Drucksache 17 / 18 033 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2016) und Antwort Staatsopernskandal LXIV – Wurde die Untertitelungsanlage ohne Finanzierungsgrundlage geplant? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: a) Ist es zutreffend, dass die Untertitelungsanlage (UTA) im Rahmen der Einsparungen zu den Vorplanungsunterlagen den Planungen entfiel? b) Welche Einsparungen wurden durch den vorläufigen Entfall der UTA erzielt? Frage 2: Wenn dies zutrifft, warum wurde das Abgeordnetenhaus nicht davon informiert, dass die UTA ebenfalls Teil der sog. „Einsparrunden“ vor Baubeginn war? Frage 3: Ist es daher auch zutreffend, dass zu Baubeginn die UTA, genau wie ihre Vorrüstung, nicht Teil der geprüften BPU war? Bitte erläutern Sie dies. Antworten zu 1, 2 und 3: Nein, die Untertitelungsanlage (UTA) war nicht im Bedarfsprogramm, nicht in den Vorplanungsunterlagen und nicht in den Bauplanungsunterlagen enthalten. Die Vorrüstung für die Untertitelungsanlage wurde erst Bestandteil der ersten Ergänzungsunterlage . Frage 4: Handelt es sich bei der UTA (Vorrüstung oder Displays) entsprechend um eine verspätete Bedarfsnachmeldung ? Bitte erläutern Sie dies? Antwort zu 4: Die Bedarfsnachmeldung einer Untertitelungsanlage wurde auf ihre Machbarkeit in einer Studie vom 28.06.2010 untersucht. Diese sollte Aufschluss darüber geben, welche Plätze untertitelt werden können und welchen finanziellen Aufwand dies verursacht. Frage 5: Laut Antwort zu 4. auf die Anfrage 17/17757 wurde die Senatskanzlei–Kulturelle Angelegenheiten am 07.02.2013 davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verein der Freunde und Förderer der Staatsoper einen Vorstandsbeschluss getroffen habe zur Mitfinanzierung der UTA. a) Auf welcher Finanzierungsgrundlage wurden Planungsleistungen für die UTA (bzw. ihre Vorrüstung) im Juli und Dezember 2011 (vgl. Drs. 17/756) entsprechend vergeben? b) Welche Stellen haben die Entscheidung getroffen und gezeichnet, die Planungsleistungen für die UTA zu vergeben? c) War den entsprechenden Stellen bekannt, dass die UTA zum Zeitpunkt der BPU-Planungen nicht Teil des Bedarfsprogramms war? d) Wann wurden entsprechende Entscheidungsgrundlagen (EV) durch welche Stellen an welche Stellen vorgelegt und gezeichnet? e) Mit welcher Begründung wurde die UTA geplant, ohne, dass eine konkrete Zusage möglicher Spender zugrunde lag? Antwort zu 5: a) Es wurden Leistungen im Sinne einer Grundlagenermittlung an bereits vertraglich gebundene Planer vergeben, um eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hier sollte der finanzielle Rahmen zur Realisierung ermittelt werden, um anschließend die Finanzierung planen zu können. b) Vergabestelle für die Machbarkeitsstudie ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) c) s. Antwort zu 1.a) d) Der Entscheidungsvorlage Nr. 5 –Machbarkeitsstudie Untertitelung- (EV 5) wurde am 27.10.2010 von SenStadtUm, Abt. V A, und am 05.01.2010 von SenStadt Um, Abt. VI, zugestimmt; der Entscheidungsvorlage Nr. 41b2 -Vorrüstung Untertitelung- wurde am 05.03.15 von SenStadtUm, Abt. V, zugestimmt. Am 22.05.15 entscheidet die Senatskanzlei -Kulturelle Angelegenheiten-, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen nicht möglich ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 033 2 e) Die UTA wurde nicht geplant im Sinne einer Vorentwurfs -und Ausführungsplanung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Stattdessen wurde eine Machbarkeitsstudie und eine Entscheidungsvorlage erstellt. Frage 6: Wenn Sie bei Punkt 5 auf „Vergabegewinne“ verweisen sollten – bei welchem Stand lagen die sog. Vergabegewinne zum Zeitpunkt der Beauftragung der Planungsleistungen für die UTA im Juli und Dezember 2011 jeweils? a) Lag den Planungen bzw. der Beauftragung zum Zeitpunkt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, die für den Gesamtumfang der UTA (Planung, Vorrüstung, Displays) einen Gesamtkostenrahmen von 1,1 Millionen Euro vorsah ? b) Wenn dies so war, mit welcher Begründung wurde dieser Gesamtkostenrahmen „aufgeteilt“? c) Wurde die Machbarkeitsstudie dem möglichen Geldgeber – dem Freundeskreis der Freunde und Förderer der Staatsoper – zur Kenntnis gegeben? Wenn ja, wann geschah dies? Antwort zu 6: a) Ja, diese Machbarkeitsstudie lag den späteren Planungen zugrunde, nachdem diese Bestandteil der gebilligten ersten Ergänzungsunterlagen waren. b) Der Freundeskreis bot der Senatskanzlei -Kulturelle Angelegenheiten- eine 50- prozentige Beteiligung an der Finanzierung der Untertitelungsanlage an. c) Ja, diese wurde am 17.02.2011 dem Freundeskreis übergeben. Frage 7: Sie verweisen in der Anfrage 17/17756 unter 7. darauf, die Vorrüstung der UTA sei in den 1. EU in der Roten Nummer 0235 D enthalten. Die erste Vorlage zur Kenntnisnahme an den Hauptausschuss mit den Begründungen zu Kostenerhöhungen erging jedoch in der Roten Nummer 0235 B. Hier war die Vorrüstung der UTA nicht aufgeführt, obwohl diese bereits beauftragt war. a) Warum war die Vorrüstung nicht bereits in der Roten Nummer 0235 B aufgeführt, obwohl es sich doch, analog zu Bestuhlung auch um eine Bedarfsnachmeldung handelte? b) Welche Unterlagen und welcher Kostenrahmen für die UTA (Vorrüstung, Planung, Displays) wurde der zuständigen Prüfabteilung zur Prüfung der ersten Ergänzungsunterlagen eingereicht? c) Welche Finanzierungsgrundlage wurde der Prüfabteilung im Rahmen der UTA zur Kenntnis und Prüfung gegeben? Antwort zu 7: a) Die Vorrüstung war bereits in der Roten Nummer 0235A kostenmäßig enthalten, aber nicht gesondert benannt . b)- c) Es sind die Unterlagen der ersten Ergänzungsunterlage in Höhe von 500.000 € für die Vorrüstung und Planung, welche zur Prüfung eingereicht wurden. Berlin, den 10. März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)