Drucksache 17 / 18 051 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 10. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2016) und Antwort Gewaltbereite Fußballfans in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kategorisierung hat die Berliner Polizei für gewaltbereite Fans? Zu 1.: Die Polizei Berlin kategorisiert gewaltbereite und gewalttätige Fans wie folgt: Kategorie B = Person ist bei Gelegenheit gewaltgeneigt (gewaltbereit) Kategorie C = Person ist zur Gewalt entschlossen (gewalttätig) Die Kategorisierung ist bundesweit abgestimmt. 2. Wie viele gewaltbereite Fußballfans gibt es nach Einschätzungen des Senats bei Hertha BSC, dem 1.FC Union Berlin und BFC Dynamo in Berlin? (Aufstellung nach Vereinen erbeten.) Zu 2.: Die Polizei Berlin trifft hinsichtlich der Zahl der gewaltbereiten und gewaltgeneigten Fans in Zugehörigkeit zu den jeweiligen Vereinen folgende Einschätzung : Hertha, Berliner Sport-Club e.V. (Hertha BSC): 558 Personen 1. Fußballclub Union Berlin e.V. (1. FC Union Berlin): 425 Personen Berliner Fußball Club Dynamo e.V. (BFC Dynamo): 457 Personen 3. Welche Maßnahmen können die Vereine bei gewaltbereiten Fußballfans durchsetzen und welche die Berliner Polizei? Zu 3.: Aus Sicht der Polizei Berlin können die Sportvereine ihre Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich in der Regel auf der Grundlage der jeweiligen Sicherheitsrichtlinien der für den Spielbetrieb zuständigen Verbände treffen. Die Maßnahmen ergeben sich beim Deutschen Fußball Bund (DFB) aus den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen, beim Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) aus den Richtlinien zur Gewährleistung der Sicherheit im Spielbetrieb des NOFV sowie beim Berliner Fußballverband (BFV) aus den Richtlinien für Ordnung und Sicherheit. So haben die Vereine die Möglichkeit, insbesondere bei Nichteinhalten der Stadionordnung, Geldbußen, Tageshausverbote oder Stadionverbote - gegebenenfalls auch bundesweit - gegen gewaltbereite und gewalttätige Personen auszusprechen bzw. zu verhängen. Durch die Polizei Berlin werden die jeweils geeigneten präventiven und repressiven Maßnahmen im öffentlichen Straßenland und im Einzelfall im Stadionbereich gegen gewaltbereite und gewalttätige Fußballfans, insbesondere bei begangenen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 051 2 4. Wie viele Polizeibeamte wurden in den letzten fünf Jahren bei Spielen von Hertha BSC, 1.FC Union Berlin und BFC Dynamo durch gewaltbereite Fans verletzt oder waren anschließend dienstuntauglich? (Aufstellung nach Jahren und Vereinen erbeten.) Zu 4.: Für die Spielzeiten der Saison 2010/11 – 2014/15 liegen folgende Verletztenzahlen vor: 2010/11 47 verletzte Einsatzkräfte 2011/12 52 verletzte Einsatzkräfte 2012/13 42 verletzte Einsatzkräfte 2013/14 15 verletzte Einsatzkräfte 2014/15 151 verletzte Einsatzkräfte Eine Aufstellung nach Vereinen ist mangels entsprechender Erfassung nicht möglich. 5. Wie schätzt der Berliner Senat die Gewaltbereitschaft in den unteren Fußball-Ligen ein? Zu 5.: Eine regelmäßige statistische Betrachtung für Fußballspiele der unteren Amateurklassen wird nicht durchgeführt. Nach Einschätzung der Polizei Berlin ist der Trend bei der Anzahl der mit Störungen verlaufenden Spiele in den unteren Ligen, welche während des Spiels oder im Nachhinein bei der Polizei bekannt werden, wieder rückläufig. In der Saison 2014/15 verliefen demnach insgesamt 12 Spiele mit Vorkommnissen, bei denen Polizeidienstkräfte vor Ort waren. In der Saison 2013/14 verliefen insgesamt 17 Spiele mit Störungen. In der Saison 2012/13 waren es zehn Begegnungen. 6. Ab welcher Fußball-Liga muss die Berliner Polizei Spiele begleiten? Gibt es hierzu eine Regelung? Zu 6.: Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen richten sich ligaübergreifend nach der jeweiligen Gefährdungsbewertung. Diese wird für Fußballspiele im Herrenbereich in den fünf höchsten Spielklassen sowie im DFB- und Landespokal immer durchgeführt . Für andere Fußballspiele erfolgt sie anlassbezogen auf Grundlage der durch die Vereine übermittelten Informationen . Auf der Grundlage dieser Gefährdungsbewertung beurteilt die jeweils zuständige Polizeidienststelle die Lage und entscheidet über die zu treffenden polizeilichen Maßnahmen. 7. Ist der Berliner Senat auch der Auffassung, dass die Fußballvereine einen finanziellen Beitrag zur Stadionsicherheit bzw. für die Polizeibegleitung leisten müssen? Zu 7.: Nein. Der Senat betrachtet eine finanzielle Beteiligung der Fußballvereine an Polizeieinsätzen bzw. der Begleitung von Fußballspielen durch die Polizei oder einen finanziellen Beitrag zur Gewährung der Stadionsicherheit nicht als geeignetes Mittel zur Verbesserung der Sicherheit bei Fußballspielen. 8. Wie viele Verurteilungen von gewalttätigen Fans gab es nach Übergriffen auf Polizeibeamte bzw. auf Zuschauerinnen und Zuschauer in den letzten fünf Jahren? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei den Gerichten erfolgt eine statistische Erfassung von Verfahren ausschließlich nur wegen Straftaten bei Fußballspielen . 9. Wie viele Einsatzstunden sind in den letzten fünf Jahren bei Polizeieinsätzen bei Spielen von Hertha BSC, 1.FC Union Berlin und BFC Dynamo in Berlin angefallen ? (Aufstellung nach Jahren und Vereinen erbeten.) Zu 9.: Eine statistische Erfassung von geleisteten Einsatzkräftestunden zu einzelnen Vereinen erfolgt bei der Polizei Berlin nicht. 10. Wie hoch waren die dabei angefallenen Überstunden für die Berliner Polizei? Zu 10.: Siehe Antwort zur Frage 9. 11. Wie bewertet der Senat die Kommunikation zwischen Berliner Polizei und den Vereinen bzw. Fanbeauftragten ? Zu 11.: Zu den Berliner Vereinen der Bundesliga bis zur Oberliga besteht ein ständiger Informationsaustausch auf unterschiedlichen Arbeitsebenen der Polizei Berlin. Zu Saisonbeginn wird die jeweils vergangene Spielzeit ausgewertet und die kommende Saison vorbereitet. Unmittelbar vor einem Spiel findet eine zusätzliche Abstimmung zwischen den beteiligten Vereinen und der jeweiligen Polizeiführung statt. Aus Sicht der Polizei Berlin hat sich diese Verfahrensweise bewährt. 12. Wie bewertet der Senat die Einstellung der genannten Vereine zu gewaltbereiten Fußballfans und an welchen Stellen gibt es Verbesserungs- bzw. weiteren Handlungsbedarf? Zu 12.: Grundsätzlich setzen sich die Berliner Fußballvereine , in deren Anhang sich eine beträchtliche Anzahl Problemfans befindet, mit der Problematik auseinander . Regelmäßig erfolgen Abstimmungen hierzu zu Saisonbeginn , insbesondere im Zusammenhang mit Risikospielbegegnungen . Ein weiterer Austausch mit der Polizei Berlin findet regelmäßig bei den Sitzungen des Örtlichen Ausschusses Sport und Sicherheit statt. Darüber hinaus werden einzelne Vorkommnisse im Zusammenhang mit einer Spielbegegnung unmittelbar zwischen dem beteiligten Verein und der Polizei Berlin in konstruktiver Atmosphäre nachbereitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 051 3 Obwohl sich der aktuelle Austausch mit den Vereinen bereits bewährt hat, wird weiterhin intensiv versucht, u.a. durch Forschungsprojekte, wie z.B. SiKomFan (Mehr Sicherheit im Fußball - Verbessern der Kommunikationsstrukturen und Optimieren des Fan-Dialogs) als Verbundprojekt unter Organisation der Deutschen Hochschule der Polizei, weitere Kommunikationswege und Präventionsmöglichkeiten zu erschließen bzw. zu optimieren. Berlin, den 08. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)