Drucksache 17 / 18 090 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 23. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2016) und Antwort Rathenauhallen in Oberschöneweide langfristig als Gewerbestandort gesichert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hinsichtlich des B-Plans 9-58 (Rathenauhallen)? 2. Ist durch diese Stellungnahme eindeutig, dass seitens der Wirtschaftsverwaltung die gleiche Haltung wie seitens der IHK eingenommen wird, die eine Wohnbebauung an dieser Stelle komplett ablehnt? 3. Kann der Senat versichern, dass durch die geplante Bebauung langfristig a) weder bestehendes Gewerbe verdrängt wird sowie b) die weitere Ansiedlung von Gewerbe nicht verhindert wird? Zu 1., 2. und 3.: 2003 wurde auf ausdrückliche Initiative des Bezirkes Treptow-Köpenick die ehemals gewerbliche Baufläche im Rahmen eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens als gemischte Baufläche ausgewiesen . Grundlage für die Position der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung in der Stellungnahme im Rahmen der Trägerbeteiligung zum vom Bezirk erarbeiteten Bebauungsplan ist diese Darstellung des Flächennutzungsplans als M2-Fläche. Damit ist prinzipiell auch Wohnen im Geltungsbereich möglich. In ihrer Stellungnahme von Oktober 2015 hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung gefordert, dass die nach ihren Kenntnissen auf den Flächen der Rathenau-Hallen bereits heute vorhandenen circa 70 Unternehmen mit knapp 700 Arbeitsplätzen Bestandsschutz genießen müssen und in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt werden dürfen. Das Planungsgebiet ist Bestandteil der Zukunftsorteinitiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und genießt damit auch eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Entwicklung eines Standortes, der produktiv-kreative Nutzungen mit wissenschaftlich-forschungsnahen Einrichtungen verbindet. Dieses Nutzungsspektrum befindet sich bereits teilweise auf dem in Rede stehenden Areal. Die bestehenden Unternehmen auf dem Gelände sollten nicht in ihrer weiteren Entwicklung beeinträchtigt werden durch hinzuziehende sensible Nutzungen. Ferner müssen Neuansiedlungen von Gewerbe möglich bleiben und potenzielle Nutzungskonflikte zum Wohnen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die innerhalb des Mischgebietes geplanten Wohnnutzungen einen ausreichenden Abstand zur gewerblichen Bestandsnutzung sowohl innerhalb des Planungsgebietes als auch zum sich östlich angrenzenden Gebiet befindlichen Gewerbe halten müssen. Hier handelt es sich um den Geltungsbereich des bereits festgesetzten Bebauungsplans 9-3, mit einem Sondergebiet "Kulturund Kunsthalle". Eine Nutzung, die auch ausdrücklich Veranstaltungen umfasst und damit nicht mit sensiblen Nutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft kompatibel wäre. Auch sollten in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten von gewerblichen und wohnungsnahen Nutzungen berücksichtigt werden und entsprechende Vorsorge getroffen werden , prioritär die gewerblichen Bereiche zu entwickeln, um keine unerwünschten Nutzungskonflikte zu erzeugen. Durch Planungsrecht wird der Rahmen für die weitere Standortentwicklung gesetzt. 4. Ist der Senat der Auffassung, dass die für das betroffene Gebiet im Flächennutzungsplan getroffene Festlegung als „Mischgebiet“ angesichts der Gesamtsituation hinsichtlich notwendiger Gewerbeflächen für die Ansiedlung auch von (produzierendem) Gewerbe im Sinne auch der senatsseitig angestrebten Urbanen Produktion noch angemessen ist und wurden in diesem Zusammenhang Gespräche mit dem zuständigen Bezirk hinsichtlich einer Rückwandlung in eine gewerbliche Baufläche geführt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 090 2 Zu 4.: Die wachsende Wirtschaft braucht Industrieund Gewerbeflächen, deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sich für die Sicherung der vorhandenen Gewerbestandorte einzusetzen und neue zu entwickeln. Das bedeutet, sowohl die Umnutzung von Gewerbeflächen für Wohnen zu verhindern als auch Aktivitäten zur Entwicklung neuer Flächenangebote für die Wirtschaft zu akquirieren . Aktuell setzt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung 75 Millionen Euro GRW- Mittel für wirtschaftliche Infrastruktur ein, davon alleine ca. 8 Millionen Euro in Adlershof sowie 15 Millionen Euro bis 2019 für die Erschließung des Geländes entlang der Bahntrasse nahe des Betriebsbahnhofes Schöneweide, die sogenannte Gleis-Linse. Vor diesem Hintergrund ist die Umwidmung der ehemals gewerblichen Baufläche in Schöneweide auf Initiative des Bezirks nicht hilfreich gewesen. Eine erneute Änderung des Flächennutzungsplans ist allerdings nicht geplant, sodass die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des Planungsrechtes so ausgenutzt werden sollten, dass die gewerbliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. 5. Hat sich die Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung persönlich bei Bezirksbürgermeister Igel in einem Telefonat für die Umsetzung der Wohnungsbaupläne eingesetzt? Wenn ja, welchen Einfluss auf dieses Engagement hatte ein Gespräch, das die Senatorin am Rande der Metropolitan Solutions mit dem seitens der Rathenauhallen-Eigentümergesellschaft Toruro GmbH & Co. KG mit der Durchsetzung der Wohnungsbaupläne beauftragten Stadtentwicklungssenator Peter Strieder? Zu 5.: Ich tausche mich regelmäßig mit investitionswilligen Unternehmen und den Verantwortlichen im Bezirk über wichtige Wirtschaftsstandorte in der Stadt aus. Hierzu bedarf es keiner Anstöße von ehemaligen Senatorinnen und Senatoren. Auch mit einem Vertreter der Toruro GmbH & Co. KG fand ein Gespräch statt. Dabei ging es insbesondere darum, ob eine gewerbliche Nutzung in den Rathenauhallen (House-in-House-Lösung) auf denkmalschutzrechtliche Bedenken stoßen könnte. In diesem Gespräch habe ich zugesagt diesbezüglich Kontakt zu Bezirksbürgermeister Igel aufzunehmen, was in einem anschließenden Telefonat erfolgte. 6. Wie viel Geld ist bisher in die Arbeit des Regionalmanagement Schöneweide geflossen, das für den „Zukunftsort “ Schöneweide vor allem die Ansiedlung von Unternehmen und (produzierendem) Gewerbe zum Ziel hat? 7. Halten Sie die Ausstattung des Regionalmanagements für langfristig auskömmlich? Zu 6. und 7.: Im Förderzeitraum vom 01. September 2011 bis zum 30. August 2017 sind im Rahmen des Regionalmanagements Schöneweide insgesamt 1.500.000 €, davon 1.200.000 € an GRW-Fördermitteln (Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) zur Verfügung gestellt worden. Bis Ende 2015 sind bisher 797.039 € an Fördermitteln ausgezahlt worden. Der aktuelle Koordinierungsrahmen der GRW erlaubt noch eine dritte und letzte Förderphase über nochmals 3 Jahre. Über diese 3. Phase ist im Jahr 2017 zu entscheiden . Berlin, den 11. März 2016 Cornelia Y z e r .......................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)