Drucksache 17 / 18 084 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (SPD) vom 18. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Mobilitätshilfedienste Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat entnimmt der Anfrage die Intention, gezielte Informationen über das Einsatzfeld der gesamtstädtisch tätigen Mobilitätshilfedienste im Integrierten Sozialprogramm zu erhalten. Daher beziehen sich die Antworten konzentriert auf dieses Angebot. 1. Wirkt der Senat aktiv auf die zügige Verbesserung der Ausgestaltung und der Angebotsstruktur der Mobilitätshilfedienste hin? Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen/Programme und in welchem Zeitrahmen? Zu 1.: Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 stehen den Mobilitätshilfediensten im Integrierten Sozialprogramm zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von zwei Mio. Euro zur Verfügung. Diese Zuwendungsmittel werden gezielt zur Verbesserung der Personalausstattung eingesetzt. So müssen davon mindestens fünf Stellen (Vollzeitäquivalente) für Helferinnen und Helfer geschaffen werden. Vorrangig finden dadurch ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Beschäftigungsmaßnahmen eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Durch die zusätzlichen Stellen wird eine regelmäßige und dauerhafte Begleitung der älteren Menschen möglich sein. Die neu geschaffenen Stellen werden sich inhaltlich zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Beschäftigungsmaßnahmen der Jobcenter abgrenzen. Gemeinsam mit der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung , der Bundesagentur für Arbeit und den Geschäftsführungen der Jobcenter wurde bereits im Dezember 2014 Konsens erzielt, dem Einsatzfeld der gesamtstädtisch wirkenden Mobilitätshilfediensten pro Bezirk regelmäßig 17 Personen aus Beschäftigungsmaßnahmen zuzuweisen, sofern die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind und der individuelle Bedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer entsprechenden Beschäftigungsmaßnahme , mit der die Chancen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden sollen, festgestellt wurde. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen leistet auf der Grundlage des Landesprogramms BerlinArbeit eine ergänzende Förderung für die von den Jobcentern zu bewilligenden Beschäftigungsstellen (aktuell bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV). Darüber hinaus wurden weitere strukturelle Änderungen z. B. bei der Aufwandsentschädigung vorgenommen: So wurde die bisherige monatliche Pauschale (für mindestens vier Einsätze) in einen Aufwendungsersatz pro Einsatz abgewandelt. Grundsätzlich werden alle zusätzlichen Mittel vorrangig zur Stärkung der personellen Strukturen herangezogen um das Angebot zu stabilisieren und qualitativ zu verbessern . Die Möglichkeiten, die sich durch die Pflegestärkungsgesetze I und II für die Dienste ergeben, werden derzeit noch geprüft. Die Implementierung der neuen strukturellen Maßnahmen wird sich schwerpunktmäßig über die Jahre 2016 und 2017 erstrecken, flankiert werden sie durch die laufenden Maßnahmen zur Akquise weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit , zur Sicherung der Helferstrukturen sowie zur qualitativen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Dienste. 2. Wie sichert der Senat, dass sich die finanzielle Förderung der Mobilitätshilfedienste (Bessere Abbildung im Haushalt) auch tatsächlich in der Angebotsstruktur der Berliner Bezirke widerspiegelt? Hat der Senat in diesem Zusammenhang Zahlen zur Frequentierung in den einzelnen Bezirken vorliegen? Zu 2.: Der Rahmenfördervertrag des Integrierten Sozialprogrammes (ISP) bildet die rechtliche und finanzielle Grundlage für das Angebot. Grundsätzlich handelt es sich bei den im Rahmen des ISP geförderten Projekten um gesamtstädtische Angebote, die oftmals jedoch – wie bei den Mobilitätshilfediensten – durch eine bezirkliche Verteilung dortige Strukturen unterstützen . Für das Angebot gelten dienst - und trägerübergreifende allgemeine Rahmenbedingungen, die die Vorhaltung eines Dienste pro Bezirk vorsehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 084 2 Die Zahlen für 2015 liegen noch nicht ausgewertet vor. 2014 gab es folgende Leistungsbilanz: Bezirk Klientinnen/Klienten Einsatzpunkte Mitte 405 57.647 Spandau 427 69.671 Charlottenburg-Wilmersdorf 381 75.036 Reinickendorf (zwei Dienste) 524 76.379 Neukölln 359 74.672 Treptow-Köpenick 314 49.586 Pankow 315 48.538 Lichtenberg (Umzug Mitte 2013) 165 31.973 Friedrichshain-Kreuzberg 329 42.541 Tempelhof-Schöneberg 362 59.814 Steglitz-Zehlendorf 421 79.263 Marzahn-Hellersdorf (Umzug Mitte 2013) 150 28.024 Summe 4.152 693.144 * Ein Einsatzpunkt = 30 min. Einsatzdauer, regelhaft dauert ein Einsatz mindestens 1,5 Stunden (= drei Einsatzpunkte). Das Leistungsangebot hängt maßgeblich von der Zuweisung der Helferinnen und Helfer durch das jeweilige Jobcenter ab (s. Antwort zu Frage 5.). 3. Sieht der Senat Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Hilfe durch Mobilitätsdienste in den einzelnen Bezirken? Liegen dem Senat Meldungen zur Zufriedenheit /Unzufriedenheit der Betroffenen mit dem Angebot an Mobilitätshilfediensten vor? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen diese? Zu 3.: Durch die zusätzlichen Zuwendungsmittel kann das Angebot stabilisiert werden. Neben dem sehr positiven Aspekt der Schaffung von Arbeitsplätzen gibt es eine qualitative Steigerung des Angebots, da nunmehr dauerhafter und regelmäßiger begleitet werden kann. An der regelmäßigen Optimierung des Angebots wirken alle Beteiligten in enger Zusammenarbeit mit. Rückmeldungen zur Zufriedenheit oder Unzufriedenheit des Klientels liegen derzeit nicht vor. 4. Finden zwischen Senat und den Mobilitätshilfediensten regelmäßig Gesprächsrunden statt? Wenn ja, wie häufig finden diese Gespräche statt und unter Beteiligung welcher Bezirke? Zu 4.: Gespräche zwischen den Mobilitätshilfediensten , dem Koordinator der Dienste und dem zuständigen Fachbereich der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung finden monatlich im Rahmen einer KonzeptAG statt. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gesprächsrunden zwischen Trägern bzw. den Wohlfahrtsverbänden und dem Fachbereich. Durch die Sitzungen mit den für Soziales zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten ist ein regelmäßiger Informationsaustausch sichergestellt. Da es sich um ein gesamtstädtisches Angebot handelt, werden die Bezirke darüber hinaus anlassbezogen eingebunden. 5. Wie schätzt der Senat die Zusammenarbeit mit den Jobcentern im Rahmen der Bereitstellung von Personalkräften für die Mobilitätshilfe ein? Wird die quantitative und qualitative Bereitstellung von Personalkräften in diesem Zusammenhang als ausreichend angesehen? Zu 5.: Die Zusammenarbeit mit den Jobcentern erfolgt in enger Abstimmung mit der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung. Die unterschiedlichen Bezirksstrukturen spiegeln sich auch im Vorgehen und in den finanziellen Möglichkeiten der Berliner Jobcenter wider. Schwierig gestaltet sich die Situation in den Bezirken, in denen die Jobcenter den Diensten keine ausreichende Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Beschäftigungsmaßnahmen als Helferinnen und Helfer zur Verfügung stellen können. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Zunächst muss durch die Jobcenter ein Bedarf an entsprechenden Beschäftigungsmaßnahmen festgestellt werden , d. h., diese Maßnahmen müssen geeignet sein, die Chancen der Maßnahmeteilnehmenden für eine Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Trotz multipler Vermittlungshemmnisse sollten die Maßnahmeteilnehmenden für Tätigkeiten im Bereich der Mobilitätshilfedienste geeignet sein und Interesse daran haben. Weiterhin müssen seitens der Jobcenter die finanziellen Fördervoraussetzungen gegeben sein. Letztendlich hängt eine Zuweisung auch von der arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktsetzung der Jobcenter bei der Bewilligung von Beschäftigungsmaßnahmen im öffentlich geförderten Beschäftigungsbereich ab. In einigen Bezirken ist die Zusammenarbeit zwischen Dienst und Jobcenter sehr gut, in anderen Bezirken gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten. Es wurde im Dezember 2014 Konsens erzielt, den Diensten regelmäßig 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Das ist aus den dargestellten Gründen oft nicht in dem wünschenswerten Umfang umsetzbar . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 084 3 6. Wie gestaltet sich die Abfrage des Senates bezogen auf die Bezirkszahlen? Zu welchem Ergebnis kommt diese Abfrage (bitte Auskunft in Zahlen geben)? Zu 6.: Es werden regelmäßig Abfragen zur personellen Situation der Dienste (außerhalb von zuwendungsgeförderten Stellen) durchgeführt. Die letzte Abfrage zum Stand 31.01.2016 weist folgende Zahlen pro Dienst aus: Bezirk Ehrenamt BFD, FSJ FAV AGH MAE Sonstige Mitte 10 0 8 4 0 Spandau 3 6 4 17 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 10 0 8 14 5 Reinickendorf (zwei Dienste) 20 0 17 10 1 Neukölln 5 0 8 18 0 Treptow-Köpenick 10 0 0 0 0 Pankow 12 0 3 17 0 Lichtenberg 4 3 0 3 0 Friedrichshain-Kreuzberg 18 0 10 0 0 Tempelhof-Schöneberg 3 0 4 10 0 Steglitz-Zehlendorf 30 6 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf 4 4 0 17 1 1 = Bundesfreiwilligendienst 2 = Freiwilliges Soziales Jahr 3 = Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II 4 = Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Abbildung. Die einzelnen Beschäftigungsmaßnahmen werden für sehr unterschiedliche Zeiträume und für eine unterschiedlich hohe Zahl von TeilnehmerInnen bewilligt. Berlin, den 11. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2016)