Drucksache 17 / 18 113 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 29. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Objekte zur Flüchtlingsunterbringung (VII): Mauerstraße 27/29 in Mitte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist Eigentümer*in des Gebäudes in der Mauerstraße 27/29 in Mitte? Antwort zu 1: Eigentümerin des Gebäudes in der Mauerstraße 27/29 in Berlin-Mitte ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben . Frage 2: In welchem baulichen Zustand befindet sich nach Erkenntnissen des Senats das Gebäude in der Mauerstraße 27/29? Antwort zu 2: Das Gebäude in der Mauerstraße 27/29 befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Frage 3: Welche Gebäude(teile) stehen nach Erkenntnissen des Senats derzeit leer? Antwort zu 3: Das Gebäude steht derzeit leer, es wird jedoch ab 2017 für die Unterbringung des Bundesministeriums für Gesundheit hergerichtet. Frage 4: Hat der Senat geprüft, ob sich das Gebäude in der Mauerstraße 27/29 zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Antwort zu 4: Der Senat hat nicht geprüft, ob sich das Gebäude zur Unterbringung geflüchteter Menschen eignet , da es seitens der Bundesrepublik Deutschland für andere Zwecke vorgesehen ist. Das Objekt wurde bislang nicht von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Flüchtlingsunterkunft angeboten. Frage 5: Gibt es Pläne bzw. Beschlüsse des Senats, im Gebäude in der Mauerstraße 27/29 geflüchtete Menschen unterzubringen und was ist gegebenenfalls der Stand der Gespräche bzw. Verhandlungen darüber mit der Eigentümer *in? Antwort zu 5: Es gibt keine Pläne des Senats, im Gebäude in der Mauerstraße 27/29 geflüchtete Menschen unterzubringen, da sich das Gebäude nicht im Eigentum des Landes befindet und seitens des Eigentümers für andere Zwecke vorgesehen ist. Frage 6: Welche konkreten Gebäude(teile) sollen gegebenenfalls zukünftig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt, und wie viele Plätze sollen dort auf welchem Standard jeweils geschaffen werden? Frage 7: Welche Art von Unterkunft (Sammelunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschafts -/Notunterkunft oder Appartements/Wohnungen) soll gegebenenfalls in den Gebäude(teile)n jeweils geschaffen werden? Frage 8: Welcher Personenkreis soll dort gegebenenfalls untergebracht werden? Frage 9: Wer soll gegebenenfalls Betreiber der Unterkunft werden? Frage 10: Ist bereits ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Heimbetreibers eingeleitet worden? Wenn ja, was ist der aktuelle Stand? Wenn nein, wann ist die Ausschreibung geplant? Frage 11: Wann erging gegebenenfalls der Auftrag an die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu ertüchtigen? Frage 12: Seit wann werden die Gebäude gegebenenfalls ertüchtigt und was ist der aktuelle Stand? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 113 2 Frage 13: Mit welchen baulichen Veränderungen ist die BIM gegebenenfalls beauftragt worden und in welchem Kosten- und Zeitrahmen sollen diese erfolgen? Antwort zu 6 bis 13: Unter Berücksichtigung der Antworten zu den Fragen 1 bis 5 entfällt die Beantwortung Fragen 6 bis 13. Berlin, den 21. Mrz. 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)