Drucksache 17 / 18 096 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Uwe Doering und Marion Platta (LINKE) vom 24. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Lollapalooza-Festival im Gartendenkmal Treptower Park? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Dauer / für welchen zeitlichen Rahmen und welchen Standort wurden vertragliche Vereinbarungen zwischen Senat und dem Veranstalter des Lollapalooza-Festivals abgeschlossen? Antwort zu 1: Ein Vertrag zwischen dem Senat und dem Festivalbetreiber ist dem Senat nicht bekannt. Es gibt einen Vertrag der Festivalbetreiber mit der Tempelhof Projekt GmbH für das Vorfeld und die Hangars des Flughafens Tempelhof aus dem Jahr 2015. Dieser Vertrag wurde für einen Zeitraum von drei Jahren (2015/2016/2017) geschlossen. Die Mietzeit umfasst einen Zeitraum von jeweils 9 Tagen. Frage 2: Für welchen Fall muss der Senat in welcher Höhe gegenüber dem Veranstalter in Haftung gehen? Gibt es Vorgaben des Veranstalters für einen alternativen Standort zum Tempelhofer Feld? Antwort zu 2: Da der Vermieter Tempelhof Projekt GmbH den Vertrag nicht erfüllen kann, hat der Mieter einen Anspruch auf den ihm daraus entstehenden Schaden . Die Höhe der Haftung bemisst sich nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuch. Dem Senat sind keine Vorgaben des Veranstalters bzgl. eines alternativen Standortes bekannt. Frage 3: Wer hat welche alternativen Standorte zum Tempelhofer Feld geprüft? Welche alternativen Standorte kommen in Frage? Gibt es mit dem Festivalveranstalter ein Einvernehmen über die Auswahl der Standorte? Antwort zu 3: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, welche Standorte vom Veranstalter bisher geprüft wurden. Frage 4: Welche Folgen und Konsequenzen sind für den Senat zu erwarten, falls es nicht gelingt, einen alternativen Standort für das Festival zu finden? Antwort zu 4: Aus Sicht des Senats gibt es keine rechtliche Verpflichtung, einen alternativen Standort zu benennen. Gleichwohl ist es für den Senat bedeutsam, als verlässlicher Vertragspartner wahrgenommen zu werden. Es wäre für die Stadt ein überaus bedauerlicher Verlust an kultureller Vielfalt, wenn das in 2015 mit großem Erfolg durchgeführte Festival künftig in Berlin nicht mehr stattfinden kann. Frage 5: In welchem Maße rechnet der Senat mit finanziellen Rückflüssen in den Landes- bzw. Bezirkshaushalt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Frage 8: Müssen aus Sicht des Senats Auflagen hinsichtlich des Natur-, Umwelt- und Lärmschutzes sowie der Abfallvermeidung (Verwendung von Mehrwegbecher, -geschirr) und -beseitigung bei Durchführung des Festivals im Treptower Park erfolgen? Wenn ja, sind diese dem Veranstalter bekannt? Wenn nein, mit welcher Begründung ? Frage 9: Wann wollen der Senat bzw. der Bezirk die Anwohnenden des Treptower Parks über das Vorhaben informieren und welche Maßnahmen sind zur Einbeziehung der Anwohnenden vorgesehen? Frage 10: Gibt es ein Verkehrskonzept zur Durchführung des Festivals im Treptower Park? Wenn ja, welches? Wird es ein Wegeleitsystem für Besucher und Veranstaltergruppen sowie Beschränkungen für schwere Technik auf unbefestigten Flächen geben, um die Auswirkungen auf das Gartendenkmal so gering wie möglich zu halten? Frage 13: Wie werden die lokalen Geschäfte möglicherweise an das wirtschaftliche Großereignis angeschlossen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 096 2 Frage 14: Wird es eine Bannmeile für kleinere Verkaufsstände rings um das Festival geben? Wenn ja, wurde diese vertraglich festgelegt? Antwort zu 5, 8, 9, 10, 13 und 14: Der Senat hat keine vertragliche Vereinbarung mit dem Veranstalter getroffen. Über Anforderungen und Auflagen sowie erforderliche Informationen entscheiden die jeweiligen Fachämter undbehörden nach Vorliegen eines Antrags. Frage 6: In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren finanzielle Mittel zur Sanierung und Gestaltung des Gartendenkmals Treptower Park aufgebracht? Antwort zu 6: Gemäß Förderantrag und dem derzeitigen Stand der Bauarbeiten des Treptower Parks werden in dem Zeitraum von 2009 bis zum Abschluss der Arbeiten im September 2016 ca. 17 Millionen Euro durch das Straßen - und Grünflächenamt Treptow-Köpenick verbaut/ aufgewendet worden sein. In dieser Summe sind ebenso die Baumschnittarbeiten an der Platanenallee der Puschkinallee enthalten. Frage 7: Gibt es einen Antrag und ein entsprechendes Genehmigungsverfahren zur Durchführung des Festivals im Treptower Park bzw. wie ist der Stand des Verfahrens? Antwort zu 7: Der Veranstalter hat am 10. Februar 2016 einen ersten Kontakt mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf Nutzung des öffentlichen Straßenlandes (Puschkinallee / Eisenstr. bis Puschkinallee / Bulagarische Str.) aufgenommen. Ein Antrag für das Lollapalooza Festival im Treptower Park liegt dem Bezirk Treptow-Köpenick nicht vor. Von den Veranstaltern des Festivals wurde avisiert, dass sowohl der Antrag nach dem Grünanlagengesetz wie auch ein detailliertes Veranstaltungskonzept bis Ostern beim Bezirk Treptow-Köpenick eingereicht werden. Frage 11: Wie verträgt sich die Durchführung des Festivals mit der Wahrung der Totenruhe am Sowjetischen Ehrenmal? Antwort zu 11: In Berlin regeln das Friedhofsgesetz und andere Rechtsvorschriften die Wahrung der Totenruhe auf Friedhöfen. Diese befassen sich ausschließlich mit dem Verhalten auf den Friedhöfen. Daraus kann abgeleitet werden, dass Einwirkungen von außerhalb der Friedhöfe auf diese nicht als Störung der Totenruhe zu werten sind – selbst wenn wie hier ein dauerhaftes Ruherecht eingeräumt wurde und dadurch die Totenruhe auch nach Ablauf der in Berlin geltenden regulären Ruhezeit von 20 Jahren zu wahren ist. Frage 12: Gibt es Schätzungen darüber, wie sich die Durchführung des Festivals auf die lokale Wirtschaft in Alt-Treptow auswirkt? Antwort zu 12: Es gibt keine Schätzungen, wie sich die Durchführung des Festivals auf die lokale Wirtschaft auswirkt. Berlin, den 11. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016)