Drucksache 17 / 18 083 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 17. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Fördertöpfe für den internationalen Jugendaustaustausch in Berlin. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Fördertöpfe stehen im Land Berlin und den Bezirken für den internationalen Jugendaustausch zur Verfügung? Zu 1.: Das Land Berlin nimmt für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den verschiedenen Jugendwerken eine Zentralstellenfunktion für die Förderung von Projekten der internationalen Jugendbegegnungen ein. Finanzielle Mittel für internationale Jugendbegegnungen werden dementsprechend von den nachfolgenden Stellen zugewiesen: 1. dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), 2. dem Koordinierungszentrum ConAct für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch, 3. der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch, 4. von Tandem, dem Koordinierungszentrum für den Deutsch-Tschechischem Jugendaustausch, 5. dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW), 6. dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW), 7. dem EU-Förderprogramm Erasmus +, 8. dem Auswärtigen Amt; insbesondere für Begegnungen mit Belarus, Russland und der Ukraine. Die Förderung der internationalen Jugendarbeit erfolgt in erster Linie bundeszentral über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Bei der Umsetzung des KJP wirken der Bund und die Länder partnerschaftlich zusammen . 2. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die Berlin für den internationalen Jugendaustausch zur Verfügung stellt? Zu 2.: Das Land Berlin finanziert im Rahmen des Länderzentralstellenverfahrens, das für die Trägerberatung , die Sichtung, Prüfung und Zusammenstellung der Anträge und die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig ist, Personalkosten für 1,5 Stellen (eine Verwaltungskraft , Besoldung A 9 und eine sozialpädagogische Fachkraft mit 20 Wochenstunden, Besoldung A 12). Weiterhin erhält das Centre Français de Berlin – deutsch-französisches Kulturzentrum gGmbH - des Sozialpädagogischen Instituts (SPI) jährlich eine Zuwendung in Höhe von 138.000 Euro für die Organisation und Koordination der Austauschprogramme im Bereich der Jugend in Zusammenarbeit mit der Stadt Paris. Jährlich finden über das Tandemprojekt 30 bis 40 interkulturelle Austauschprojekte statt, an denen ca. 4000 Jugendliche und junge Erwachsene teilnehmen. Darüber hinaus stehen für Maßnahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit Moskau, Paris und weiteren Städten beim Kapitel 1040, Titel 54053 Haushaltsmittel in Höhe von 50.900 Euro zur Verfügung, aus denen u.a. auch Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit Jugendaustauschmaßnahmen stattfinden, finanziert werden. Grundlage sind Rahmenvereinbarungen mit den genannten Städten und jährlich abgestimmte Maßnahmeprogramme . Weitere finanzielle Mittel in Höhe von 68.000 Euro pro Jahr erhält der Internationale Jugendgemeinschaftsdienst LV Berlin (igdj) für die Vorbereitung und Durchführung von internationalen Workcamps. Die Angebote der igdj richten sich an vielfältige Zielgruppen, mit dem Arbeitsschwerpunkt von jungen Menschen im Alter zwischen 16 bis 27 Jahren. Ein zentraler Grundsatz der Arbeit ist die Selbstorganisation bei Jugendbegegnungen. Ebenso erhalten die Jugendverbände und die Jugendbildungsstätten im Rahmen der jährlichen Zuwendungen finanzielle Mittel, die sich u.a. auch auf die Finanzierung von Teilnahmetagen zur Durchführung von Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnungen beziehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 083 2 3. Wie viele Projekte zum internationalen Jugendaustausch konnten im Jahr 2014/2015 von einer Förderung profitieren? Zu 3.: Im Jahr 2014 konnten insgesamt 126 Projekte von einer Förderung profitieren, im Jahr 2015 waren es 110 Maßnahmen. Der Rückgang ist u.a. auf die Einführung des Visa- Informationssystems der Schengen-Staaten zurückzuführen und macht sich insbesondere bei den Maßnahmen im Austausch mit Russland bemerkbar. Berlin, den 07. März 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2016)