Drucksache 17 / 18 104 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bola Olalowo (GRÜNE) vom 26. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2016) und Antwort Vergibt die Senatsverwaltung für Finanzen fair? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vergabestellen sind im Sinne des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) bei der Senatsverwaltung für Finanzen, den ihr nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Dienstbereich mit der Durchführung von Vergaben betraut? Zu 1.: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung im Ressort Finanzen durch die jeweilige Abteilung innerhalb der Senatsverwaltung für Finanzen und durch die jeweilige nachgeordnete Behörde/Einrichtung. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage beinhaltet die Rückmeldungen der fünf Abteilungen einschließlich der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. 2. Wie viele öffentliche Aufträge haben diese Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 vergeben? Bitte getrennt nach Jahren aufführen. Zu 2.: Zu den nachgefragten Angaben werden keine statistischen Daten erhoben. Die nachfolgenden Angaben (auch zu den Fragen 3 bis 14) wurden ausschließlich für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage ermittelt und können bei dem Umfang der Anfrage keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. 2012: 814 2013: 802 2014: 1.070 3. In wie vielen Fällen davon und von welchen Vergabestellen wurde in der Ausschreibung auf die §§ 1, 7-10 BerlAVG oder auf einzelne Normen des Gesetzes Bezug genommen? Bitte getrennt auflisten nach a) Tariftreue und Mindestentlohnung b) umweltverträgliche Beschaffung c) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen d) Frauenförderung e) Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Zu 3.: Eine getrennte Auflistung nach Jahren kann nur hinsichtlich der in Bezug genommen Normen erfolgen, da für einige Vergabestellen ausschließlich zusammengefasste Mitteilungen vorliegen, die eine weitergehende Aufgliederung nicht zulassen. Soweit bei Auftragsvergaben auf mehrere Normen Bezug genommen wurde, sind in der nachfolgenden Darstellung Doppelnennungen möglich. Tariftreue und Mindestentlohnung 1) § 1 BerlAVG umweltverträgliche Beschaffung 2) § 7 BerlAVG Beachtung der ILO-Kern-arbeitsnormen 3) § 8 BerlAVG Frauenförderung 4) § 9 BerlAVG Bereitstellung von Ausbildungsplätzen § 10 BerlAVG 2012 48 2 40 49 4 2013 70 5 60 70 6 2014 77 5 64 75 6 1) ab 500 € geschätztem Auftragswert 2) ab 10.000 € geschätztem Auftragswert 3) ausschließlich bei nachfolgenden Produkten: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 104 2 • Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) • Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle • handgefertigte Teppiche • Natursteine • Produkte aus Holz • Kaffee, Kakao, Tee • Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein • Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker , Süßwaren • Fischereiprodukte • Feuerwerkskörper, Zündhölzer • Schnittblumen, Topfpflanzen 4) ab einem Auftragswert von 25.000 € 4. Falls auf die §§ 1, 7-10 BerlAVG kein Bezug genommen wurde, warum nicht? Zu 4.: Bei Aufträgen, die nach Art und Volumen die Voraussetzungen der §§ 1, 7 bis 10 des Berliner Ausschreibungs - und Vergabegesetzes (BerlAVG) nicht erfüllten , war eine Bezugnahme auf die Normen bei den entsprechenden Ausschreibungen entbehrlich. 5. Welche Erfahrungen haben diese Vergabestellen mit den Vorschriften der §§ 1, 7-10 BerlAVG gemacht? Zu 5.: Die Regelung des § 10 BerlAVG zur bevorzugten Vergabe findet nach den Erfahrungen bei den bisherigen Aufträgen kaum Anwendung, da zu den Ausschreibungen äußerst selten gleichwertige Angebote i. S. d. Vorschrift vorlagen. 6. Wie verteilen sich welche Auftragsvolumina anhand der Berliner, nationalen und EU-weiten Schwellenwerte auf die Vergabearten „offenes Verfahren“, „nicht offenes Verfahren“, Verhandlungsverfahren“, „freihändige Vergabe“, „wettbewerblicher Dialog“, „Interessenbekundungsverfahren “ usw.? Bitte für den Zeitraum 2012 – 2014 nach Jahren und Vergaben im Bau-, Leistungsund freiberuflichen Bereich auflisten. Zu 6.: Eine getrennte Darstellung nach Jahren kann lediglich hinsichtlich der Vergabeart erfolgen, da für einige Vergabestellen ausschließlich zusammengefasste Mitteilungen vorliegen, die eine weitergehende Aufgliederung nicht zulassen. Für die Jahre 2012 bis 2014 konnten für die jeweiligen Vergabearten nachfolgende Volumina ermittelt werden: Vergaben im Leistungsbereich (ohne freiberufliche Leistungen) 2012: freihändige Vergaben i.H.v 1.583.848,78 € beschränkte Ausschreibungen i.H.v. 940.367,33 € 2013: freihändige Vergaben i.H.v 2.242.891,64 € beschränkte Ausschreibungen i.H.v. 1.817.503,51 € 2014: freihändige Vergaben i.H.v 1.248.783,03 € beschränkte Ausschreibungen i.H.v. 2.126.443,09 € europaweite Ausschreibungen i.H.v. 582.000,00 € Vergabe freiberuflicher Leistungen 2012: freihändige Vergaben i.H.v 6.000,00 € 2013: freihändige Vergaben i.H.v 33.044,39 € 2014: freihändige Vergaben i.H.v 292.293,20 € 7. In welchem Umfang wird von diesen Vergabestellen die „Vergabeplattform Berlin“ genutzt? Bitte prozentual nach Vergabestellen auflisten. 8. Falls die „Vergabeplattform Berlin“ nicht genutzt wird: was sind die Gründe hierfür? Zu 7. und 8.: Die Vergabestellen veröffentlichen gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Rundschreibens SenStadt VI A/SenWiArbFrau II F Nr. 11/2006 vom 17.05.2006 auf der Vergabeplattform Berlin. 9. In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 Vertragsstrafen nach § 6 Abs.1 BerlAVG verhängt? 10. In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 ein Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb nach § 6 Abs. 3 Berl AVG verhängt? 11. Hat sich eine dieser Vergabestellen mit Unterstützungsanfragen an die Kontrollgruppe nach § 5 S. 2 Berl AVG gewandt? Wenn ja, mit welchen Fragstellungen ist dies geschehen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 104 3 12. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer des Landes, des Bundes oder vor Gericht? Bitte einzeln unter Zuordnung zur jeweiligen Nachprüfungsstelle auflisten. 13. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu geänderten bzw. zu Neuvergaben wegen Verstößen dieser Vergabestellen? 14. Falls es zu geänderten bzw. Neuvergaben kam, gegen welche Vergabevorschriften hatte diese Vergabestelle verstoßen? Zu 9. bis 14.: Zu den nachgefragten Vertragsstrafen, Ausschlüssen, Unterstützungsanfragen, Nachprüfungsverfahren und geänderten bzw. Neuvergaben sind keine Fälle bekannt. Berlin, den 18. März 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2016)