Drucksache 17 / 18 120 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 25. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Leben in der Filmkulisse oder Anwohner_innen als ungefragte Statist_innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter (BA) um Mitwirkung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Nach welchen Kriterien werden Drehgenehmigungen für Filmaufnahmen im öffentlichen Raum genehmigt ? Bitte die Kriterien gewichtet auflisten. Antwort zu 1: Die Hauptstadtregion ist Deutschlands beliebtester Film- und Fernsehschauplatz. Filme- und Serienmacher aus aller Welt drehen in der Region, und auch immer mehr Touristen interessieren sich für Filmschauplätze in Berlin und Brandenburg. Der Senat von Berlin hat bereits in der Vergangenheit mehrfach sein Bekenntnis zu einer filmfreundlichen Metropole wiederholt . Durch das anhaltend starke Wachstum der Filmindustrie in der Region Berlin-Brandenburg, verbunden mit dem Ausbau des Filmstudios Babelsberg und der Filmförderung durch die Medienboard Berlin - Brandenburg GmbH, werden in erheblichem Maße Arbeitsplätze im Land Berlin geschaffen und gesichert und damit die Wirtschaftskraft der Stadt Berlin nachhaltig gestärkt. Dass damit möglicherweise Beeinträchtigungen für den Verkehrsteilnehmer bzw. Anwohner einhergehen, ist leider unvermeidbar. Das Zentrale Filmbüro bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) trifft Entscheidungen nach der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) im jeweiligen Einzelfall, so dass keine Gewichtung nach bestimmten Kriterien erfolgt. Frage 2: Wie werden die Belange der Anwohner _innen berücksichtigt? Antwort zu 2: Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) – Zentrales Filmbüro – ist stets bemüht, verkehrliche Belastungen infolge von Filmdreharbeiten auf das unumgängliche Mindestmaß zu reduzieren. Die Filmfirmen erhalten grundsätzlich die Auflage, die Anwohner vor der Durchführung der Filmarbeiten und vor der Umsetzung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen durch Wurfsendungen und Informationszettel über Art und Grund der beabsichtigten Maßnahmen sowie Ort, Zeit, Ablauf zu informieren . Frage 3: Findet eine Verträglichkeitsprüfung für die betroffenen Anwohner_innen (wegfallende Parkplätze, eingeschränkte Gehwege, Lärm- und Lichtbelastung) statt? Wenn ja, welche Kriterien werden dafür angelegt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Das Anliegerrecht vermittelt keinen Anspruch darauf, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen unmittelbar in der Nähe des Grundstücks bestehen oder bestehen bleiben. Eine Verträglichkeitsprüfung wird insofern gewahrt, als dass dem der Antragsteller eine erforderliche Genehmigung nach dem Landes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere bei nächtlichen Dreharbeiten, einzuholen hat. Mit den Filmproduktionsgesellschaften ist allgemein im Zusammenhang mit den Dreherlaubnissen für das Land Berlin abgestimmt und wird auch praktiziert, dass für Schwierigkeiten während der Maßnahmen Kontaktpersonen als Verantwortliche zu benennen sind, die kurzfristig telefonisch zu erreichen sind und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für sämtliche Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner agieren und Probleme lösen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 120 2 Frage 4: Welche Möglichkeiten haben Anwohner _innen, sich z.B. Kosten für nicht nutzbare Anwohner _innen-Parkplätze rückerstatten zu lassen? Welche Instrumente der Kompensation von Belastungen durch Filmarbeiten im öffentlichen für die Anwohner_innen gibt es? Antwort zu 4: Ungeachtet dessen besteht für Anwohnende in parkraumbewirtschafteten Zonen grundsätzlich kein Anspruch auf Parkmöglichkeiten. Ausnahmen hiervon sind ausgewiesene Schwerbehindertenparkplätze; hier wird für die Betroffenen gegebenenfalls eine alternative Parkmöglichkeit geschaffen. Eine Rückerstattung von Kosten, wie z.B. für Anwohnervignetten, ist hierfür nicht vorgesehen. Bei Filmaufnahmen handelt es sich in der Regel um kurzfristige, vorübergehende Einschränkungen. Frage 5: Gibt es die Möglichkeit für Gewerbetreibende , sich für Kundenverlust in der Zeit der Filmarbeiten entschädigen zu lassen? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Grundsätzlich hat die/der Anliegerin /Anlieger einer Straße das Recht, diese Straße zu nutzen (Teilnahme am Straßenverkehr) und zusätzlich über eine Anbindung an das Straßennetz zu verfügen (Anliegergebrauch ). Zugleich müssen aber die Anlieger alle den Gemeingebrauch einschränkenden Maßnahmen hinnehmen und dulden. Um überhaupt Schadensersatzansprüche von einschränkenden Maßnahmen geltend machen zu können, muss sich die Maßnahme erheblich und unmittelbar auf den betreffenden Betrieb auswirken. Ein Entschädigungsanspruch ist allenfalls im Ausnahmefall und nur im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen erst bei einer konkreten nachgewiesenen Existenzgefährdung des Betriebes vorgesehen. Frage 6: Wie viele Genehmigungen für Dreharbeiten wurden pro Monat ab 2011 bis jetzt wo in welchem Bezirk erteilt? Bitte Straßengenau aufführen. Antwort zu 6: Die Verkehrslenkung Berlin betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programm, dass eine Auswertung der entsprechenden Verfahren ermöglicht. Von Mai 2010 bis zum 9. März 2016 sind in diesem EDV-Programm 11.731 Anträge für Filmdreharbeiten gelistet. Nur wenige davon wurden abgelehnt; eine diesbezügliche Auswertung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Der Zeitraum umfasst also ca. 70 Monate, wodurch sich durchschnittlich ca. 168 Anträge pro Monat ergeben. Die vorgenannten Anträge verteilen sich nach Bezirken wie folgt: Charlottenburg-Wilmersdorf 1.897 Friedrichshain-Kreuzberg 2.105 Lichtenberg 166 Marzahn-Hellersdorf 42 Mitte 3.590 Neukölln 533 Pankow 822 Reinickendorf 140 Spandau 195 Steglitz-Zehlendorf 1.035 Tempelhof-Schöneberg 901 Treptow-Köpenick 305 Eine genauere Auflistung sortiert nach Bezirken und Straßennamen ist im Rahmen der Beantwortung dieser schriftlichen Anfrage nicht darstellbar, da die entsprechende tabellarische Auflistung 336 Seiten umfasst. Diese Tabelle liegt bei der Verkehrslenkung Berlin vor und kann dort jederzeit nach Terminabsprache eingesehen werden. Frage 7: Wie hoch sind die Einnahmen, die das Land Berlin für die Genehmigungen von Filmarbeiten pro Jahr erhält? Bitte für die Jahre 2011 bis jetzt pro Jahr auflisten. Antwort zu 7: Die VLB hatte im Zusammenhang mit der Genehmigung folgende Gebühreneinnahmen: 2011: 214.989,99 € 2012: 211.488,21 € 2013: 208.549,44 € 2014: 263.170,29 € 2015: 269.168,92 € 2016: 35.097,80 € (Stand 7. März 2016). Frage 8: Wieviel fließt davon in die Haushalte der Bezirke ? Bitte für die Jahre 2011 bis jetzt pro Jahr auflisten. Antwort zu 8: Die in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten Einnahmen fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Die Bezirksämter haben Einnahmen in Form von Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren Die Bezirksämter haben insoweit nachfolgend wiedergegebene Stellungnahmen übermittelt. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin „Aufgrund einer Titeländerung wurden die meisten Unterkonten ab 1. Januar 2014 zur Vereinfachung der Bearbeitung gestrichen. Daher ist eine Auflistung ab diesem Zeitpunkt nicht möglich. Für die Jahre davor wäre die Ermittlung der Einnahmen innerhalb der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit mit einem angemessenen Aufwand nicht möglich.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 120 3 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Jahr Verwaltungsgebühr Sondernutzungsgebühr 2011 130,- € 2012 86,- € 2013 39,- € 2014 214,- € 230,00 € 2015 215,- € 2.040,00 € Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin „Unter dem Titel 11155 werden alle Einnahmen aus Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland erfasst und gehen direkt in den Haushalt des Bezirkes ein. Eine statistische Erfassung, wieviel davon auf Ausnahmegenehmigungen für Filmaufnahmen entfallen, wird nicht geführt. Eine nachträgliche Aufschlüsselung ist ohne sehr großen Aufwand nicht möglich.“ Bezirksamt Mitte von Berlin „Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte verfügt über keine kurzfristig abrufbaren Daten zu Drehorten oder Einnahmen für Drehgenehmigungen. Es stehen auch keine Ressourcen zur Verfügung, ggf. mehr als 2500 Vorgänge zu ziehen und die erbetenen Daten zu ermitteln.“ Bezirksamt Pankow von Berlin Jahr Verwaltungsgebühr Sondernutzungsgebühr 2011 4.755,40 € 14.170,00 € 2012 3.497,52 € 10.075,00 € 2013 4.019,08 € 11.635,00 € 2014 3.988,40 € 19.475,00 € 2015 6.274,00 € 20.475,00 € 2016 859,04 € 3.120,00 € Bezirksamt Spandau von Berlin Jahr Verwaltungsgebühr Sondernutzungsgebühr 2011 432,59 € 1.300,00 € 2012 490,88 € 1.820,00 € 2013 828,36 € 2.795,00 € 2014 1.159,72 € 4.940,00 € 2015 1.018,58 € 3.510,00 € 2016 184,08 € 455,00 € Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin „Für die Genehmigung von Filmaufnahmen nimmt der Bezirk Steglitz-Zehlendorf Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren ein. Von diesen Einnahmen fließt kein Geld direkt in den Bezirkshaushalt.“ Frage 9: Welche Maßnahmen für einen kiezverträglichen Tourismus werden daraus genau wo bezahlt? Bitte pro Jahr und Maßnahmen auflisten. Antwort zu 9: Hierzu haben die Bezirksämter mitgeteilt : Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin „Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden hier nicht geführt, daher ist eine Beantwortung nicht möglich.“ Bezirksamt Lichtenberg von Berlin „Keine“ Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin „Unbekannt“ Bezirksamt Mitte von Berlin „Grundsätzlich fließen die Verwaltungsgebühren in den Bezirkshaushalt, es handelt sich dabei aber nicht um zweckgebundene Einnahmen, sie stehen damit auch nicht für spezielle Ausgaben zur Verfügung. Alle Einnahmen werden für alle Ausgaben verwandt.“ Bezirksamt Pankow von Berlin „Da es sich bei den Einnahmen um keine zweckgebundenen Einnahmen handelt, können diese nicht ausgabeseitig verwendet werden.“ Bezirksamt Spandau von Berlin „Die Verwaltungsgebühren werden beim Titel 111 05/100 und die Sondernutzungsgebühren beim Titel 111 55/100 verbucht. Bei beiden Titeln handelt es sich um Einnahmetitel. Ausgaben sind aus diesen Titeln nicht möglich. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden.“ Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin „Ausgaben für Maßnahmen für einen kiezverträglichen Tourismus werden vom Tiefbauamt Steglitz- Zehlendorf nicht getätigt.“ Berlin, den 18. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)