Drucksache 17 / 18 070 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 23. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2016) und Antwort Förderung des digitalen Fortschritts der Berliner Wirtschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum sind kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels auch vom neuen Schwerpunkt „Digitalisierung “ von Zuschüssen durch das Förderprogramm „Transfer BONUS“ der Investitionsbank Berlin ausgeschlossen , obwohl die IBB selbst diesen Wirtschaftszweig als starken Treiber der Digitalisierung identifiziert hat? Zu 1.: Die Fördermittel für das von der IBB Business Team GmbH durchgeführte Förderprogramm kommen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Der Einzelhandel ist nach den einzuhaltenden Regelungen der GRW von der Förderung ausgeschlossen. 2. Plant der Senat weitere Förderangebote des Landes Berlin auf die Digitalwirtschaft zu erweitern? a) Wenn ja, welche Förderangebote werden wie erweitert ? b) Wenn nein, warum plant der Senat keine Erweiterung der Förderangebote? Zu 2.: Das Landesförderinstrumentarium - von den erfolgreichen ProFIT-Programmen bis hin zu den VC- Fonds Technologie und Kreativwirtschaft - ist bereits konsequent an die Anforderungen der Digitalwirtschaft angepasst sowie auf die Bedarfe der Digitalisierung ausgerichtet worden. Digitale Geschäftsmodelle werden inzwischen beispielsweise auch durch GRW-Mittel gefördert . Ferner bietet das am 1. April 2016 startende Förderprogramm „Berlin Innovativ“ kleinen und mittelständischen , innovativen Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes eine zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Bei zukünftigen Überlegungen wird die IT-Branche auch weiter Berücksichtigung finden. 3. Gibt es Bestrebungen Unternehmen der Digitalwirtschaft bei der Anmeldung von Patenten zu unterstützen, wie es das neue Förderprogramm WIPANO des Bundes seit 2016 unternimmt? a) Wenn ja, welche konkreten Bestrebungen gibt es und wie ist der Stand der Umsetzung? b) Wenn nein, warum gibt es keine Bestrebungen Unternehmen der Digitalwirtschaft bei der Anmeldung von Patenten zu unterstützen? Zu 3.: Der Patent-Service der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH bietet bereits heute auf Grundlage der Erfahrungen als langjähriger Partner im SIGNO-Netzwerk (ein Förderprogramm des BMWI 1997-2006 als INSTI / 2006-2015 als SIGNO / seit 2016 WIPANO) Service- und Beratungsleistungen zu gewerblichen Schutzrechten an, somit auch für Unternehmen der Digitalwirtschaft. Das Fördervolumen für die Erstanmeldung von Schutzrechten beträgt im Rahmen von WIPA- NO maximal 16.575 € (bisher 8.000 €) bei einer 50%igen Erstattung der förderfähigen Ausgaben. Dies bietet insbesondere auch für die Internationalisierung von Schutzrechten mehr Möglichkeiten. Zusammen mit WIPANO bieten weitere bereits vorhandene Förderinstrumente wie ZIM oder ProFIT umfängliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Umsetzung von Strategien zum Schutze geistigen Eigentums und bei Patentkosten im Prozess der Anmeldung von Schutzrechten. 4. Wie ist der Stand der Gründung des „Berlin Digital Institute“? Zu 4.: Die Gründung eines „Berlin Digital Institute“ seitens des Landes Berlin war und ist nicht vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 070 2 5. Wie viele neue IT-Professuren sind bereits ausgeschrieben ? Zu 5.: Bevor die geplanten zusätzlichen IT- Professuren ausgeschrieben werden können, muss zunächst der Antrag für die Einrichtung des Einstein Zentrums „Digitale Zukunft“, in dessen Rahmen die Professuren finanziert werden sollen, begutachtet und bewilligt werden. 6. Wurde der Antrag für das Zentrum „Digitale Zukunft “ bei der Einstein Stiftung bereits eingereicht? a) Wenn ja, wie ist der Stand der Beratung? Wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden? b) Wenn nein, warum wurde der Antrag bisher nicht eingereicht? Zu 6.: Die beteiligten Wissenschaftsinstitutionen stehen kurz vor Einreichung des Antrages, der im Anschluss von externen Gutachtern begutachtet wird. 7. Wurde vom Land Berlin das angekündigte Open- Access-Büro eingerichtet? Wenn nein, warum ist dies noch nicht geschehen? Zu 7.: Für das Open-Access-Büro, das nach dem Senatsbeschluss zur Open Access-Strategie des Landes Berlin eingerichtet werden soll, sind im Landeshaushalt 2016/17 jährlich zunächst 50.000 € vorgesehen. Im Rahmen der Open-Access-AG arbeiten die zuständigen Senatsverwaltungen gemeinsam mit den Einrichtungen in Wissenschaft, Forschung und Kultur an der Umsetzung der Strategie. Mit der Einrichtung des Open-Access- Büros ist im Laufe des Jahres zu rechnen. 8. Wie ist der Stand der Ausschreibung zum 5G Netz? Wurden die Testgebiete bereits identifiziert? Welche Testgebiete wurden identifiziert? Zu 8.: Mögliche Testgebiete für ausgewählte 5G Technologien, Anwendungen und Dienste werden zurzeit von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung im Dialog mit Netzbetreibern, Herstellern von Netzwerkinfrastruktur und SW-Plattformen sowie Anwendungs-Dienstleistern eruiert. Dabei geht es sowohl um die geographische Abgrenzung als auch um Umfang und Art der darstellbaren Technologien. Eine Ausschreibung eines 5G Netzes ist seitens der Wirtschaftsverwaltung nicht geplant und zur Umsetzung und Einführung von 5G auf Bundesebene nicht notwendig. 9. Hat das CityLAB wie geplant im Februar 2016 seine Arbeit aufgenommen? a) Wenn ja, welche Erfahrungen wurden bereits hinsichtlich der Akzeptanz bei den verschiedenen Zielgruppen erreicht? b) Wenn nein, warum konnte das CityLAB die Arbeit nicht wie geplant aufnehmen? Zu 9.: Im Auftrag der Senatskanzlei haben Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie sowie die Technologiestiftung Berlin im Austausch mit weiteren Experten ein inhaltliches Konzept für das CityLAB formuliert. Aktuell wird dieses Konzept hinsichtlich Betreibermodell, Finanzierung und möglicher Kooperationspartner konkretisiert . Berlin, den 15. März 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2016)