Drucksache 17 / 18 112 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 29. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (VI): Jägerstraße 10-11 in Mitte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer*in des Gebäudes in der Jägerstraße 10-11 in Mitte? 2. In welchem baulichen Zustand befindet sich nach Erkenntnissen des Senats das Gebäude in der Jägerstraße 10-11? 3. Welche Gebäude(teile) stehen nach Erkenntnissen des Senats derzeit leer? 4. Hat der Senat geprüft, ob sich das Gebäude in der Jägerstraße 10-11 zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 5. Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats, im Gebäude in der Jägerstraße 10-11 geflüchtete Menschen unterzubringen und was ist gegebenenfalls der Stand der Gespräche bzw. Verhandlungen darüber mit dem/der Eigentümer*in? 6. Welche konkreten Gebäude(teile) sollen gegebenenfalls zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt, und wie viele Plätze sollen dort auf welchem Standard jeweils geschaffen werden? 7. Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts- /Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll gegebenenfalls in den Gebäude(teile)n jeweils geschaffen werden? 8. Welcher Personenkreis soll dort gegebenenfalls untergebracht werden? 9. Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? 10. Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? 11. Wann erging gegebenenfalls der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? 12. Seit wann werden die Gebäude gegebenenfalls ertüchtigt und was ist der aktuelle Stand? 13. Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM gegebenenfalls beauftragt worden und in welchem Kosten - und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Zu 1. bis 13.: Die Liegenschaft Jägerstr. 10-11 befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das Objekt wurde dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bislang nicht als Flüchtlingsunterkunft angeboten. Ein Vergabeverfahren wurde noch nicht begonnen. Die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM) wurde noch nicht beauftragt. Berlin, den 18. März 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2016)