Drucksache 17 / 18 122 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 25. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und Antwort Wie hoch und breit baut Charlottenburg-Wilmersdorf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche auf die Nutzungsart Wohnbebauung bezogene Bebauungspläne wurden seit 2012 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf oder hilfsweise durch den Senat für den Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf aufgestellt? (Bitte auch Datum der Festsetzung mit angeben, sofern erfolgt) Antwort zu 1: Bebauungsplan geplante Nutzungsart Aufstellungsdatum 4-41VE Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt 28.04.2015 4-50 WA festgesetzt 12.03.2013 4-53 Mischgebiet (MI), Kerngebiet (MK) 06.03.2012 4-57VE WA 29.04.2014 4-59VE WA 16.02.2016 4-60 WA, MK 28.10.2014 4-62 WA, MK 20.01.2015 4-63 WA 16.02.2016 VII-36-2VE WA 19.06.2012 IX-149-1 MI 12.06.2012 IX-166-1 WA 19.08.2014 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 122 2 Frage 2: Welche Fläche umfasst jeder der unter 1. genannten Bebauungspläne? Antwort zu 2: Bebauungsplan Fläche des Geltungsbereiches 4-41VE 1 3.300m² 4-50 4.245m² 4-53 8.000m² 4-57VE 5.900m² 4-59VE 19.000m² 4-60 13.900m² 4-62 ca. 18.000m² 4-63 2.853m² VII-36-2VE 3.882m² IX-149-1 ca. 10.000m² IX-166-1 3.968m² 1 Vorhaben- und Erschließungsplan Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 122 3 Frage 3: Welche Grundflächenzahl, welche Geschossflächenzahl , welche Wohnkategorie nach Flächennutzungsplan (W1 bis W4) und welche maximale Anzahl von Geschossen wurde in jedem der unter 1. genannten Bebauungspläne geplant? Antwort zu 3: Bebauungsplan Grundflächenzahl - GRZ (betrifft nur die Teilflächen mit Wohnnutzungen ) Geschossflächenzahl-GFZ (betrifft nur die Teilflächen mit Wohnnutzungen) Darstellung des Flächennutzungs - plan(FNP) Max. Geschosszahl 4-41VE 0,5 0,79 W 2 1 VI 4-50 0,3 0,8 W3 IV 4-53 k.A. k.A. W1, M 3 1 V 4-57VE 0,3 1,4 W2 teilweise VIII 4-59VE 0,26-0,9 0,82-0,9 W3 teilweise IV 4-60 k.A. k.A. M2 k.A. 4-62 k.A. k.A. M2 MK: VII WA: teilweise XII 4-63 0,53 3,27 W1 VI VII-36-2VE 0,48 2,98 W1 teilweise VII IX-149-1 0,41 1,19 W2 teilweise V IX-166-1 0,31 1,2 W1 IV 2 Wohnfläche 3 gemischte Fläche Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 122 4 Frage 4: Wie viele Wohneinheiten sind in jedem der unter 1. genannten Bebauungspläne vorgesehen? Antwort zu 4: Bebauungsplan Zahl der geplanten Wohneinheiten (WE) 4-41VE k.A. 4-50 k.A. 4-53 k.A. 4-57VE ca. 109 WE 4-59VE ca. 580 WE 4-60 ca. 120 WE 4-62 ca. 375 WE 4-63 ca. 90 WE VII-36-2VE k.A. IX-149-1 k.A. IX-166-1 ca. 50 WE Hinweis: Bezogen auf die Bebauungsplanverfahren (mit k.A.) waren die abgefragten Werte nicht eruierbar. Frage 5: Für wie viele der unter 4. genannten Wohneinheiten sind Mietpreis- und/oder Belegungsbindungen vorgesehen? Antwort zu 5: Gemäß Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll in städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Angemessenheit grundsätzlich ein Anteil von 25% mietpreis- und belegungsgebundener Wohneinheiten vereinbart werden. Im Verlauf der Bebauungsplanverfahren werden bzw. wurden die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Mietpreis- und Belegungsbindungen geprüft. Bebauungsplan Mietpreis- oder Belegungsbindung – ja/nein/in Prüfung 4-41VE in Prüfung 4-50 in Prüfung 4-53 in Prüfung 4-57VE Ja 4-59VE Ja 4-60 Ja 4-62 Ja 4-63 in Prüfung VII-36-2VE in Prüfung IX-149-1 in Prüfung IX-166-1 Nein Frage 6: Wie viele Wohnungen wurden im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2011 ohne lokalen Bebauungsplan nach § 34 BauGB oder auf Grundlage des Westberliner Baunutzungsplanes genehmigt? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf teilt mit, dass die Beantwortung der Frage leider nicht erfolgen kann, da keine systematische Erfassung vorliegt und somit keine verwertbaren Daten vorhanden sind. Frage 7: Für wie viele der unter 6. genannten Wohneinheiten sind Mietpreis- und/oder Belegungsbindungen vorgesehen? Antwort zu 7: Das „Berliner Modell“ (Mietpreis- und Belegungsbindungen) gilt laut Senatsbeschluss vom 16.06.2015 nur bei Wohnungsbauvorhaben, für deren Genehmigungsfähigkeit die Aufstellung oder wesentliche Änderung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Wohnungen , die auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuchs oder auf Grundlage des Westberliner Baunutzungsplanes genehmigt werden, bleiben vom „Berliner Modell“ ausgeklammert . Berlin, den 22. März 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)