Drucksache 17 / 18 095 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Tas (LINKE) vom 24. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (IV): Gaswerksiedlung in Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer*in der sogenannten Gaswerksiedlung in der Köpenicker Chaussee in Köpenick? Zu 1.: Das Objekt der Gaswerkssiedlung, Köpenicker Chaussee 24-239, Blockdammweg 1, gehört der Vattenfall Europe AG, welche die Siedlung 2007 von der GSW erworben hat. 2. In welchem baulichen Zustand befinden sich nach Erkenntnissen des Senats die Gebäude(teile) Gaswerksiedlung ? 3. Wie viele Gebäude(teile) der Gaswerksiedlung stehen nach Erkenntnissen des Senats derzeit leer? 4. Hat der Senat geprüft, ob sich die Gaswerksiedlung zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 5. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats, in Gebäude (teile)n der Gaswerksiedlung geflüchtete Menschen unterzubringen und was ist gegebenenfalls der Stand der Gespräche bzw. Verhandlungen darüber mit der Eigentümer *in? 6. Welche konkreten Gebäude(teile) der Gaswerksiedlung sollen gegebenenfalls zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt, und wie viele Plätze sollen dort auf welchem Standard jeweils geschaffen werden? 7. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts-/Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll gegebenenfalls in den Gebäude(teile)n der Gaswerksiedlung jeweils geschaffen werden? 8. Welcher Personenkreis soll dort gegebenenfalls untergebracht werden? 11. Wann erging gegebenenfalls der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? 12. Seit wann werden die Gebäude gegebenenfalls ertüchtigt und was ist der aktuelle Stand? 13. Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM gegebenenfalls beauftragt worden und in welchem Kosten - und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 2. bis 8. und 11. bis 13.: In unmittelbarer Nähe des Objekts soll ein neues Kraftwerk gebaut werden. Ein entsprechender Bebauungsplan wird diesbezüglich gerade vom zuständigen Bezirk Lichtenberg erarbeitet. Ende 2015 hat der Bezirk signalisiert, dass die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft grundsätzlich möglich ist. Aktuell prüft die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) die Eignung des Standorts, verbunden mit einer mittel- bis langfristigen Herrichtung des Objekts. Eine adhoc Belegung ist aufgrund des baulichen Zustands nicht möglich. 9. Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? 10. Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? Zu 9. und 10.: Ein Vergabeverfahren zur Betreiberauswahl wurde noch nicht begonnen. Berlin, den 17. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2016)