Drucksache 17 / 18 036 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 18. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2016) und Antwort Umweltschutz beim Bauprojekt der WBM auf der Fischerinsel/Ecke Mühlendamm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat das Bezirksamt Mitte um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wann, warum und durch wen erfolgte die Entwidmung der Grünfläche bzw. von Teilen der Grünfläche auf der Fischerinsel/Ecke Mühlendamm und wann und wo wurde diese bekannt gegeben? a) Wie viel Einwendungen gab es daraufhin? b) Wie wurde auf die Einwendungen reagiert? Welche Einwendungen wurden berücksichtigt? Welche Einwendungen wurden warum nicht berücksichtigt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Die Entwidmung der Grünfläche bzw. von Teilen der Grünfläche auf der Fischerinsel / Ecke Mühlendamm erfolgte durch das Bezirksamt Mitte, hier dem Straßenund Grünflächenamt, als dem zuständigem Fachamt nach Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 bzw. dem Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) (zu § 4 Abs. 1 Satz 1) Aufgaben der Hauptverwaltung außerhalb der Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten , Steuerung, Aufsicht). Die Einziehung eines Teils der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlage auf der Fischerinsel erfolgte nach Eintritt der Rechtskraft des Verwaltungsaktes per 20. Juli 2015. Der Vorgang wurde im Amtsblatt von Berlin Nr. 23 vom 05.06.2015 auf Seite 1226 veröffentlicht. Vierzehn Tage nach Veröffentlichung galt die Einziehung als bekannt gegeben. Gegen diesen Bescheid konnte innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Anlass der Einziehung war der Einbringungsvertrag zwischen dem Senat von Berlin und der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). Dabei erhielt die WBM ein landeseigenes Wohnungsbaugrundstück von 1.167m², weitere ca. 62m² werden nach Baufertigstellung als öffentlicher Gehweg hergestellt. zu a): Die amtliche Frist des Einziehungsverfahrens der Grünanlage ist ohne Widerspruch verstrichen. Weder innerhalb der Widerspruchsfrist noch danach sind Einwände geltend gemacht worden. zu b): Entfällt.“ Frage 2: Welche Ausgleichsfläche/n wird es für die entwidmete Grünfläche geben (mit der Bitte um Angabe der qm-Zahl der entwidmeten und der neu gewidmeten Fläche, sowie des Ortes der neu gewidmeten Grünflächen ) Antwort zu 2: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Für die entwidmeten Grünflächen wird es keine Ausgleichflächen geben. Hierzu wird auf die Drucksache - 1062/III vom 18.06.2009 - Fachplan Grün- und Freiflächen – verwiesen. http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-undverwal - tung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp? VOLFDNR=3455.“ Frage 3: Wie viel Bäume befinden sich derzeit auf dem Grundstück und wie viel davon gelten im Rahmen des § 2 Baumschutzverordnung (Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden ) als geschützt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Die Beantwortung geht davon aus, dass sich die Frage nicht nur auf die Fläche, die ehemals als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet war, sondern auf das Baugrundstück und dessen in diesem Zusammenhang relevante Umgebung bezieht. Weiterhin geht sie davon aus, dass die Frage auf den Zustand vor den erfolgten Baumfällungen, die bereits am 17.02.2016 begannen, zielt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 036 2 Auf dem Baugrundstück, einschließlich der Fläche, die ehemals als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet war, und der relevanten Umgebung (Fläche südlich des Erschließungsweges), die teilweise nach wie vor gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage ist, befanden sich vor den Fällungen 84 Bäume. Davon standen 6 Bäume in der Fläche, die nach wie vor gewidmeten öffentliche Grün- und Erholungsanlage ist, sie unterlagen folglich dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Gemäß § 2 Abs. 4 Baumschutzverordnung erfasst diese solche Bäume nicht. Von den restlichen 78 vom Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung erfassten Bäumen waren 19 aufgrund ihres Stammumfangs (weniger als 80 cm Stammumfang , gemessen in einer Höhe von 1,30 m über Erdboden , bei mehrstämmigen Bäumen jeder Stamm weniger als 50 cm Stammumfang, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden) und 9 aufgrund ihrer Art (Nadelbaum, jedoch keine Waldkiefer), davon hatten 8 auch noch keinen Stammumfang von 80 cm erreicht, nicht nach Baumschutzverordnung § 2 Abs. 1 geschützt. Auf dem Grundstück gab es vor Beginn der Fällarbeiten 50 nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung geschützte Bäume, verblieben sind davon 3 (s. Antwort zu 4).“ Frage 4: Wie viel der unter § 2 Baumschutzverordnung fallenden Bäume sollen im Rahmen des geplanten Bauvorhabens der Wohnungsbaugesellschaft Mitte auf Grund erforderlicher denkmalpflegerischer Grabungsarbeiten gefällt werden? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Archäologische Untersuchungen mit selbstständigen Abschachtungen “ schließt die Genehmigung zur Fällung von 47 nach § 2 Baumschutzverordnung geschützten Bäumen ein.“ Frage 5: Wie viel der unter § 2 Baumschutzverordnung fallenden Bäume sollen im Rahmen des gesamten geplanten Bauvorhabens der Wohnungsbaugesellschaft Mitte gefällt werden? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Es liegt noch kein Bauantrag für das geplante Neubauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Mitte oder ein damit in Verbindung stehender separater Antrag nach Baumschutzverordnung vor, so dass diese Frage gegenwärtig nicht beantwortet werden kann.“ Frage 6: Welche neuen Bäume sollen für die gefällten Bäume gepflanzt werden? (Bitte um Angabe der Anzahl der neu gepflanzten Bäume sowie des Standortes) Antwort zu 6: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Für die gefällten Bäume sollen keine neuen Bäume gepflanzt werden. Nach § 6 der Baumschutzverordnung kann der ökologische Ausgleich durch Ersatzpflanzungen oder das Entrichten einer Ausgleichsabgabe herbeigeführt werden. In diesem Fall ist die Genehmigung zum Beseitigen der geschützten Bäume mit der Verpflichtung verbunden, eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.“ Frage 7: Wie sieht der grundstückbezogene Biotopflächenfaktor für die betroffenen Grundstücke auf der Fischerinsel aus? Bitte um Angabe der Berechnung sowie des Wertes vor und nach der Bebauung. Antwort zu 7: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Die Fischerinsel liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans im Sinne von § 9 des Berliner Naturschutzgesetzes . Es gibt deshalb für die betroffenen Grundstücke keinen zu erreichenden Biotopflächenfaktor und somit auch keine Verpflichtung, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.“ Frage 8: Welche ökologischen Aspekte werden bei dem Bauprojekt der WBM vor Ort verwirklicht? a) Wird es eine dezentrale Nutzung des Regenwassers geben und damit verbunden eine Abkopplung von der Regenwasserkanalisation? Wenn ja, wie soll diese aussehen , Wenn nein, warum nicht? b) Wird es ein Gründach geben, was öffentlich zugänglich ist? c) Welche energetischen Standards wird es bei dem Bauprojekt geben? d) Welches Abfallmanagement wird umgesetzt? Antwort zu 8: Die WBM antwortet auf diese Fragen folgendermaßen: „zu a: Die Prüfungen zu diesem Thema sind bei der WBM noch nicht abgeschlossen, darum kann hierzu noch keine verbindliche Auskunft erteilt werden. zu b: Es ist ein extensives Gründach geplant. Eine öffentliche Begehbarkeit ist nicht möglich. zu c: Es wird die Energiesparverordnung 2016 zugrunde gelegt. zu d: Es sind zwei dezentrale Standorte im Haus geplant . Die Standorte sind sowohl für die Bewohner als auch für die Entsorger gut erreichbar. Es ist die Sortierung aller Müllarten geplant. Biomüll und Glas sind im Außenbereich geplant.“ Frage 9: Welche Grünausgleichsmaßnahmen sollen im Rahmen des Durchführungsvertrages für das Bauvorhaben „Axel-Springer Campus“ (B-Plan I-9-1VE) mit dem Vorhabenträger vereinbart werden? Wann, wo, in welcher Größenordnung und Form sollen diese auf der Fischerinsel umgesetzt werden)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 036 3 Antwort zu 9: Das Bezirksamt Mitte teilte hierzu mit: „Als Ausgleich für die im Plangebiet I-9-1 VE vorgesehene Überschreitung der Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung soll der Vorhabenträger, die Axel Springer SE, auf den im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamt -Mitte (SGA) liegenden Grünflächen auf der Fischerinsel mit einer Gesamtgröße von ca. 17.000 qm erhebliche funktionale, gestalterische und ökologisch wirksame Verbesserungen vornehmen. Im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan I-9-1 VE soll nach jetzigem Stand (15.2.2016) festgelegt werden : 1. Erarbeitung eines Masterplankonzeptes Ziel ist es, als Grundlage für die nachfolgende Planung und Realisierung auf den öffentlichen Straßen /Wegen und Grünflächen der Fischerinsel eine umfassende konzeptionelle Planung (Konzept-Masterplan) zu erarbeiten. Inhalte des konzeptionellen Masterplans werden sein: - Das gestalterische Gesamtkonzept (1:1000), - Priorisierung und Auswahl für die geplanten Maßnahmen , - die Bauabschnitte für die Realisierung, - der Kostenrahmen für die Bauabschnitte, - der zeitliche Ablauf der Realisierung. Mit der Erarbeitung des Masterplankonzeptes soll spätestens drei Monate nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan begonnen werden. Das Masterplanverfahren soll spätestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. 2. Erarbeitung der Planung Die Planung ist innerhalb von 3 Monaten nach Vorlage des vom Bezirk und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestätigten Masterplankonzeptes zu beginnen und innerhalb von zwei Jahren nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan abzuschließen. 3. Ausführung der Maßnahmen Der Vorhabenträger soll geeignete Unternehmen für die Durchführung der Maßnahmen beauftragen müssen. Für alle Pflanzungen sind die Fertigstellungspflege (DIN 18 916) und eine 3-jährige Entwicklungspflege (DIN 18 919) durchzuführen.“ Berlin, den 10. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)