Drucksache 17 / 18 089 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 16. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Polizeieinsätze seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez – Politisch motivierte Machtdemonstrationen oder verhältnismäßige Einsätze? (III) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu wie vielen Identitätsfeststellungen ist es seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez rund um die Rigaer Straße gekommen? Zu 1.: In der Zeit vom 13. Januar 2016 bis 29. Februar 2016 wurden im Friedrichshainer Nordkiez 1.883 Identitätsfeststellungen durchgeführt. 2. Wie viele Identitätsfeststellungen fanden seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez rund um die Rigaer Straße auf Grundlage des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) am sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort statt? Zu 2.: Der Senat von Berlin veröffentlicht die festgelegten kriminalitätsbelasteten Orte nicht, um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden . a) Wie viele der zuvor genannten Identitätsfeststellungen hatten eine Speicherung personenbezogener Daten zur Folge? Zu 2. a: Alle zuvor genannten Identitätsfeststellungen hatten eine Speicherung der personen-bezogenen Daten zur Folge. b) Von wie vielen unterschiedlichen Personen sind im Rahmen der Identitätsfeststellungen personenbezogene Daten gespeichert worden? Zu 2. b: Es sind von 1.577 unterschiedlichen Personen personenbezogene Daten im Rahmen der Identitätsfeststellungen gespeichert worden. c) Welche verschiedenen personenbezogenen Daten wurden bei diesen Identitätsfeststellungen jeweils gespeichert ? Zu 2. c: Bei Identitätsfeststellungen wurden Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift aufgenommen und gespeichert. d) In welchen Datenbanken wurden diese Daten gespeichert ? Zu 2. d: Diese Daten werden im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) gespeichert. e) Wurden die gespeicherten personenbezogenen Daten an andere Behörden übermittelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen und an welche Behörden jeweils? Zu 2. e: Nein. f) Wurden im Rahmen der Identitätsfeststellungen auch personenbezogene Daten erhoben oder gespeichert, die über die erforderlichen Personaldaten hinausgehen und Merkmale anderer Art darstellen (z. B. äußerliches Erscheinungsbild wie Frisur, Tätowierungen)? Wenn ja, wie oft, welche und warum jeweils? Zu 2. f: Merkmale zur Person wurden im Rahmen einer Identitätsfeststellung über die unter der Frage zu 2. c dargestellten Daten hinaus nicht aufgenommen und somit auch nicht gespeichert. 3. Welche verschiedenen personenbezogenen Daten aus welchen Datenbanken können bei einer Identitätsfeststellung vor Ort durch Polizeidienstkräfte abgefragt werden ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 089 2 Zu 3.: Unter Berücksichtigung des Einzelfalls kann in unterschiedlichem Umfang auf folgende Datenbanken zurückgegriffen werden: POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Information , Kommunikation und Sachbearbeitung VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin AZR – Ausländerzentralregister SIS – Schengener Informationssystem INPOL- Informationssystem der Polizei VISA – Visa-Informationssystem ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin NWR – Nationales Waffenregister 4. Gibt es für die unterschiedlichen „kriminalitätsbelasteten Orte“ jeweils spezifische Anweisungen an Polizeidienstkräfte , von welchen Personen(-gruppen) nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ASOG Bln Identitäten festgestellt oder schwerpunktmäßig festgestellt werden sollen? Wenn ja, wie lauten diese jeweils? Zu 4.: Nein. 5. Wie war den eingesetzten Polizeidienstkräften die Inaugenscheinnahme des Innenhofs der Rigaer Straße 94 und damit das Identifizieren vermeintlich gefährlicher Gegenstände im Rahmen der Ermittlungen anlässlich des Angriffs auf den Kontaktbereichsbeamten überhaupt möglich, wenn die Tordurchfahrt des Vorderhauses laut Antwort des Senats (Antworten auf Frage 2a) und 5a), Drs. 17/17765) mit „Sperrkonstruktionen“ versperrt war? a) Welche Hindernisse sind für diese Inaugenscheinnahme an welcher Stelle des Grundstücks Rigaer Straße 94 auf welcher Rechtsgrundlage überwunden worden? b) Haben sich Polizeidienstkräfte zum Zweck dieser Ermittlungen über Nachbargrundstücke (Sicht-)Zugang zum Innenhof der Rigaer Straße 94 verschafft? c) Haben Polizeidienstkräfte als Konsequenz auf den Angriff auf den Kontaktbereichsbeamten versucht, auf strafprozessualem Wege Zugang zu den versperrten Grundstücksteilen zu erhalten? Wenn nein, warum nicht? Zu 5. a – c: Die ersten eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen dienten sowohl der möglichen Ermittlung von tatverdächtigen Personen auf Grundlage der Strafprozessordnung als auch der möglichen Hilfe für den angegriffenen Kontaktbereichsbeamten auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts. Der verschlossene Eingangsbereich der Rigaer Straße 94 versperrte den Durchgang und die Sicht auf den Innenhof . Daher überkletterten die Einsatzkräfte auf Grundlage des § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin die Grundstücksmauer eines Nachbargrundstückes. Als die Einsatzkräfte die Mitteilung erhielten, dass der Kontaktbereichsbeamte nicht im Objekt sei und sich mittlerweile in Sicherheit befände, endeten die mit Blick auf den Kontaktbereichsbeamten auf Gefahrenabwehr ausgerichteten Maßnahmen. In der weiteren Folge und nach Bewertung der vorliegenden Erkenntnisse waren sofortige strafprozessuale Maßnahmen zur Täterermittlung zu diesem Zeitpunkt nicht weiter erfolgversprechend, so dass die Örtlichkeit wieder verlassen wurde. 6. Aufgrund welcher Geschehensabläufe war es möglich , dass nach Angabe des Leiters der Pressestelle der Polizei, Thomas Neuendorf, im Magazin „Vice“ (http://www.vice.com/de/read/schlaege-beleidigungendrohungen -das-sek-berlin-macht-eine-hausbegehung-809) zunächst angenommen wurde, dass der Kontaktbereichsbeamte „in das Haus gezogen“ worden sein könnte? Bestand nach dem vermeintlichen Angriff auf den Beamten zu jedem Zeitpunkt Kontakt zu ihm? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Eine Beantwortung dieser Frage kann derzeit nicht erfolgen, weil dies Gegenstand des laufenden Strafermittlungsverfahrens ist. 7. In der Antwort auf Frage 9 meiner Schriftlichen Anfrage vom 18.01.2016 (Drs. 17/766) verneint der Senat Probleme mit der Funktechnik der Berliner Polizei beim Einsatz in der Rigaer Straße am 13. Januar 2016. Laut einem rbb-Bericht (https://www.rbbonline .de/panorama/beitrag/2016/01/polizei-funkprobleme -einsatz-rigaer-strasse.html) wurden die Funkprobleme jedoch von einem "Polizeisprecher" bestätigt. Auf welche konkreten Probleme bezieht sich dieser Pressebericht im Detail? a) In welchem Zeitraum, an welchen Orten und aus welchen Gründen traten Probleme mit der Funktechnik oder dem Funkempfang auf? b) Wie machten sich diese Probleme bemerkbar, hatten diese Einfluss auf den Einsatz bzw. welche konkreten polizeilichen Maßnahmen waren davon betroffen?" Zu 7. a und b: In dem unter dem oben genannten Link veröffentlichten Bericht werden die mutmaßlichen Äußerungen des Vertreters eines Berufsverbandes und nicht die einer / eines von der Polizeibehörde dazu autorisierten (Presse-)Sprecherin / Sprechers zitiert. Während des Einsatzes am 13. Januar 2016 gab es keine Funkprobleme, die Einfluss auf den Einsatz hatten. Berlin, den 09. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)