Drucksache 17 / 18 131 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 01. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2016) und Antwort „Willkommensklassen“ an Berliner Schulen VII – Verfahren und Wartezeiten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das Verfahren zur Registrierung, Anmeldung oder Zuweisung eines schulpflichtigen geflüchteten Kindes oder einer/ eines Jugendlichen zum Besuch einer „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“? a) Welche rechtlichen Vorgaben und Verfahrensabläufe gibt es und wo sind diese geregelt? b) Welche rechtlichen Vorgaben und Verfahrensabläufe stellen Hürden dar oder führen aus der Sicht des Senats zu Verzögerungen und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Senat, Hürden abzubauen und zukünftig Verzögerungen zu vermeiden? c) Welche Verfahrensunterschiede gibt es bei der Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen und bei begleiteten minderjährigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen bei der Registrierung zum Besuch einer „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“? d) Nach welchen Kriterien werden geflüchtete Kinder und Jugendliche an „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ an ISS, Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien zugewiesen? Zu 1.: Das Verfahren zur Anmeldung und Zuweisung eines schulpflichtigen geflüchteten Kindes oder einer/ eines Jugendlichen zum Besuch einer Lerngruppe / Willkommensklasse ist im „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ beschrieben. http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/sprachfoerde rung/index.html Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regelungen des Schulgesetzes, wobei die Aufnahme und Zuweisung derzeit in der Regel unter den Bedingungen der Übernachfrage stattfindet. Ziel ist eine zügige Beschulung der neuen Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus . Grundsätzlich gelten dabei folgende Rahmenbedingungen : Im Alter bis zu 7 Jahren werden die Schülerinnen und Schüler in die Schulanfangsphase der zuständigen (wohnortnahen) Grundschule aufgenommen. Schülerinnen und Schüler im Alter von 8 bis 11 Jahren werden in einer Willkommensklasse an einer Grundschule unterrichtet. Jugendliche ab 12 Jahren werden in Willkommensklassen an weiterführenden allgemein bildenden Schulen unterrichtet. Ab 16 Jahren können Jugendliche auch in Willkommensklassen an einem Oberstufenzentrum aufgenommen werden. Für die Aufnahme in eine Schule melden die Eltern (bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen begleitet oder unterstützt von einer sozialpädagogischen Fachkraft) ihr Kind in der regionalen Koordinierungsstelle für Willkommensklassen des Wohnbezirks an. Diese veranlasst eine Sprachstandsfeststellung sowie ggf. eine Gesundheitsuntersuchung . Auf der Basis des (z.T. vermuteten) Alters, des körperlichen Entwicklungsstandes und der Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung entscheidet die regionale Schulaufsicht über die Zuweisung der Schülerin / des Schülers in die Schulanfangsphase, in eine Regelklasse oder eine Willkommensklasse. Das Schulamt entscheidet (in der Regel) in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht über die aufnehmende Schule und informiert sowohl die Schule als auch die Eltern (bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zunächst den Träger der Einrichtung und die Vormundschaft) über die Entscheidung. Die Zuweisung eines Schulplatzes in einer Willkommensklasse stellt dabei noch keine Entscheidung über die weitere Beschulung des Kindes oder Jugendlichen in einer Regelklasse einer bestimmten Schulart dar. Die Eltern (bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsprechend beauftragte Personen) melden das Kind an der Schule an unter Vorlage vorhandener Personalpapiere. Die Schule nimmt die Schülerin/ den Schüler auf und legt einen Schülerbogen an. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 131 2 Verzögerungen hinsichtlich des Beginns der Beschulung treten auf durch Wartezeiten auf Datenlieferung an die Koordinierungsstellen für Willkommensklassen oder auf den Abschluss der Gesundheitsuntersuchungen. 2. Wie ist das Verfahren zur Registrierung, Anmeldung oder Zuweisung eines nicht-schulpflichtigen Jugendlichen oder jungen Menschen von 16 bis 25 Jahren zum Besuch einer „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ an einer beruflichen Schule, insb. an einem Oberstufenzentrum? a) Welche rechtlichen Vorgaben und Verfahrensabläufe gibt es und wo sind diese geregelt? b) Wie werden die Jugendlichen den OSZ’s zugeordnet ? c) Welche rechtlichen Vorgaben und Verfahrensabläufe stellen Hürden dar oder führen aus der Sicht des Senats zu Verzögerungen und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Senat, Hürden abzubauen und zukünftig Verzögerungen zu vermeiden d) Welche Möglichkeiten bestehen, den Besuch einer „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ an einer beruflichen Schule mit einer ersten Berufsorientierung zu verknüpfen? Zu 2.: Ausländische Kinder und Jugendliche, die einen erforderlichen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung nicht oder nicht mehr besitzen, unterliegen nicht der Schulpflicht. In diesen Fällen können die Kinder und Jugendlichen jedoch die Schulen des Landes Berlin freiwillig und unter den gleichen Bedingungen wie schulpflichtige Kinder und Jugendliche besuchen. Denn ausländische Kinder und Jugendliche, die nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegen , haben ein Recht auf Schulbesuch an öffentlichen Schulen gemäß § 2 Schulgesetz und Artikel 20 Absatz 1 der Verfassung von Berlin. Wie alle Volljährigen können auch geflüchtete volljährige Jugendliche nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht ihren Bildungsweg in allgemein bildenden oder beruflichen Schulen fortsetzen. Für ihre Aufnahme gelten die allgemeinen Bedingungen. Grundsätzlich soll jedem Bildungswilligen die individuell bestmögliche Beschulung ermöglicht werden. Demnach sind - nach Maßgabe freier Plätze und ggf. bestehender Aufnahmevoraussetzungen - auch volljährige Schülerinnen und Schüler auf Antrag aufzunehmen. Angebote der beruflichen Schulen: - der Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) - die einjährige Berufsfachschule - mehrjährige Berufsfachschule. In den drei genannten Bildungsgängen können auch höhere Schulabschlüsse erreicht werden. In den mehrjährigen Berufsfachschulen besteht die Möglichkeit, auch die Fachhochschulreife zu erlangen. Die Koordinierungsstelle der Oberstufenzentren (OSZ), beruflichen und zentral verwalteten Schulen berät zu den Angeboten der beruflichen Schulen. Die regionalen Klärungsstellen melden die über 16- jährigen Flüchtlinge bei der Klärungsstelle der beruflichen Schulen. Dort ordnen die Mitarbeiter/innen die Schülerinnen und Schüler den Berufsfeldern der Oberstufenzentren handlungs- und sprachkompetenzorientiert zu, d.h. bestimmte Berufsfeldwünsche werden wahrgenommen und nach Möglichkeit umgesetzt. Die Willkommensklassen an den Oberstufenzentren sind mit den Berufsqualifizierenden Lehrgängen (BQL) verknüpft. In dieser „zweijährigen Berufsvorbereitung“ wird insbesondere versucht, durch eine integrative Sprachbildung (parallel zur Förderung der berufsfeldorientierten Handlungskompetenzen) das Sprachstandniveau auf B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu heben, damit anschließend eine duale Ausbildung gelingen kann (hier ist das Sprachniveau B2 erforderlich ). 3. Wie viele geflüchtete Kinder von 6 bis 13 Jahren und wie viele geflüchtete Jugendliche und junge Menschen von 14 bis 25 Jahren warten aktuell auf Zuweisungen zu einer „Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse “ an a) Grundschulen, b) Integrierten Sekundarschulen, c) Gemeinschaftsschulen, d) Gymnasien, e) sonderpädagogische Förderzentren und f) beruflichen Schulen, insb. an Oberstufenzentren? 4. Seit wann warten die betroffenen geflüchteten Kinder , Jugendlichen und jungen Menschen auf einen Schulplatz ? a) Was sind die höchsten und niedrigsten Wartezeiten? b) Was sind die Gründe für hohe Wartezeiten und wie will der Senat zukünftig Wartezeiten abbauen oder verringern Zu 3. und 4.: Über Wartezeiten sind keine detaillierten Aussagen möglich, da die Registrierung für den Schulbesuch erst mit der Anmeldung in einer regionalen Koordinierungsstelle für Willkommensklassen beginnt. In der Koordinierungsstelle für berufliche Schulen gibt es zurzeit eine Wartezeit für rd. 1.400 Jugendliche. Für die Einrichtung von Willkommensklassen sind personelle und räumliche Voraussetzungen zu schaffen. Durch eine hohe Flexibilisierung bei der Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern mit entsprechenden Qualifikationen im Bereich Deutsch als Fremdsprache gelingt es bisher, jenseits der regulären Einstellungstermine die im Vergleich zu regulären Klasseneinrichtungen sehr schnelle bedarfsgerechte Einrichtung von Klassen zu sichern. Ausschreibungen für die notwendigen Stellenbesetzungen erfolgen laufend. Weitere Maßnahmen für die effizientere Ausnutzung der Standortvoraussetzungen sind geplant, wie die Unterrichtung in zwei Schichten an geeigneten Schulen und die Heraufsetzung der Belegung der Willkommensklassen auf 15 Schülerinnen und Schüler. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 131 3 5. Welche Bildungsangebote existieren für geflüchtete schulpflichtige Kinder, Jugendliche sowie für nichtschulpflichtige jungen Menschen von 16 bis 25 Jahren, um während der Wartezeit auf einen Platz in einer „Willkommensklasse “ übergangsweise an einem qualitativ guten und strukturierten Unterricht, insb. an einem Deutschunterricht teilzunehmen? a) Welche Angebote welcher Träger sind dem Senat bekannt? b) Wie werden da die Träger diesbezüglich in die Pflicht genommen, um Angebote zu schaffen? c) Welche Pläne oder Vorstellungen des Senats existieren , um die traumatisierende Phase des Herumsitzens für Kinder und Jugendlichen mit welchen weiteren Bildungsangeboten neben dem Deutschunterricht zu füllen? Zu 5.: Es ist geplant, für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen Bildungsangebote bis zur Zuweisung eines Schulplatzes zu machen. Das Konzept „Vorbereitungsklassen – Fit für die Schule“ sieht vor, dass Träger, die insbesondere bereits erfolgreich das Konzept der Ferienschulen umgesetzt haben, Bildungsangebote im Umfang von 20 Stunden wöchentlich machen. Im Fokus steht die gezielte Förderung der Sprachkompetenz. Dies wird ergänzt durch Angebote der kulturellen und sportlichen Bildung. Derartige Angebote in der Wartezeit gibt es nicht in der beruflichen Bildung. 6. Welche Konzepte zur Berufsorientierung oder Bildungsangebote gibt es für die Vielzahl von geflüchteten Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahren, deren Bildungsverläufe unterbrochen wurden oder nicht vorhanden sind? a) Welche Konzepte bestehen zum Bildungszugang? Zu 6.: An Integrierten Sekundarschulen (ISS) / Gemeinschaftsschulen gibt es das Angebot „Deutsch lernen in der Praxis“ .Dieses Angebot richtet sich an schulpflichtige Jugendliche in Willkommensklassen und zielt auf den Erwerb bzw. die Förderung der (Fach- )Sprachkompetenz als Voraussetzung für die Erlangung eines Schulabschlusses sowie der Ausbildungsfähigkeit. Die Teilnehmer/ innen lernen an vier Unterrichtstagen in der Willkommensklasse ihrer Schule und besuchen an einem Tag pro Woche die Werkstatt eines freien Bildungsträgers (Praxislerntag). Zurzeit wird die Maßnahme an acht ISS/Gemeinschaftsschulen für insgesamt 18 Lerngruppen angeboten. Das Referat Berufliche Bildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bereitet für die Willkommensklassen in den OSZ ein „Willkommenscurriculum “ vor (erscheint Ende April 2016), welches konkrete Bausteine zur Berufsorientierung der jungen Menschen über 16 Jahre enthält und sie explizit über die duale Ausbildung und die Berufslandschaft in Deutschland aufklärt. Weitere Bildungsangebote werden von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen vorgehalten. 7. Wie ist das Verfahren zum Übertritt der Kinder und Jugendlichen, die eine Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ besucht haben, in eine Regelklasse? a) Werden Plätze in den Regelklassen der Schule vorgehalten , in der die „Willkommensklasse“ angesiedelt war? b) Wenn nein, wer unterstützt die Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten sowie die betroffenen geflüchteten Schüler*innen der „Willkommensklassen“ bei der Suche nach einer anderen geeigneten Schule? Zu 7.: Beim Übergang in eine Regelklasse ist eine Entscheidung über die geeignete Jahrgangsstufe und die geeignete Schulart zu treffen. Dabei sind auch die Fachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen . In aller Regel wird ein Förderbedarf in der deutschen Sprache und im Fachunterricht bestehen bleiben. In Willkommensklassen werden keine Zeugnisse, sondern Lernstandsberichte ausgestellt. Beispiele hierfür finden sich in der Broschüre „Von der Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse in die Regelklasse“1. Der Verfahrensablauf zum Übergang in die Regelklasse ist im „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ ab Seite 16 ausführlich beschrieben. Das Verfahren für den Übergang in die Regelklasse ist dort wie folgt geregelt: An Grundschulen: Die Schulleitung entscheidet auf Empfehlung der Lehrkraft im Benehmen mit der regionalen Schulaufsicht über den Zeitpunkt des Übergangs und die Jahrgangsstufe. Das Schulamt weist einen Schulplatz zu, informiert die abgebende und aufnehmende Schule sowie die Eltern. An weiterführenden Schulen: Die Klassenkonferenz der Willkommensklasse empfiehlt den Zeitpunkt des Übergangs, die Jahrgangsstufe und die Schulart; der Elternwunsch bezüglich der Schulart/Schule wird eingeholt. Die Schule informiert die regionale Schulaufsicht über die Empfehlung und den Elternwunsch . Die regionale Schulaufsicht entscheidet und informiert das Schulamt. Ist ein Platz an der Wunschschule frei, informiert das Schulamt die abgebende und die aufnehmende Schule sowie die Eltern. Ist kein Platz an der Wunschschule frei, informiert das Schulamt die Eltern über freie Schulplätze im Bezirk bzw. weist einen Schulplatz zu. 1 http://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/fileadmin/bbb/unterricht/unterrichtsentwicklung/ Durchgaengige _Sprachbildung/Publikationen_sprachbildung/Lerngruppe_fuer_Neuz ugaenge_ges_WEB_2014_12.pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 131 4 An Oberstufenzentren, beruflichen und zentral verwalteten Schulen wird der Übergang von der Koordinierungsstelle für Oberstufenzentren, beruflichen und zentral verwaltete Schulen geregelt. In Regelklassen können nur beim Übergang von der 6. in die 7. Jahrgangsstufe Plätze vorgehalten werden, wenn an nicht übernachgefragten Schulen 7. Klassen mit einer Frequenz von 25 Schüler/innen eingerichtet werden. Die Zuweisung eines Schulplatzes in einer Regelklasse erfolgt grundsätzlich durch den Schulträger. 8. Beim Übergang in Regelklassen haben die Schüler *innen häufig einen erhöhten Förderbedarf. Sie brauchen noch Hilfe, um Fachtexte zu verstehen, oft haben Wissenslücken in einzelnen Fächern, die in den „Willkommensklassen “ nicht oder unzureichend unterrichtet wurden, die gefüllt werden müssen. Welche Hilfen bekommen die Schulen, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht werden zu können? a) Welche Maßnahmen werden getroffen, um den nötigen Personalbedarf zu decken? b) Werden Schulungen, Fortbildungen oder Programme diesbezüglich angeboten? Wenn ja, welche? Zu 8.: Mit dem Übergang der Schülerinnen und Schüler aus der Willkommensklasse in die Regelklasse werden diese in den Unterricht integriert. Grundlage der Förderung im Regelunterricht ist ein individualisierter und binnendifferenzierter Unterricht, der an den Kompetenzen der einzelnen Schülerinnen und Schüler ansetzt. Im Rahmen der integrativen Sprachbildung hat sich das Konzept Scaffolding bewährt, was zur Grundlage hat, Fachunterricht auch aus sprachlicher Perspektive zu planen und den Schülerinnen und Schülern sprachliche Hilfen anzubieten. Die Sprachbildung als Aufgabe aller Fächer wird durch das Basiscurriculum Sprachbildung im neuen Rahmenlehrplan betont. Damit besteht für alle Schulen die Aufgabe, Konzepte zu erstellen und Maßnahmen für die Umsetzung der Sprachbildung in allen Fächern sowie in der ganztägigen Förderung und Betreuung festzulegen. Für viele Schülerinnen und Schüler ist eine additive Förderung in zusätzlicher Lernzeit nach dem Übergang in die Regelklasse notwendig. So gibt es Konzepte zur additiven Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler, die die Willkommensklassen verlassen haben. Diese werden noch drei Stunden pro Woche von den ehemaligen Lehrkräften betreut. Schwerpunkt dieser Kurse, die von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe besucht werden, ist u. a. die Vorbereitung auf die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom. Diese Kurse finden zusätzlich und außerhalb des Unterrichts der Regelklassen statt. Für einen gelungenen Übergang der Schüler/innen aus den Lerngruppen für Neuzugänge in die Regelklassen ist eine enge Kooperation zwischen den Lehrkräften der Lerngruppen und den Lehrkräften des Regelsystems von zentraler Bedeutung. Zur beruflichen Qualifizierung des pädagogischen Personals, das in Willkommensklassen arbeitet, wurde ein aufeinander aufbauendes umfassendes Angebot aufgestellt. Die Lehrerfortbildung „Sprachbildung“ unterstützt die Kooperation der Lehrkräfte u.a. durch Schulberatungen zur Einrichtung von neuen Lerngruppen, zur Durchführung von Studientagen sowie durch Fortbildungen und berät Lehrkräfte u.a. zum Thema Übergang. Für Schulleitungen werden Werkstattgespräche zum Thema Integration von Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen in das Regelsystem angeboten. Seit dem Schuljahr 2015/16 sind in Berlin 25 Schulen in 8 Bezirken im Programm Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD). An der Prüfung haben rd. 200 Schülerinnen und Schüler aus 12 Schulen teilgenommen . An jeder Schule wirkt mindestens eine fortgebildete Lehrkraft, die das gesamte DSD- Fortbildungsprogramm durchlaufen hat. Seit 2013 haben über 100 Lehrkräfte an den DSD-Schulungen teilgenommen . Für Grundschulen und für weiterführende Schulen wurden spezifische Materialpakete entwickelt und an ausgewählten Schulen erprobt. Bisher wurden 490 Starterpakete erstellt, die im Februar 2016 an die Schulen verteilt wurden. Jede Schule mit Willkommensklassen erhält mindestens ein Starterpaket, Schulen mit mehr als drei Klassen sollten mehrere Pakete erhalten. Zur Beratung des pädagogischen Personals und zur Information über Materialien etc. steht auch das Zentrum für Sprachbildung (ZeS) zur Verfügung. Der Personalbedarf für Sprachförderung wird entsprechend der geltenden Zumessungsrichtlinien für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH) und/oder Lernmittelbefreiung (Lmb) berechnet. Liegen beide Merkmale vor, ergibt sich die doppelte Stundenzuweisung pro Schüler/in (ndH/Lmb): 1. Grundstufe der Grund- und = 0,15 Stunden, Integrierten Sekundarschulen davon bis zu 0,05 als regionale Disposition 2. Sonderschulen, Gymnasien = 0,10 Stunden, davon bis zu 0,03 als regionale Disposition 3. Spezialschulen, SESB-Züge, = 0,10 Stunden, Zweiter Bildungsweg davon bis zu 0,03 als regionale Disposition 4. Integrierte Sekundarschule = 0,22 Stunden, davon bis zu 0,07 als regionale Disposition. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 131 5 Die Zumessung erfolgt an Schulen mit einem Anteil von >=40 % für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH) oder >=40 % für Schüler/innen mit Lernmittelbefreiung (Lmb). Nur eine dieser Bedingungen muss für die Schule erfüllt sein. Weitere personelle Unterstützungsmaßnahmen werden zurzeit geprüft. Berlin, den 23. März 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)