Drucksache 17 / 18 034 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 16. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2016) und Antwort Wie gestaltet sich die weitere Vergabe der Kulturmittel aus der Citytax? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im „Konzept zur Vergabe der Kulturmittel aus Titel 68627 ab 2016" (Rote Nummer 1960) wird eine Dauerförderung von fortlaufenden Projekten und Veranstaltungen ausgeschlossen bzw. bedarf eines Ausnahmeentscheids des Kulturstaatssekretärs nach Juryvotum. Andererseits heißt es „Zu ca. zwei Dritteln werden Vorhaben gefördert, die in Serien, Reihen und ähnlichem (u.a. Festivals , die in Berlin entwickelt werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)" a) Bedeutet das, dass die Förderung von Festivals, die meistens einen wiederkehrenden Charakter haben, jeweils nur einmalig erfolgt oder diese per se einen Ausnahmetatbestand darstellen? Bitte erläutern Sie dies. b) Welche Ergebnisse sind hierzu aus fachlichen Beratungen mit welchen Stellen eingeflossen? Zu 1.: Zu a) Antragstellerinnen und Antragsteller können für Ihre Vorhaben in begründeten Fällen eine Förderung für zwei Jahre beantragen mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr – dies bezieht sich nicht nur auf die Festivals sondern auf alle eingereichten Projekte , die den Ausschreibungskriterien (Informationsblatt, siehe Anlage) entsprechen. Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Auch die Entscheidung, ob das Projekt ein weiteres Jahr gefördert werden soll obliegt der Jury. Dauerförderungen sind nicht vorgesehen. Zu b) Das Konzept zur Vergabe der Kulturmittel aus Titel 68627 entstand u.a. nach Verhandlungen mit den Sprecherinnen und Sprechern der Koalition der Freien Szene und der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Skzl-Kult). 2. Es wird darauf hingewiesen, dass eine besondere Förderwürdigkeit bestehe, wenn die Institution einen finanziellen Eigenanteil einbringe a) In welcher Höhe soll sich dieser Anteil bewegen bzw. welcher Anteil wäre hier angemessen? b) Welche Kriterien werden einer Entscheidung darüber zugrunde gelegt? c) Durch welche Stellen werden die Kriterien und die dazugehörigen Prozesse erarbeitet? Zu 2.: Zu a) bis c) In welcher Höhe sich dieser Eigenanteil bewegen soll ist nicht festgelegt und wird im Kontext der Antragslage sowie der im Informationsblatt genannten Kriterien zur Vergabe der Fördermittel von der Jury beurteilt werden. Auch diese Kriterien wurden u.a. in Verhandlungen mit den Sprecherinnen und Sprechern der Koalition der Freien Szene und der Skzl-Kult erarbeitet. 3. Unter dem Konzeptpunkt „Politische Förderentscheidungen " wird beschrieben, es bestehe eine politische Reserve i.H.v. ca. 10 Prozent der verfügbaren Fördermittel . a) Wie definiert der Senat die „politische Reserve“ und was soll inhaltliche dadurch gefördert werden? b) Wie wird über die nach Verwaltungsabzug verbleibenden 315.000 Euro durch welche Stellen entschieden? Zu 3.: Zu a) Die sogenannte „politische Reserve“ ist für komplexe oder dringende Förderfälle, kulturpolitisch relevante Sonderprojekte, Jubiläen und ähnliche Vorhaben reserviert. Zu b) Die Entscheidung zur Vergabe der Fördermittel obliegt dem Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten bzw. dem Kultursenator. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 034 2 4. a) Ist bereits ein Konzept erarbeitet worden für die 350.000 Euro, die speziell in die Verwaltung fließen sollen ? b) Was ist der Inhalt dieses Konzeptes? c) Wenn nicht, wann wird dies vorliegen? Zu 4.: Zu a) bis c) 10 Prozent der verfügbaren Mittel werden zur Deckung der in Skzl-Kult verursachten Kosten für die Administration des Förderprogramms von der Fördersumme abgezogen. Da die Personalkapazitäten der Skzl-Kult bereits für das bisherige Fördertableau vollständig gebunden sind, werden Beschäftigungspositionen für die Förderadministration des neuen Programms aus den Administrationskosten finanziert. 5.: a) Ist geplant, von den nach Verwaltungsabzug verbleibenden Mitteln auch Juryhonorare zu finanzieren? b) In welcher Höhe bewegen sich diese und welchen Anteil werden Sie an den verbleibenden Mitteln einnehmen ? Zu 5.: Das Konzept zur Vergabe der Kulturmittel aus Titel 68627 sieht im ersten Jahr des Förderprogramms „Spartenübergreifende Förderung künstlerischer und kultureller Projekte“ die Berufung einer 14-Köpfigen Jury sowie zwei Vergabeterminen vor. Zu a) Die Gremienbewirtschaftung, im Sinne von Juryhonoraren und –verpflegung, wird aus den nach Verwaltungsabzug und politischer Reserve verbleibenden Projektmitteln finanziert. Zu b) Die Juryhonorare für 2016 liegen bei ca. 42.000,00 €. Berlin, den 10. März 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2016) Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten Referat V D - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen INFORMATIONSBLATT Spartenübergreifende Förderung künstlerischer und kultureller Projekte in 2016 (City Tax) Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten aller Sparten sowie inter- und transdisziplinärer Vorhaben, die in Berlin realisiert werden (aus sogenannten City Tax-Mitteln). Personenkreis / Zielgruppe Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der sogenannten Freien Szene (2/3) aber auch Institutionen (1/3) gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Ziel / Zweck der Förderung Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Mit 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel: Reihen, Serien oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen) Besondere Programmschwerpunkte Koproduktionen Mit 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel: Insbesondere Kooperationsprojekte, in denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der freien Szene zusammenarbeiten Projekte von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen Projekte der Kultur- und Zeitgeschichte, für die es bislang im Land Berlin keine geeignete Fördermöglichkeit gibt (insbesondere Projekte freier Berliner Träger bzw. Kulturschaffender und landesgeförderter Einrichtungen) Voraussetzungen und Bedingungen Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden. Ausgeschlossen sind: gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben Littaui Schreibmaschinentext Littaui Schreibmaschinentext Littaui Schreibmaschinentext Littaui Schreibmaschinentext Anlage zur S17/18034 Littaui Schreibmaschinentext 2 Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites und die Produktion von Filmen solche Projekte und Programme, für die der Berliner Senat bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung aus Landesmitteln zugesagt ist (nicht HKF oder EU-Förderungen) die rein institutionelle und über Jahre währende Förderung Jahresprogramme. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 1. Mai 2016. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Umfang der Förderung Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt. Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen. Strukturell geförderte Antragsteller können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für Projekte der Kultur- und Zeitgeschichte soll die zu beantragende Summe mindestens 5.000 € und höchstens 80.000 € betragen; die Höchstsumme kann nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Vergabe der Förderungsmittel Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Förderentscheidungen orientieren sich an folgenden Kriterien: Künstlerische Qualität bzw. die fachliche Beurteilung des Konzepts/Projektvorschlags Stellenwert innerhalb des Berliner Kulturangebots Nachhaltige Wirkung über das Projekt hinaus (u.a. strukturelle Stärkung so genannter „Ankerpositionen“ der freien Szene, Kooperationen) Bei Kooperationen zwischen Institutionen und freier Szene besteht eine besondere Förderungswürdigkeit, wenn die Institution einen finanziellen Eigenanteil einbringt. Die Jury besteht aus bis zu 14 Personen, von denen bis zu 7 an den Sitzungen teilnehmen. Der Jury gehören an: Henrik Adler, Andreas Borcholte, Kristoffer Gansing, Karin Kirchhoff, Nicola Lepp, Aurélie Maurin, Tobi Müller, Carolin Naujocks, Kolja Reichert, Ann Carolin Renninger, Nikola Richter, Oliver Potratz, Frank Weigand und Patrick Wildermann. 3 Wir bitten, von persönlichen Kontaktaufnahmen mit den Jurymitgliedern im Vorfeld des Verfahrens abzusehen. Die Projekte der Zeitgeschichte bewertet der historische Beirat des Regierenden Bürgermeisters von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten. Mit einer Förderentscheidung ist Ende April 2016 zu rechnen. Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen und Bewerber per E- Mail informiert. Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Projektbeteiligten sowie die Fördersummen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Im Falle einer Förderung sind bei Gruppenprojekten Vertretungsvollmachten aller Gruppenmitglieder einzureichen. Antragsfristen Geplant sind bis zu zwei Förderfristen pro Jahr. Im ersten Jahr der Maßnahme 2016 ist der Bewerbungsschluss für Projekte im Realisierungszeitraum ab dem 1.5.2016 am 4. Februar 2016 Projekte im Realisierungszeitraum ab dem 1.1.2017 am 4. Juli 2016 vorgesehen. Antragstellung Anträge – sowie alle Anlagen – sind elektronisch einzureichen. Falls Sie eine Internetseite haben, so geben Sie im Online-Antrag unbedingt den Link an. Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie ab dem 4.1.2016 im Internet unter: https://formular.berlin.de/jfs/findform?shortname=META&formtecid=4 &areashortname=EGOKUEF Bitte beschreiben Sie das beantragte Projekt im Online-Antragsformular, unter dem Punkt „Projekt-Kurzbeschreibung“ präzise und aussagekräftig (max. 1.900 Zeichen inklusive Leerzeichen und Absätze) unter Berücksichtigung folgender Punkte: 1. Ist dies ein Projekt der Kultur- und Zeitgeschichte? (Ja/Nein) 2. Welche konkreten Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Projekt? 3. Wie setzen Sie diese Ziele künstlerisch um? 4. Welche Zielgruppen will Ihr Projekt ansprechen? Bei der Onlinebewerbung müssen folgende Anlagen hochgeladen werden: 1. Ausführliche Projektbeschreibung (max. 18 MB, doc-, docx-, pdf-Datei) Bitte berücksichtigen Sie in der Projektbeschreibung kurze Portfolios der beteiligten Künstlerinnen und Künstler bzw. der inhaltlichen Leitung. Bitte führen Sie auf, ob die Veranstaltungen barrierefrei zu erreichen sind und für welche Arten von Behinderungen diese geeignet sind.* Dateiname für die Onlinebewerbung: PB_Name Antragsteller_2016 2. Finanzierungsplan (max. 1 MB, xls-, pdf-Datei) Hierfür können Sie den hinterlegten Musterfinanzierungsplan nutzen. Dateiname für die Onlinebewerbung: FP_Name Antragsteller_2016 3. Bestätigung mindestens eines Präsentationsorts / Spielstättenbestätigung (max. 2 MB, doc-, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: PO_Name Antragsteller_2016 4. CV der künstlerischen Leitung (max. 1 MB, doc-, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: CV_Name Antragsteller_2016 4 5. CVs der beteiligten Künstlerinnen und Künstler (max. 2 MB, doc-, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: CV K_Name Antragsteller _2016 6. Kopie des Personalausweises bzw. der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, nicht für Berliner Einrichtungen (max. 2 MB, doc-, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: MB_Name Antragsteller_2016 Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Von der Einreichung von weiterem Informations- und Anschauungsmaterial (Broschüren, Kataloge, CDs, DVDs, Bücher, etc.) bitten wir abzusehen. Diese können für die Jury als PDF auf Ihrer Internetseite – ggf. mit Passwort versehen – bereitgestellt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderungszwecken. Abgabe-/ Bewerbungsfristen Die Bewerbungsfrist endet am 4. Februar 2016 um 18.00 Uhr Nach 18.00 Uhr kann mit der Bearbeitung des Online-Antrages nicht mehr begonnen werden! Ausschluss Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter/innen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen. Bei Projekten der Zeitgeschichte, die vom historischen Beirat bewertet werden, haben sich die Beiratsmitglieder in Fällen von Befangenheit des Votums zu enthalten. Sonstige Hinweise Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt. *Nach der UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin sind die Kulturangebote für Behinderte barrierefrei zugänglich zu machen. Geben Sie nach sinngemäßer Prüfung der Checklisten für barrierefreie Ausstellungen unter www.lmb.museum/barrierefreiheit an, für welche Gruppen Ihre Veranstaltung mit welchen Angeboten barrierefrei zugänglich ist. Dies ist auch bei den Werbemaßnahmen zu berücksichtigen. Kontakte / weitere Informationen: Nora Gatewood Veit Rieber Nora.Gatewood@kultur.berlin.de 030-902 28 676 Veit.Rieber@kultur.berlin.de 030-902 28 399 Franziska Hofmann Júlia Gutiérrez Peris Franziska.Hofmann@kultur.berlin.de 030-902 28 383 Julia.GutierrezPeris@kultur.berlin.de 030-902 28 383 S17-18034 Anlage zur S1718034 Infoblatt