Drucksache 17 / 18 048 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort Bewachung des Berliner Abgeordnetenhauses und des Deutschen Bundestages durch den Zentralen Objektschutz (ZOS) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Personal des ZOS wird derzeit am Berliner Abgeordnetenhaus und am Deutschen Bundestag eingesetzt ? Zu 1.: Die Polizei Berlin prüft und bewertet fortlaufend die Sicherheitslage und führt die für notwendig erachteten Objektschutzmaßnahmen durch. Über den Kräfteansatz wird keine Auskunft erteilt. 2. Gab es beim Personaleinsatz in den letzten zehn Jahren gravierende Veränderungen? Wenn ja, welche? Zu 2.: Am Abgeordnetenhaus Berlin gab es keine gravierenden Änderungen. Die Aufnahme von Schutzmaßnahmen für den Deutschen Bundestag durch das Referat Zentraler Objektschutz (ZOS) erfolgte am 1. April 2011. Seitdem gibt es keine gravierenden Änderungen. 3. Was wird dafür getan, dass die eingesetzten Angestellten einen Sonnen- und/oder Winterschutz für ihre Tätigkeit erhalten? Zu 3.: An beiden Schutzobjekten wurden bei Bedarf mit einer Sonnenschutzmarkise versehene Dienstfahrzeuge aufgestellt. Am Deutschen Bundestag dient dieses Fahrzeug auch dem Kälteschutz (Stromversorgung erfolgt durch die Bundestagsverwaltung). Am 18. Februar 2015 konnten am Deutschen Bundestag zwei Postenhäuser aufgestellt werden, die als Schutz bei extremen Witterungslagen dienen. Ein Anschluss zum Betrieb einer Wärmequelle ist in Vorbereitung. 4. Warum wird an beiden Parlamenten nicht mit einem „ZOS-Postenhäuschen“ gearbeitet? Zu 4.: In Bezug auf den Deutschen Bundestag wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Bei der für die Aufstellung des Postenhauses am Abgeordnetenhaus Berlin vorgesehenen Fläche handelt es sich um das Grundstück des Abgeordnetenhauses von Berlin. Derzeit liegt keine Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin zu der Aufstellung eines Postenhauses vor. 5. Spricht der Denkmalschutz gegen die Installation eines ZOS-Postenhäuschens oder hat dies andere Ursachen ? Wenn ja, welche? Zu 5.: Wie in Frage 3 bereits dargestellt wurde, wurden am Deutschen Bundestag zwei Postenhäuser aufgestellt . Diese sollen mittelfristig durch speziell gestaltete Postenhäuser abgelöst werden, um den besonderen gestalterischen Anforderungen in diesem Bereich zu genügen. Die Aufstellung eines Postenhauses vor dem Abgeordnetenhaus Berlin würde in Abhängigkeit vom konkreten Standort denkmalrechtlich genehmigungspflichtig sein. Hierbei müssten auch weitere Belange mit einbezogen werden. 6. Welche konkreten baulichen Veränderungen gab es am Deutschen Bundestag, damit die Angestellten einen Aufenthaltsraum haben? Zu 6.: Im Zuge des Aufbaus der Zugangskontrollcontainer am Deutschen Bundestag ließ die Bundestagsverwaltung einen weiteren Container für die Nutzung durch die ZOS-Kräfte aufstellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 048 2 7. Wie viel Personal ist in den beiden Parlamenten in der Nacht- und an Feiertagen eingesetzt? Zu 7.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 8. Wurden die ZOS-Postenhäuschen mittlerweile mit einer Heizung ausgestattet bzw. haben diese einen Regenund Gewitterschutz? Zu 8.: Die im stationären Objektschutz vorhandenen Postenhäuser wurden bereits mit Heizgeräten ausgestattet. Die beiden Postenhäuser am Deutschen Bundestag werden nachgerüstet (siehe dazu Frage 3). Sowohl der Regen- als auch der Gewitterschutz sind durch die Konstruktion gewährleistet. 9. Wie viele ZOS-Postenhäuschen gibt es im Land Berlin und wie hoch wären die Kosten für eine Umrüstung in Bezug auf die unter 8. genannten Punkte? Zu 9.: Im Land Berlin sind derzeit 27 Postenhäuser im Einsatz. Die Bestückung mit Heizgeräten und Stromanschlüssen inkl. Fehlerschutzschaltung ist bereits abgeschlossen . Die unter Frage 8 genannten Voraussetzungen sind somit erfüllt und es bedarf keiner weiteren Umrüstarbeiten (Ausnahme: Deutscher Bundestag, siehe Frage 3). Berlin, den 09. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)