Drucksache 17 / 18 121 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 25. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Wie hoch und breit baut Marzahn-Hellersdorf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche auf die Nutzungsart Wohnbebauung bezogene Bebauungspläne wurden seit 2012 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf oder hilfsweise durch den Senat für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf aufgestellt? (Bitte auch Datum der Festsetzung mit angeben , sofern erfolgt) Antwort zu 1: Bebauungsplan geplante Nutzungsart Aufstellungsdatum 10-70 Allgemeines Wohngebiet (WA), Reines Wohngebiet (WR) 08.05.2012 10-77 WA 16.06.2015 10-78 WA 06.05.2015 10-80 WA 13.01.2015 XXI-2-2 WA, Mischgebiet (MI) 04.02.2014 XXI-31a-1 WA 11.11.2014 XXI-32d-1 WA 17.04.2012 XXI-32d-2 WA 17.04.2012 XXIII-4c WA, Gemeinbedarf 29.10.2013 XXIII-32a-1 WA, Gemeinbedarf 05.05.2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 121 2 Frage 2: Welche Fläche umfasst jeder der unter 1. genannten Bebauungspläne? Antwort zu 2: Bebauungsplan Fläche des Geltungsbereiches 10-70 47.943m² 10-77 57.493m² 10-78 5.813m² 10-80 72.500m² XXI-2-2 26.000m² XXI-31a-1 26.000m² XXI-32d-1 9.636m² XXI-32d-2 19.500m² XXIII-4c Keine Angabe (k.A.) XXIII-32a-1 k.A. Hinweis: Bezogen auf die beiden letztgenannten Bebauungsplanverfahren waren die abgefragten Werte nicht eruierbar. Frage 3: Welche Grundflächenzahl, welche Geschossflächenzahl , welche Wohnkategorie nach Flächennutzungsplan (W1 bis W4) und welche maximale Anzahl von Geschossen wurde in jedem der unter 1. genannten Bebauungspläne geplant? Antwort zu 3: Bebauungsplan Grundflächenzahl - GRZ (betrifft nur die Teilflächen mit Wohnnutzungen ) Geschossflächenzahl - GFZ (betrifft nur die Teilflächen mit Wohnnutzungen) Darstellung des Flächennutzungsplan (FNP) Max. Geschosszahl 10-70 0,2 0,4 W 1 4 (mit LP 2 ) II 10-77 k.A. 1,5 W2, Gemeinbedarf k.A. 10-78 0,3 1,8 W2 teilweise XI 10-80 0,2-0,3 0,2-0,9 W3 (mit LP) III XXI-2-2 MI: 0,3-0,4 WA: 0,25-0,3 MI: 0,8-1,0 WA: 0,3-0,6 W4 (mit LP) WA: II MI: teilweise III XXI-31a-1 0,4 1,2-1,4 M 3 2 IV XXI-32d-1 0,3 0,8 M2, Bahn III XXI-32d-2 0,3 0,8 M2,W2, Grünflächen III XXIII-4c k.A. k.A. W4 k.A. XXIII-32a-1 0,2-0,3 0,2-0,6 W3, M2 II 1 Wohnbaufläche 2 landwirtschaftliche Prägung 3 gemischte Fläche Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 121 3 Frage 4: Wie viele Wohneinheiten sind in jedem der unter 1. genannten Bebauungspläne vorgesehen? Antwort zu 4: Bebauungsplan Zahl der geplanten Wohneinheiten 10-70 91 WE 10-77 400 WE 10-78 100 WE 10-80 220 WE XXI-2-2 115 WE XXI-31a-1 328 WE XXI-32d-1 40 WE XXI-32d-2 k.A. XXIII-4c k.A. XXIII-32a-1 k.A. Hinweis: Bezogen auf die drei letztgenannten Bebauungsplanverfahren waren die abgefragten Werte nicht eruierbar. Frage 5: Für wie viele der unter 4. genannten Wohneinheiten sind Mietpreis- und/oder Belegungsbindungen vorgesehen? Antwort zu 5: Gemäß Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll in städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Angemessenheit grundsätzlich ein Anteil von 25 Prozent mietpreis- und belegungsgebundener Wohneinheiten vereinbart werden. Im Verlauf der Bebauungsplanverfahren werden bzw. wurden die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Mietpreis- und Belegungsbindungen geprüft. Bebauungsplan Mietpreis- oder Belegungsbindung – ja/nein/in Prüfung 10-70 in Prüfung 10-77 in Prüfung 10-78 Nein 10-80 in Prüfung XXI-2-2 Nein XXI-31a-1 in Prüfung XXI-32d-1 in Prüfung XXI-32d-2 Nein XXIII-4c in Prüfung XXIII-32a-1 in Prüfung Frage 6: Wie viele Wohnungen wurden im Bezirk Marzahn-Hellersdorf seit 2011 ohne lokalen Bebauungsplan nach § 34 BauGB genehmigt? Antwort zu 6: Im Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2015 wurden insgesamt 3.826 Wohneinheiten genehmigt ; hiervon 60 % auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Frage 7: Für wie viele der unter 6. genannten Wohneinheiten sind Mietpreis- und/oder Belegungsbindungen vorgesehen? Antwort zu 7: Das „Berliner Modell“ (Mietpreis- und Belegungsbindungen) gilt laut Senatsbeschluss vom 16.06.2015 nur bei Wohnungsbauvorhaben, für deren Genehmigungsfähigkeit die Aufstellung oder wesentliche Änderung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Wohnungen , die auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuchs genehmigt werden, bleiben vom „Berliner Modell“ ausgeklammert . Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)