Drucksache 17 / 18 059 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 22. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2016) und Antwort Zahlungen oder geldwerte Vorteile öffentlicher Unternehmen Berlins an politische Parteien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, haben sich seit dem Jahr 2012 bei welchen Veranstaltungen politischer Parteien (gleich welcher „Ebene“) im Land Berlin präsentiert (bitte konkret mit Ort, Ereignis und Anlass auflisten)? 2. Welche Zahlungen sind durch Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, seit 2012 an politische Parteien oder an zwischengeschaltete Vermittler geleistet worden, die im Auftrag der Parteien tätig waren (Unkos- tenübernahmen, Standpreise etc.), wofür und in welcher Höhe sind diese Zahlungen jeweils erfolgt (bitte konkret auflisten)? Zu 1. und 2.: Von den Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin sind nur folgende Unternehmen betroffen: Berliner Stadtreinigung BSR: Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass es mit einem Informationsstand bei denjenigen Parteien auf Landesparteitagen in Berlin vertreten war, die das ermöglichten. Die Standfläche sei immer gleich. Anlass Datum Größe Summe netto Landesdelegiertenkonferenzen 16.02.13 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € Bündnis 90/ Die Grünen 29.03.14 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 21.03.15 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € CDU-Landesparteitage 01.06.13 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 13.06.15 2 x 4 m à 250,00 € 2.000 € SPD- Landesparteitage 09.06.12 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 27.10.12 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 25.05.13 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 02.11.13 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 17.05.14 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 08.11.14 2 x 4 m à 150,00 € 1.200 € 13.06.15 2 x 4 m à 200,00 € 1.600 € 14.11.15 2 x 4 m à 200,00 € 1.600 € Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH: Nach Auskunft der Gesellschaft wurde lediglich eine einzige Veranstaltung durchgeführt. Hierbei handelte es sich um eine Diskussionsveranstaltung der SPD- Bundestagsfraktion zur Bürgerversicherung am 12. Juni 2013 in den Räumen des Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikums. Grundsätzlich nehme Vivantes sonst an keinen parteipolitischen Veranstaltungen teil. BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbH: Die BGZ teilte mit, sie habe sich gemeinsam mit ihren Projektpartnern am 28. Februar 2014 bei einem von der Jungen Union Spandau organisierten Workshop „PRO- TECT – Lernen und Helfen im Ehrenamt“ vorgestellt. Bei dem Projekt ging es darum, mehr Migrantinnen und Migranten für das Ehrenamt im Katastrophenschutz zu gewinnen . Ziel des Workshops sei es gewesen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu informieren und als Unterstützer zu gewinnen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 059 2 3. Welche geldwerten Vorteile sind durch Unternehmen , an denen das Land Berlin beteiligt ist, seit 2012 politischen Parteien oder zwischengeschalteten Vermittlern gewährt worden, die im Auftrag der Parteien tätig waren (Serviceleistungen etc.), aus welchem Anlass und in welchem Umfang sind diese Vorteile jeweils gewährt worden (bitte konkret auflisten)? Zu 3.: Olympiastadion Berlin GmbH: Nach Angabe des Unternehmens hat eine Veranstaltung einer großen Partei mitsamt kostenloser Stadionführung und der Bereitstellung von einem Veranstaltungsraum stattgefunden. 4. Sind die Unternehmen in den unter Fragen 1.-3. abgefragten Fällen an die politischen Parteien herangetreten oder haben die Parteien um Präsenz gebeten? Zu 4.: Berliner Stadtreinigung BSR: Die BSR ist nach Darstellung des Unternehmens an alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien herangetreten , um nach der Möglichkeit eines Informationsstandes auf deren Landesparteitagen zu fragen. Wo dies möglich war, sei die BSR mit einem Stand präsent gewesen, um fachpolitische Gespräche mit Delegierten, Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Senats- und Bezirksmitgliedern oder Bezirksverordneten zu führen. Nach Auskunft der Olympiastadion Berlin GmbH, der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbH sei jeweils die betreffende Partei an die Gesellschaft herangetreten. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass Zuwendungen oder Vorteile an Parteien oder an von diesen beauftragte zwischengeschaltete Veranstalter oder Agenturen im Rahmen von Werbeaktivitäten von Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, nicht der mittelbaren Bezuschussung derartiger Veranstaltungen oder der Ersparnis eigener Aufwendungen – und damit de facto der Parteienfinanzierung aus zur Verwendung für öffentliche Zwecke vorgesehenen finanziellen Mitteln – dienen? Zu 5.: Nach Tz 65 der Beteiligungshinweise des Landes Berlin ist das Sponsoring zugunsten politischer Parteien , ihrer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sonstiger Mitglieder auszuschließen. Über die Verankerung in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen als zustimmungsbedürftige Geschäfte sind nicht nur die Geschäftsleitungen , sondern auch die jeweiligen Mitglieder der Aufsichtsorgane gehalten, die Einhaltung der Bestimmung durchzusetzen. 6. Wonach bemisst der Senat im Rahmen seiner Einwirkungs - und Kontrollpflicht gegenüber Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, ob deren Werbeaktivitäten gegenüber Dritten „eindeutig im Interesse der Unternehmen erfolgen“ (vgl. Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage auf Drs. 17/10 330) und wird hierbei – angesichts der möglichen Interessen und politischen „Kontaktpflegebeziehungen“ – zwischen politischen Parteien und anderen, „nichtstaatlichen“ Dritten unterschieden ? Zu 6.: Das Interesse der Unternehmen wird in den gesellschaftsvertraglich bzw. satzungsmäßig oder auch – im Fall der Anstalten öffentlichen Rechts - gesetzlich festgeschriebenen Unternehmensgegenständen bzw. –aufgaben definiert. Werbeaktivitäten, die sich auf die Unternehmensaufgaben beziehen, sind danach generell (so auch gegenüber „nichtstaatlichen“ Dritten) zulässig. 7. Hat der Senat seit 2012 irgendwelche Regelungen im Land Berlin über die Beteiligung von Landesunternehmen an derartigen Veranstaltungen politischer Parteien getroffen, um bereits dem Anschein anstößiger finanzieller oder Interessenverbindungen zwischen beiden Seiten entgegenzuwirken? Zu 7.: Das in der Antwort zu 5. dargestellte Verbot des Sponsorings von politischen Parteien besteht nach den vom Senat am 15. Dezember 2015 neugefassten Beteiligungshinweisen des Landes unverändert fort. Berlin, den 08. März 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2016)