Drucksache 17 / 18 106 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bola Olalowo (GRÜNE) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Vergibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fair? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da zu den einzelnen Fragestellungen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Statistiken geführt werden und somit auch keine Gesamtstatistik besteht, wurde innerhalb des Hauses eine Abfrage durchgeführt. Die Antworten haben ergeben, dass aufgrund der Vielzahl der abzufragenden Daten die Antworten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sie sind teilweise auch als Schätzwerte zu verstehen. Frage 1: Wie viele Vergabestellen sind im Sinne des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (Berl AVG) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den ihr nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Dienstbereich mit der Durchführung von Vergaben betraut? Antwort zu 1: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Wesentlichen dezentral. Unter diesem Gesichtspunkt sind die einzelnen Abteilungen mit Ihren Referaten sowie die nachgeordneten Einrichtungen als Vergabestellen zu betrachten. Es wurden keine Stellen identifiziert, die ausschließlich oder zumindest überwiegend mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, außer in den Abteilungen Hoch- und Tiefbau. Dort gibt es jeweils Vergabestellen, die die Fachbereiche bei der Durchführung von Vergaben unterstützen. Als weitere Ausnahme ist das Referat Z IT - Informationstechnik zu betrachten, von dem der überwiegende Teil der Aufträge im IT-Bereich vergeben wird. Frage 2: Wie viele öffentliche Aufträge haben diese Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 vergeben? Bitte getrennt nach Jahren aufführen. Antwort zu 2: Anzahl der vergebenen Aufträge 2012 2300 2013 2545 2014 2318 Zu der Validität dieser Angaben verweise ich ausdrücklich auf die Vorbemerkungen. Frage 3: In wie vielen Fällen davon und von welchen Vergabestellen wurde in der Ausschreibung auf die §§ 1, 7-10 BerlAVG oder auf einzelne Normen des Gesetzes Bezug genommen? Bitte getrennt auflisten nach a) Tariftreue und Mindestentlohnung b) umweltverträgliche Beschaffung c) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen d) Frauenförderung e) Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Antwort zu 3: Die Vergabestellen äußerten sich dahingehend , dass bei den Ausschreibungen unter Beachtung der jeweils bestehenden Ausführungsvorschriften und dem einzelnen Inhalt der Vergabe immer Bezug genommen wird auf: a) Tariftreue und Mindestentlohnung b) umweltverträgliche Beschaffung c) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen d) Frauenförderung e) Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Frage 4: Falls auf die §§ 1, 7-10 BerlAVG kein Bezug genommen wurde, warum nicht? Antwort zu 4: Die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs - und Vergabegesetzes (BerlAVG) werden berücksichtigt . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 106 2 Frage 5: Welche Erfahrungen haben diese Vergabestellen mit den Vorschriften der §§ 1, 7-10 BerlAVG gemacht ? Antwort zu 5: Die Bereiche berichten, dass die Mehrzahl der Firmen die Erbringung der Nachweise und Erklärungen gemäß §§ 1, 7 – 10 BerlAVG akzeptieren. Firmen, die dies in seltenen Einzelfällen ablehnen, werden nicht beauftragt. Frage 6: Wie verteilen sich welche Auftragsvolumina anhand der Berliner, nationalen und EU-weiten Schwellenwerte auf die Vergabearten „offenes Verfahren“, „nicht offenes Verfahren“, Verhandlungsverfahren“, „freihändige Vergabe“, „wettbewerblicher Dialog“, „Interessenbekundungsverfahren “ usw.? Bitte für den Zeitraum 2012 – 2014 nach Jahren und Vergaben im Bau-, Leistungs - und freiberuflichen Bereich auflisten. Antwort zu 6: Eine Beantwortung dieser Frage ist durch die Vielzahl der mit den Ausschreibungen und Vergaben befassten Stellen sowie der weitgefächerten Inhalte der jeweiligen Vergaben im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. Frage 7: In welchem Umfang wird von diesen Vergabestellen die „Vergabeplattform Berlin“ genutzt? Bitte prozentual nach Vergabestellen auflisten. Antwort zu 7: Die Vergabestellen nutzen die Vergabeplattform unterschiedlich stark, wobei aber im Mittel eine Benutzungsquote zwischen 90 bis 100 % angezeigt wurde. Frage 8: Falls die „Vergabeplattform Berlin“ nicht genutzt wird: was sind die Gründe hierfür? Antwort zu 8: Fehlanzeige. Frage 9: In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 Vertragsstrafen nach § 6 Abs.1 BerlAVG verhängt? Antwort zu 9: In keinem Fall. Frage 10: In wie vielen Fällen wurde von diesen Vergabestellen in den Jahren 2012 – 2014 ein Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb nach § 6 Abs. 3 BerlAVG verhängt? Antwort zu 10: In keinem Fall. Frage 11: Hat sich eine dieser Vergabestellen mit Unterstützungsanfragen an die Kontrollgruppe nach § 5 S. 2 BerlAVG gewandt? Wenn ja, mit welchen Fragstellungen ist dies geschehen? Antwort zu 11: In keinem Fall. Frage 12: In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer des Landes, des Bundes oder vor Gericht ? Bitte einzeln unter Zuordnung zur jeweiligen Nachprüfungsstelle auflisten. Antwort zu 12: Vergabestelle Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsstelle Abteilung IV - Wohnungswesen, Wohnungsneubau , Stadterneuerung, Soziale Stadt 1 Kammergericht Berlin Abteilung V - Hochbau 4 3 Vergabekammer des Landes Berlin Kammergericht Berlin Frage 13: In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen vier Jahren zu geänderten bzw. zu Neuvergaben wegen Verstößen dieser Vergabestellen? Antwort zu 13: In keinem Fall. Frage14: Falls es zu geänderten bzw. Neuvergaben kam, gegen welche Vergabevorschriften hatte diese Vergabestelle verstoßen? Antwort zu 14: Fehlanzeige. Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)