Drucksache 17 / 18 100 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 25. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und Antwort Werbung für Fraktions- und Parteiveranstaltungen: Wahlkampf mit Senatshilfe? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Veranstaltung „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Berlin “ der SPD-Fraktion am 9. März 2016 im Abgeordnetenhaus von Berlin per E-Mail beworben hat? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat die Veranstaltung „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Berlin“ der SPD- Fraktion am 9. März 2016 nicht beworben. Es erfolgte lediglich eine Information über die Teilnahme eines Vertreters der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales an dieser Veranstaltung. 2. Welche Veranstaltungen von Fraktionen, Parteien und Abgeordneten haben Senatsverwaltungen in der 17. Wahlperiode darüber hinaus beworben? (Bitte nach Veranstaltung , Datum, verteilende Stelle sowie Fraktion, Partei oder Abgeordnete aufschlüsseln.) Zu 2.: In der 17. Wahlperiode wurden keine Veranstaltungen von Fraktionen, Parteien oder Abgeordneten durch die Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei beworben. 3. Ist es üblich und gibt es irgendwelche Regularien dazu, wann und in welchem Umfang und über welche Verteiler (Mail, Post etc.) welche Stellen Veranstaltungen von Parteien, Fraktionen oder Abgeordneten bewerben? Wenn ja: Welche? 4. An welche Stelle in der Berliner Verwaltung muss ich mich wenden, um die möglichst breite Bewerbung von Veranstaltungen meines Abgeordnetenbüros über Verteiler der öffentlichen Verwaltung Berlins zu veranlassen ? Zu 3. und 4.: Die Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei unterliegen in ihrem Informationshandeln – insbesondere im Hinblick auf Wahlen – dem Gebot parteipolitischer Neutralität, wie es in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte von Bund und Ländern aus dem Demokratieprinzip und dem Gebot der Chancengleichheit der politischen Parteien hergeleitet wird. Vor diesem Hintergrund bewerben die Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei keine Veranstaltungen von Parteien, Fraktionen oder Abgeordneten. Berlin, den 11. März 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2016)