Drucksache 17 / 18 098 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 25. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Studium im Knast – Nachfrage zu Anfrage 17/17572 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie funktioniert die vollzugsinterne fachliche Betreuung der Studierenden im Justizvollzug (Studienberatung ), auf die der Senat in der Antwort auf Frage 5 meiner Schriftlichen Anfrage 17/17572 Bezug nimmt? 2. Wie viele und welche Dienstkräfte sind in den verschiedenen Anstalten für die Studienberatung zuständig und welche Qualifikation ist dafür erforderlich? Zu 1. und 2.: Es sind aktuell ausschließlich Inhaftierte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel an der Fernuniversität Hagen eingeschrieben. Die fachliche Beratung der Fernstudierenden in der JVA Tegel wird durch eine regelmäßige Beratung (10 bis 12 Termine pro Jahr) durch eine Mitarbeiterin des Regionalzentrums der Fernuniversität sichergestellt. Die Termine werden immer für ein Halbjahr im Voraus bekannt gegeben und finden nachmittags ab 15:45 Uhr statt (Dauer: ca. 1,5 - 2 Stunden), so dass auch die in Betrieben arbeitenden Freizeitstudierenden daran teilnehmen können. Die Studienberatung in der JVA Tegel wird durch den Fernstudienkoordinator wahrgenommen , welcher hauptberuflich Lehrer in der Anstalt ist. Es gibt keinen Anforderungskatalog für diese Funktion , gute Kenntnisse der Organisation der Fernuniversität und der verschiedenen Prüfungsämter sowie der Anforderungen der einzelnen Studiengänge können für eine gute Beratungsleistung vorausgesetzt werden. 3. Welche Geschwindigkeit hat die Datenleitung, mit der die Studierenden in den JVAs auf die elis-Plattform bzw. auf einzelne Internetseiten zugreifen können (bitte nach Anstalten aufschlüsseln)? 4. Trifft es zu, dass die Kapazität der Datenleitungen nach wie vor nicht groß genug ist, damit alle Studierenden ohne Probleme Webseiten aufrufen und mit der elis- Plattform arbeiten können? Zu 3. und 4.: Wie seit längerem geplant und aufgrund des ständig steigenden Bandbreitenbedarfs notwendig, wurde nun in der JVA Tegel ein stark verbesserter Internetzugang mit 100 Mbit/s eingerichtet. Zuvor hatten lediglich Leitungen bestanden, die eine wesentlich geringere Leitungsfähigkeit hatten (2 Mbit/s bzw. 6 Mbit/s). Am 03.03.2016 wurde die elis-Lernplattform angeschlossen, sodass nun auch die Studierenden der JVA Tegel unmittelbar von der Verbesserung profitieren. Ein erster Probelauf hat bereits ergeben, dass die Geschwindigkeit des Datentransfers spürbar zugenommen hat und Lehrprogramme mit intensiven Datenraten (z. B. Lehrvideos) problemlos laufen. 5. Trifft es zu, dass es den Studierenden nicht möglich ist, über die Universitätsbibliothek Zugang zu E-Books und Online-Datenbanken zu erhalten und wenn ja, was tut der Senat, um dieses Problem zu beheben? Zu 5.: Das Herunterladen von E-Books stellt im Moment noch ein Problem dar, welches in der Zuständigkeit der Fernuniversität Hagen und der speziellen technischen Realisierung der Serverstruktur liegt. Eine eigens für die technischen Belange der inhaftierten Studierenden geschaffene Zuständigkeit in der IT-Stelle (ZMI) der Fernuniversität ist mit der Lösung dieses Problems beschäftigt . 6. Wie begegnet der Senat dem Problem, dass die Gebühren für die Fernleihe viele Studierende auf Dauer vor finanzielle Probleme stellen? Zu 6.: Inhaftierte, die Vollzeit studieren (Arbeitsplatzstudierende ) erhalten Einkünfte nach der Vergütungsstufe III/IV der Verordnung über die Vergütungsstufen des Arbeitsentgelts und der Ausbildungsbeihilfe nach dem Strafvollzugsgesetz (Strafvollzugsvergütungsverordnung). Darüber hinaus gewährt die Fernuniversität Hagen vielfältige Ermäßigungen im Vergleich zu nicht inhaftierten Studierenden. Aus den Einkünften sollten die regelmäßigen Kosten für die Fernleihe notwendiger Bücher bestrit- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 098 2 ten werden können. Oftmals geben Inhaftierte die ausgeliehenen Lehrmedien jedoch nicht fristgemäß zurück, so dass Säumnisgebühren anfallen. 7. Trifft es zu, dass Studierenden mitunter kein Schreibzugang zu den Moodle-Foren der Fernuni Hagen gewährt wird? 8. Trifft es zu, dass bei einigen Studierenden bislang keine Freischaltung von gesicherten E-Mail- Verbindungen etwa zum Prüfungsamt oder zu Dozenten erfolgt ist und wenn ja, was wird unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen? Zu 7. und 8.: Das Fernstudium in einer JVA wird insbesondere durch die allgemeinen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzuges beeinträchtigt. Daher ist das Schreiben in den Moodle-Foren aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Ein lesender Zugriff ist möglich. Dies entspricht auch der Absprache mit den Justizverwaltungen der übrigen Bundesländer, die das Fernstudium über die elis-Lernplattform realisieren. Die Prüfungsämter sind über die Moodle-Oberflächen erreichbar, bei der Kommunikation mit den Dozenten ist nach bisheriger Praxis eine Weiterleitung der E-Mails über den Fernstudienkoordinator der Anstalt erforderlich, der sich aus Gründen der Sicherheit zu diesem Zweck immer auf einem elis-Rechner anmelden und jede einzelne Mail in das Postfach des jeweiligen Studierenden schieben muss. 9. Trifft es zu, dass die Freischaltung von studienrelevanten Webseiten von den Studierenden einzeln zu beantragen ist und die Bearbeitungszeit sich teilweise über Monate hinzieht? Zu 9.: Internetseiten, die nicht zum Grundangebot der Fernuniversität Hagen gehören, können auf Antrag des Inhaftierten und nach der Sicherheitsüberprüfung extra freigeschaltet werden. Wegen der notwendigen Umstellung des Fernstudienzugangs über die elis-Lernplattform mit den Startschwierigkeiten einzelner Grundfunktionen und der seinerzeit vorhandenen Leitungskapazität, mussten zusätzliche Freischaltungen zunächst zurückgestellt werden, so dass es zu Wartezeiten gekommen ist. Nach der erfolgten Erhöhung der Leitungskapazität und dem nun stabilen und zuverlässigen Betrieb der elis-Rechner, ist davon auszugehen, dass weitere Freischaltungen nunmehr verzögerungsfrei vorgenommen werden können. Berlin, den 10. März 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2016)