschule Lisztstr. 2014 24 4,3 4.042.000 3.916.101,94 1,9 11G14 Richard-Wagner-Grundschule Ehrenfelsstr. 36 2014 12 2,9 2.595.000 2.502.306,99 1,2 11G17 Brodowin-Grundschule Liebenwalder Str. 22 2014 24 4,3 4.014.000 3.910.130,03 2,0 11G09 Bürgermeister-Ziethen-G Massower Str. 39 2015 12 3,2 3.068.000 2.852.345,00 1,1 11K12 P.u.Ch.-Kniese-Gemeinschaftssch. Erich-Kurz-Str. 6-10 2016 12 3,3 3.343.000 1,2 11G18 G am Wilhelmsberg/Gutenberg-ISS Sandinostr. 8 2016 24 5,0 5.012.000 1,5 1,0 11G02 Grundschule am Roederplatz Bernhard-Bästlein-Str. 22 2016 12 3,3 3.300.000 0,9 11Gn03 Grundschulfiliale Rüdiger-/Hagenstr. 2017 12 3,3 3.250.000 1,0 11K07 G am Wäldchen/V.van-Gogh-ISS Wustrower Str. 26 2017 24 4,9 4.900.000 1,5 1,0 12G06 Hausotter-Grundschule Hausotterplatz 4 2014 12 2,9 2.621.000 2.512.744,08 1,0 12G05 Kolumbus-Grundschule Büchsenweg 23A 2015 12 3,2 3.043.000 2.866.805,00 1,1 Summe: 181,60 41.101.000 55.177.721,61 4.400.000 33.803.500 22.125.000 17.942.000 62.000.000 54,9 12,2 0,0 Marzahn-Hellersdorf ** AU= Allgemeine Unterrichtsräume Lichtenberg Reinickendorf Treptow-Köpenick 2 S17-18027 S1718027-Anl 1