Drucksache 17 / 18 075 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 23. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2016) und Antwort Magnus-Haus: Müller-Nachhilfe für Senatsbaudirektorin im Planungsrecht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass der Antrag der Firma Siemens auf einen Bauvorbescheid in der Fassung vom 23. September 2014 über die Errichtung eines Neubaus als Konzernrepräsentanz auf dem Grundstück des Magnus- Hauses nicht den mit der Senatsbaudirektorin im Juni 2014 „vereinbarten städtebaulichen Parametern“ für einen städtebaulichen Wettbewerb (Vgl. Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17 463) entsprach Antwort zu 1: Der Antrag der Firma Siemens widersprach aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt insoweit den abgestimmten städtebaulichen Parametern, als die Antragstellerin die geplante Tiefgarage für bis zu 20 Stellplätze nicht auf die vereinbarte Nutzfläche von 1.800 m² für den gesamten Neubau angerechnet hatte. Frage 2: Trifft es ferner zu, dass das Bezirksamt Mitte von Berlin den Bauvorbescheid vom 30. März 2015 – inklusive der ablehnenden Regelung hinsichtlich der beantragten Tiefgarage von 1800 qm Nutzfläche – nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilt hat? Antwort zu 2: Zunächst ist richtigzustellen, dass nicht eine Tiefgarage mit einer Nutzfläche von 1.800 m² Gegenstand des Vorbescheidsantrags war, sondern eine Tiefgarage für bis zu 20 Stellplätze zusätzlich zu einer geplanten Nutzfläche von 1.800 m² in den sonstigen Teilen des Neubaus. Die planungsrechtlichen Fragen des Vorbescheidsantrags hat das Bezirksamt in eigener Verantwortung beantwortet – unbeschadet einer Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die denkmalrechtliche Frage des Vorbescheidsantrags hat die Oberste Denkmalschutzbehörde im Rahmen einer Dissens -Entscheidung beantwortet, weil das Landesdenkmalamt der Unteren Denkmalschutzbehörde das Einvernehmen für eine positive Beurteilung verwehrt hatte. Frage 3: Was hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bewogen, bei der Bearbeitung des Widerspruchs der Firma Siemens gegen den ablehnend beschiedenen Teil des Bauvorbescheidantrags (hinsichtlich der Errichtung einer Tiefgarage) seine zuvor vertretene ablehnende Position zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der zusätzlichen Baumasse/Nutzfläche zu revidieren und dem Widerspruch stattzugeben? Antwort zu 3: Dem Widerspruch der Firma Siemens hinsichtlich der Errichtung einer Tiefgarage wurde durch Weisung des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt stattgegeben. Frage 4: Trifft es zu, dass es zwischen der Firma Siemens und dem Regierenden Bürgermeister/Senatskanzlei nach Erteilung des Bauvorbescheids inklusive der Ablehnung der beantragten Tiefgarage Gespräche oder andere Kommunikation gegeben hat mit dem Ziel, für das Widerspruchsverfahren über den Bauvorbescheid hinsichtlich der Ablehnung des Baus der Tiefgarage einen abhelfenden Bescheid zu erwirken? Wenn ja: Wann wurde auf welche Art und Weise kommuniziert und was waren der Inhalt bzw. die Verabredungen, die aus dieser Kommunikation resultierten? Antwort zu 4: Inwieweit die Firma Siemens und der Regierende Bürgermeister bzw. die Senatskanzlei nach Erteilung des Vorbescheides miteinander Kontakt hatten, um eine positive Entscheidung herbeizuführen, ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 075 2 Frage 5: Ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nach der Erteilung des Vorbescheids und während des laufenden Widerspruchsverfahrens hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Tiefgarage vom Regierenden Bürgermeister Müller bzw. leitenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Senatskanzlei in dieser Angelegenheit kontaktiert worden? Wenn ja, was war der Inhalt dieser Kommunikation? Antwort zu 5: Ja. Inhalt der Kommunikation waren Nachfragen zur Dauer des Verfahrens. Berlin, den 10. März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)