Drucksache 17 / 18 062 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 23. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2016) und Antwort Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen (XI): Wie dramatisch ist die Lage im Jahr 2016? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Spielhallen und aufgestellte Geld- Gewinnspielgeräte („Glücksspiel-Automaten“) gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils am Jahresende 2014 und 2015 (bitte getrennt angeben nach Erlaubnissen, Standorten und Aufstellorten)? Zu 1.: Die Anzahl der Spielhallen und der darin aufgestellten Geldgewinnspielgeräte in den einzelnen Bezirken jeweils zum Jahresende 2014 und 2015 sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Die Angaben basieren auf Rückmeldungen der bezirklichen Ordnungsämter . Bezirk Anzahl der Spielhallen- Erlaubnisse § 33i GewO / § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) Anzahl der Spielhallenstandorte § 33i GewO/ § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) Anzahl der Geldspielgeräte in diesenSpielhallen 2015 2014 2015 2014 2015 2014 Mitte 138 137 99 99 1069 1283 Friedrichshain-Kreuzberg 59 63 49 50 455 597 Pankow 28 27 21 20 273 265 Charlottenburg-Wilmersdorf 64 71 44 47 495 672 Spandau 47 48 31 32 341 446 Steglitz-Zehlendorf 9 10 8 9 72 104 Tempelhof-Schöneberg 46 47 25 28 368 376 Neukölln 51 50 37 40 342 335 Treptow-Köpenick 15 15 12 12 115 138 Marzahn-Hellersdorf 37 36 27 26 280 299 Lichtenberg 10 10 8 8 80 109 Reinickendorf 31 30 15 15 230 282 Berlin insgesamt 535 544 376 386 4.120 4.906 Zur Anzahl der Geldgewinnspielgeräte an „sonstigen“ Aufstellorten“ (Gaststätten und sonstige Aufstellorte nach der Spielverordnung - außer Spielhallen) liegen der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung aus der Anmeldung der Vergnügungssteuer folgende Daten vor: Am 31.12.2014 waren nach der endgültigen statistischen Auswertung des Gerätebestands (personelle Auswertung der vorliegenden Steueranmeldungen sowie Hochrechnung im Wege der Schätzung für nicht vorliegende Vergnügungssteueranmeldung) an sonstigen Aufstellorten 6.779 Geldspielgeräte aufgestellt. Da die Auswertungen per 31.12. eines Kalenderjahres jeweils bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres erfolgen, liegen zurzeit noch keine belastbaren Zahlen für den Gerätebestand an sonstigen Aufstellorten am 31.12.2015 vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 062 2 2) Wie viele Wettbüros gab es in Berlin insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils am Jahresende 2014 und 2015? Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17266 vom 22. Oktober 2015 verwiesen. 3) Wie hoch war in den Jahren 2014 und 2015 das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer durch die Benutzung der Geld-Gewinnspielgeräte (bitte nach Aufstellorten unterteilen den Daten der Steuerverwaltung entsprechend )? 4) Welche Einnahmen erwartet der Senat aus der Vergnügungssteuer in den Jahren 2016, 2017 und 2018, wenn die Übergangsfristen des Berliner Spielhallengesetzes vollständig abgelaufen sein werden? Zu 3. und 4.: Die Entwicklung der Steuereinnahmen (Aufkommen aus der Vergnügungssteuer) in den Jahren 2014 und 2015 stellt sich wie folgt dar: 2014: 39.927.659 Euro 2015: 39.560.477 Euro Das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer kann nicht nach Aufstellorten oder Art der Geräte unterteilt werden, da die Steuereinnahmen ausschließlich zur Steuerart „Vergnügungssteuer“ aufgezeichnet und unter der entsprechenden Buchungsstelle (Haushaltstitel) in den Kassenabschlüssen nachgewiesen werden. Für die Entwicklung der Steuereinnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 kann der Senat vor dem Hintergrund der erforderlichen Neukonzessionierungen keine Aussage treffen. Es ist nicht absehbar, in welchem Umfang nach dem Erlöschen der „Alterlaubnisse“ für Bestandsspielhallen zum 31.07.2016 diese Spielhallen anschließend mit neu zu erteilenden Erlaubnissen nach dem Spielhallengesetz Berlin weiterhin betrieben werden. 5) Wie viele Menschen sind in Berlin aktuell krankhaft spielsüchtig oder zeigen ein problematisches Spielverhalten ? Welche neueren Entwicklungen wurden seit der letzten bundesweiten Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Jahr 2014 beobachtet? 6) Welche Maßnahmen finanziert der Senat im laufenden Haushaltsjahr 2016 zur Bekämpfung von Glücksspielsucht , insbesondere in Bezug auf Prävention, Hilfsangebote und wissenschaftliche Begleitforschung sowie speziell zugunsten von Kindern und Jugendlichen? Welche Ausgaben sind im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen? Zu 5. und 6.: Die Anzahl der Menschen in Berlin mit problematischem bzw. pathologischem Glücksspielverhalten ist dem Senat nicht bekannt. Bei der letzten bundesweiten Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA-Erhebung 2013, Bericht von 2014) wurde festgestellt, dass zuletzt schätzungsweise 1,5% der Bevölkerung (16-65-Jährige) ein pathologisches bzw. problematisches Glücksspielverhalten aufwiesen. Die Daten für 2015 liegen noch nicht vor. Im laufenden Haushaltsjahr 2016 werden die senatsgeförderten Maßnahmen gegen Glücksspielsucht weitergeführt . Finanziert wird das Präventionsprojekt Glücksspiel der pad gGmbH, welches die gesamtstädtische Aufgabe der glücksspielbezogenen Prävention in Berlin wahrnimmt . Die Maßnahmen des Projekts richten sich u.a. gezielt an Kinder bzw. Jugendliche (Kampagnen, Materialien , Website-Bereich für Jugendliche), auch unter Nutzung digitaler Medien (Youtube, Facebook, Twitter). Informationen finden sich unter www.faules-spiel.de. Ergänzend werden für den schulischen Bereich das Projekt GameR Over der Fachstelle für Suchtprävention (www.suchtpraevention-berlin.de) sowie der Mitmachparcours Einsatz@Leben.Komm! des KARUNA e.V. (www.karuna-prevents.de) gefördert. Weitere Mittel fließen in das Beratungsangebot Café Beispiellos für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörige (www.cafe-beispiellos.de) in Trägerschaft des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. sowie in wissenschaftliche Begleitforschung der AG Spielsucht der Charité (http://ag-spielsucht.charite.de). Für das Haushaltsjahr 2017 sind Mittel i.H.v. ca. 455.000 EUR für Maßnahmen gegen Glücksspielsucht vorgesehen. Berlin, den 11. März 2016 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ...................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)