Drucksache 17 / 18 137 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 29. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2016) und Antwort Einnahmen Berlins durch Angler Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Einnahmen hat Berlin in den letzten fünf Jahren durch die Ausstellung von Fischereischeinen für Angler und Jugendfischereischeinen verbucht (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Scheinart und Jahr gebeten)? Antwort zu 1: Fischereischein A Jugendfischereischein Jahr Einnahmen Einnahmen 2011 125.955 € 1.800 € 2012 145.062 € 1.920 € 2013 135.140 € 1.650 € 2014 161.474 € 1.705 € 2015 147.182 € 1.870 € Frage 2: Wie viele Fischereischeine für Angler und Jugendfischereischeine wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin ausgestellt (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Scheinart und Jahr gebeten)? Antwort zu 2: Fischereischein A Jugendfischereischein Jahr [Stück] [Stück] 2011 5552 219 2012 6240 228 2013 5806 184 2014 7394 198 2015 6475 219 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 137 2 Frage 3: Wie viele Kinder und Jugendlichen sind in Berlin als Angler aktiv und wie viele Kinder und Jugendlichen sind in Berliner Angelvereinen organisiert. Antwort zu 3: Im Jahr 2015 besaßen 266 Berliner Kinder und Jugendliche einen gültigen Jugendfischereischein . Jugendliche ab 14 Jahren mit gültigem Fischereischein A nach bestandener Anglerprüfung werden statistisch nicht getrennt von Erwachsenen erfasst. In den rd. 200 Berliner Angelvereinen waren im Jahr 2015 insgesamt 707 Kinder und Jugendliche organisiert. Frage 4: Hält der Senat angesichts des Interesses von Kindern und Jugendlichen am Angelsport die Herabsetzung der Altersgrenze von 12 auf 8 Jahre in § 2 Landesfischereigesetz Berlin für sinnvoll, falls nein, welche konkreten Überlegungen sprechen gegen diese Herabsetzung und Vereinheitlichung mit der Regelung in Brandenburg? Antwort zu 4: Der Senat hält eine Herabsetzung der Altersgrenze für sinnvoll. Frage 5: Welche Mehreinnahmen durch die Ausstellung von Jugendfischereischeinen wären aus Sicht des Senats bei Herabsetzung der Altersgrenze zu erwarten? Antwort zu 5: Der Senat kann die zu erwartenden Mehreinnahmen nicht einschätzen. Berlin, den 18. März 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2016)