Drucksache 17 / 18 067 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 23. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2016) und Antwort Wie ist der Sachstand bei den geplanten Berliner Auslandsbüros? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und wo wird der Senat in 2016 Berliner Auslandsbüros für wirtschaftliche Zusammenarbeit errichten? Zu 1.: Ein Berliner Auslandsbüro soll im 1. Halbjahr 2016 in Istanbul eröffnet werden. 2. Welche Aufgaben sollen die Berliner Auslandsbüros für wirtschaftliche Zusammenarbeit vor Ort erfüllen und wie werden diese jeweils personell und finanziell ausgestattet sein? Zu 2.: Aufgabe des Berliner Büros wird es sein, den Wirtschaftsstandort Berlin als Investitionsziel im Zielmarkt zu positionieren und dort Investoren für Berlin zu akquirieren. Ferner sollen Berliner Unternehmen bei ihrer Internationalisierungsstrategie im Zielmarkt begleitet werden. Da zwischen dem Wirtschaftsstandort Berlin und den Markt Türkei langjährig gewachsene, aber ausbaufähige Kontakte bestehen, liegt es nahe, Istanbul als ersten Standort für ein Berliner Wirtschaftsbüro auszuwählen. Auch bei der Delegationsreise der Wirtschaftssenatorin zeigte sich das hohe Interesse von Investoren am Standort Berlin. Für das Türkei-Büro soll mit einer Managementpauschale und einem Projektbudget geplant werden (ca. 150.000 EUR für 2016). An anderen Standorten müsste mit erheblich höheren Kosten gerechnet werden. Mit Blick auf das im Doppelhaushalt 2016/2017 angesetzte Budget von 500.000 € sind die Optionen äußerst limitiert. Die beiden Jahre sind deshalb auch als Erprobungsphase zu betrachten. 3. Bezieht der Senat in die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für die Berliner Büros Erfahrungen anderer Bundesländer mit ihren Auslandsbüros ein und wenn ja in welcher Weise und welche Erfahrungen haben diese Bundesländer gemacht? Zu 3.: Ja, hierfür werden die Erfahrungen in den interministeriellen Ausschüssen sowie die einschlägigen Informationsquellen anderer Bundesländer mit herangezogen . Die Erfahrungen sind divers. Offenkundig ist aber, dass eine detaillierte Markterkundung bei der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption erforderlich ist, um den Return on Investment zu gewährleisten. 4. Wer soll die Büros vor Ort betreiben und sind Kooperationen mit anderen Bundesländern oder Institutionen geplant? Zu 4.: Es wird geprüft, welche Berliner Einrichtungen (z.B. Messe Berlin, Universitäten) bereits Büros oder Kooperationspartnerschaften unterhalten, an die angeknüpft werden kann. Als Kooperationspartner bieten sich die deutschen Außenhandelskammern an, die an 130 Standorten in 90 Ländern vertreten sind. Eine Kooperation mit anderen Bundesländern ist denkbar, wenn trotz grundsätzlich gegebener Wettbewerbssituation Win-Win Szenerarien darstellbar sind. Auch Kooperationen mit anderen Institutionen werden geprüft. Insgesamt gibt es 114 Auslandsbüros aus Deutschland, davon 22 in Amerika , 42 in Asien (davon die meisten in China), 26 in Europa ohne EU, 24 in der EU. In einigen Städten gibt es mehrere Auslandsbüros von Landesfördergesellschaften, z.B. acht in Shanghai, drei in Chicago, vier in Mumbai, vier in Tokio. Die Markterkundung läuft. 5. Welche Aktivitäten der geplanten Berliner Auslandsbüros für wirtschaftliche Zusammenarbeit sollen im Jahr 2016 mit der budgetierten Summe von einer halben Million Euro finanziert werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 067 2 Zu 5.: In 2016 ist zunächst die Einrichtung des Berliner Auslandsbüros in Istanbul geplant. Hierzu ist zurzeit in Zusammenarbeit mit der Außenhandelskammer sowie Berliner Wirtschaftsakteuren ein Jahresprogramm in Erarbeitung . Im Rahmen der Eröffnung im Frühjahr 2016 wird die Wirtschaftssenatorin mit Vertreterinnen und Vertretern aus Berlin Termine mit türkischen Investoren und Unternehmen in Istanbul wahrnehmen. 6. Wie verträgt sich die Einrichtung eines Berliner Auslandsbüros in Istanbul im Jahr 2016 mit der Errichtung eines Pop-Up-Stores für Tourismus in Istanbul im selben Jahr und wie werden die geplanten Maßnahmen beider Vorhaben vor Ort koordiniert? Zu 6.: Die Eröffnung temporärer Berlin-Stores für mehrere Tage im Rahmen der Pop-Up-Store-Tour und die Einrichtung von Berliner Auslandsbüros sind als komplementäre Maßnahmen zu betrachten. Zwischen den Umsetzungsverantwortlichen finden Abstimmungen statt. 7. Welchen wirtschaftlichen Nutzen erwartet der Senat von den geplanten Auslandsbüros? Zu 7.: Der Senat erwartet von den Büros eine Unterstützung der Aktivitäten von Berliner KMU in den Zielregionen (Außenwirtschaftsförderung), die Akquise von konkreten Investitionen und allgemeine Werbung für den Standort der Hauptstadt Berlin. 8. Wann und auf welche Weise werden die Aktivitäten der Berliner Auslandsbüros evaluiert? Zu 8.: Um den Einsatz der Mittel in den Zielmärkten zu bewerten ist eine fortlaufende Erfolgsmessung der Auslandsrepräsentanzen durchzuführen. Hierzu werden Kennzahlen definiert, nach denen der Erfolg der Büros gesteuert und gemessen wird. Diese werden in einem Detailkonzept ausgearbeitet. Darüber hinaus ist eine Evaluation für den Ablauf des ersten Geschäftsjahres geplant. Berlin, den 11. März 2016 Cornelia Y z e r .................................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)